Rechnungszinssenkung, Elementarschadensversicherung, Baufinanzierung

Ein besonderes Jahr neigt sich dem Ende zu. Wir möchten kurz auf einige wichtige Punkte hinweisen, bei denen wir das Gefühl haben, dass sie viele von Ihnen betreffen. Sprechen Sie uns bei Fragen bitte an. Wir helfen gerne weiter.
Kurzform:
- Jetzt noch günstige Beiträge sichern – Beitragssteigerungen zum 01.01.2022 vermeiden!
- Flutkatastrophe – Ist mein Eigentum wirklich geschützt?
- Niedrige Bauzinsen sichern – Für zukünftige Vorhaben oder bestehende Kredite!
Ausführlich:
- Ob Berufsunfähigkeit-, Kinderabsicherung oder Altersvorsorge. Der Höchstrechnungszins sinkt zum Jahresende auf 0,25% für neue Verträge. Dadurch werden viele Produkte in Zukunft deutlich teurer. Berufsunfähigkeitsversicherung, Altersvorsorge, Kinderabsicherung, … sollten noch dieses Jahr gestartet oder ausgebaut werden.
- Die Flutkatastrophe in diesem Sommer hat uns allen vor Augen geführt, wie wichtig die Elementarschadensversicherung ist. Gerne überprüfen wir Ihre Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung.
- Aktuell sind die Kreditzinsen noch sehr niedrig. Gerne helfen wir Ihnen bei Ihrer Bau- und Immobilienfinanzierung. Sollten Sie schon finanziert haben, können Sie sich eventuell schon jetzt die aktuell günstigen Zinsen für die Zukunft sichern. Wir haben hierzu Ideen.
Kommen Sie auf uns zu. Wir helfen Ihnen gerne bei Ihren Fragen oder einer anonymen Risikovoranfrage in der PKV oder Restkostenversicherung zur Beihilfe oder einer anonymen Risikovoranfrage zur Berufsunfähigkeitsversicherung oder Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte.
Gerne helfen wir Ihnen auch mit einer normalen Beratung zur Privaten Krankenversicherung (PKV), Beratung zur Restkostenversicherung für Beamte, Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung zur Beratung Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) oder Altersvorsorge.
Unabhängiger Versicherungsmakler, unabhängiger Versicherungsberater, unabhängiger Honorarberater und unabhängige Versicherungsberatung – Einordnung in der Versicherungsvermittlung
Warum wir uns rechtlich nicht unabhängiger Versicherungsmakler nennen dürfen
Die Begriffe unabhängiger Versicherungsmakler, unabhängiger Versicherungsberater, unabhängiger Honorarberater sowie unabhängige Versicherungsberatung werden im Markt unterschiedlich verstanden.
Im Rahmen eines abgeschlossenen Gerichtsverfahrens hat das Oberlandesgericht entschieden, dass ein Vermittler in der Versicherungsvermittlung aus rechtlicher Sicht nicht als unabhängiger Versicherungsmakler einzuordnen ist, da seine Vergütung über Provisionen erfolgt.
Nach dieser gerichtlichen Sichtweise gilt:
- Provision = kein unabhängiger Versicherungsmakler
- Honorar = unabhängiger Versicherungsberater oder unabhängiger Honorarberater
- unabhängige Versicherungsberatung setzt Honorarbasis voraus
Wir würdigen diese rechtliche Einordnung.
Gleichzeitig teilen wir diese inhaltlich nicht.
Aus diesem Grund dürfen wir uns aktuell nicht als unabhängiger Versicherungsmakler bezeichnen.
Strukturelle Unabhängigkeit in der Versicherungsvermittlung
Die UFKB GmbH ist gesellschaftsrechtlich vollständig eigenständig.
Es bestehen keine Beteiligungen von Versicherern oder Banken. Sie ist zu 100% selbstbestimmt.
Diese Struktur entspricht dem, was viele Verbraucher, nach unserer Kenntnis, unter einem unabhängigen Versicherungsmakler verstehen.
Im Rahmen der Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit einer Vielzahl von Versicherungsunternehmen zusammen.
Gerade diese Marktbreite ist ein typisches Merkmal, das häufig mit einem unabhängigen Versicherungsmakler assoziiert wird.
Dennoch gilt:
Wir sind rechtlich kein unabhängiger Versicherungsmakler.
Abgrenzung: unabhängiger Versicherungsberater, unabhängiger Honorarberater und unabhängige Versicherungsberatung
Ein unabhängiger Versicherungsberater oder unabhängiger Honorarberater erhält keine Provisionen.
Die Tätigkeit erfolgt ausschließlich im Rahmen einer unabhängigen Versicherungsberatung auf Honorarbasis.
Diese Form der unabhängigen Versicherungsberatung ist gesetzlich klar definiert.
Das Oberlandesgericht stellt bei der Abgrenzung zwischen:
- unabhängiger Versicherungsmakler
- unabhängiger Versicherungsberater
- unabhängiger Honorarberater
- unabhängige Versicherungsberatung
entscheidend auf die Vergütungsform ab.
Nach dieser Auffassung ist nur eine unabhängige Versicherungsberatung auf Honorarbasis tatsächlich unabhängig.
