In der Ansparphase steuerlich gefördert – In der Auszahlung zu versteuern
Existenzabsicherung der Rente
Meist insolvenzsicher
Geldanlage in der Ansparphase sehr flexibel
Wird nur als Rente ausgezahlt
Kann mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung kombiniert werden
Für Selbständige ohne gesetzliche Rentenansprüche existenziell wichtig
Auch für Angestellte und Beamte mit höherem Einkommen sehr interessant
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir helfen gerne weiter
Ich wünsche eine Beratung, gerne auch als Onlineberatung, in den folgenden Bereichen:
Auch dieses Jahr gibt es wieder die Möglichkeit der Zuzahlung in die bestehende Basisrente/ Rüruprente.
Warum macht dies Sinn?
Die Basisrente ist besonders für Selbständige die existenzielle Absicherung. Die Sparrate wird meist recht gering gewählt. Durch die Zuzahlung besteht in wirtschaftlich starken Jahren die Möglichkeit die Zahlung individuell für dieses Jahr zu erhöhen. Durch die Zuzahlung kann die Gesamtsteuerlast für das Jahr gesenkt werden. Der Staat beteiligt sich über den Steuervorteil am Sparvorgang. So kann es sein, dass der Staat ca. 40% des Beitrags durch die Steuerersparnis übernimmt
Die Basisrente/ Rüruprente (Schicht 1) bietet folgende Besonderheiten:
Beiträge sind als Sonderausgaben absetzbar (Übergangsregelung bis 2025); Besteuerung der Rente (Übergangsregelung bis 2040). Somit beteiligt sich der Staat am durch Steuerersparnis am Ansparvorgang.
Die Form der Geldanlage wird vom Staat nicht vorgeschrieben. Es sind Beitragsgarantien möglich, aber nicht verpflichtend.
Es können Absicherungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung, Erwerbsunfähigkeitsversicherung und Hinterbliebenenabsicherung eingeschlossen werden.
Schutz vor staatlichem Zugriff während der Ansparphase (z.B. Hartz IV). Die rente erreicht somit auf jeden Fall ihr Ziel und wird nicht vorher im sozialen Härtefall vom