Realität der Versicherungsvermittlung im Markt
In vielen Bereichen der Versicherungsvermittlung sind Produkte provisionskalkuliert.
Das bedeutet:
- auch nach unabhängiger Versicherungsberatung entsteht häufig Provision
- unabhängige Versicherungsberater oder unabhängige Honorarberater können eventuell Doppelvergütung erzeugen
- Mandanten zahlen somit teils Honorar und Provision
Aus unserer Sicht kann aus diesem Grund eine provisionsbasierte Versicherungsvermittlung wirtschaftlich sinnvoller für den Kunden sein als eine ausschließliche unabhängige Versicherungsberatung.
Begriffliche Wahrnehmung aus unserer Sicht: unabhängiger Versicherungsmakler im Marktverständnis
Verbraucher verbinden mit dem Begriff Unabhängigkeit gemäß Ipsos Gutachten oft die Unterscheidung zwischen Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler. Dies liegt schon alleine daran, dass am 01.10.2025 nur 324 unabhängige Versicherungsberater auf Honorarbasis (von denen sich weniger als 100 an Privatkunden wenden), registriert waren. Dem gegenüber standen 46.885 ungebundene Versicherungsmakler und 126.245 Versicherungsvertreter. Gerade im Privatkundensegment ist somit eine Vermittlung über einen Versicherungsmakler häufig praktikabler als eine unabhängige Versicherungsberatung durch einen unabhängigen Versicherungsberater oder unabhängigen Honorarberater.
Die Hauptkriterien der Verbraucher zur Ermittlung von Unabhängigkeit lauteten laut Gutachten:
- freie Produktauswahl
- Marktvergleich
- Interessenvertretung
- strukturelle Eigenständigkeit
- Versicherungsvermittlung ohne Bindung an einzelne Anbieter
Diese Merkmale treffen auf unsere Arbeitsweise zu.
Dennoch gilt nach der gerichtlichen Entscheidung:
Wir sind rechtlich kein unabhängiger Versicherungsmakler.
Klare Transparenz zur eigenen Tätigkeit
Wir stellen daher klar:
- Wir sind kein unabhängiger Versicherungsberater
- Wir sind kein unabhängiger Honorarberater
- Wir bieten keine unabhängige Versicherungsberatung auf Honorarbasis an
- Wir dürfen uns nicht unabhängiger Versicherungsmakler nennen
Unsere Tätigkeit erfolgt im Rahmen der provisionsbasierten Versicherungsvermittlung.
Unsere Einordnung der Begriffe in der Praxis
Die Diskussion über:
- unabhängiger Versicherungsmakler
- unabhängiger Versicherungsberater
- unabhängiger Honorarberater
- unabhängige Versicherungsberatung
ist nicht nur juristisch relevant, sondern auch für die Marktkommunikation von Bedeutung.
Viele Mandanten suchen gezielt nach:
- unabhängiger Versicherungsmakler
- unabhängiger Versicherungsberater
- unabhängige Versicherungsberatung
- unabhängiger Honorarberater
Deshalb erläutern wir hier ausführlich und transparent die Unterschiede.
Unsere Position zur Unabhängigkeit
Unabhängigkeit sollte aus unserer Sicht nicht ausschließlich an der Vergütungsform festgemacht werden.
Entscheidend ist:
- strukturelle Eigenständigkeit
- tatsächliche Marktbreite
- Qualität der Versicherungsvermittlung
- Interessenvertretung
Diese Kriterien prägen unsere tägliche Tätigkeit.
Dennoch würdigen wir die rechtliche Einordnung, nach der wir uns nicht als unabhängiger Versicherungsmakler bezeichnen dürfen.
Wir, als unabhängiges Versicherungsbüro Aachen, Versicherungsbüro Berlin, Versicherungsbüro Bonn, Versicherungsbüro Bornheim, Versicherungsbüro Cottbus, Versicherungsbüro Düsseldorf, Versicherungsbüro Frankfurt am Main, Versicherungsbüro Hamburg, Versicherungsbüro Lüneburg, Versicherungsbüro Köln, Versicherungsbüro Mechernich, Versicherungsbüro München, Versicherungsbüro Stuttgart, Versicherungsbüro Zülpich und Baufinanzierungsberater in und um unsere Standorte seit dem Jahr 2001 helfen Ihnen bei Fragen weiter.
Gerne helfen wir Ihnen mit einer Onlineberatung als unabhängiger Versicherungsmakler deutschlandweit.
Autorenbox
Der Artikel wurde von Alexander Koch, Gesellschafter Geschäftsführer der UFKB GmbH, verfasst.
Bereits seit 2001 berät er als unabhängiger Versicherungsmakler Kunden rund um das Thema Versicherungen, Baufinanzierung, Altersvorsorge und Geldanlage.
Alexander Koch ist: Diplom Finanzwirt (C.o.B.), Versicherungsfachmann IHK, Baufinanzierungsberater IHK, Finanzanlagenfachmann IHK, Experte Krankenversicherung DMA, Experte Betriebliche Altersvorsorge DMA, Experte Betriebliche Altersvorsorge (DVA), Zertifizierter Berater Öffentlicher Dienst Axa und Ruhestandsplaner (HLA).



















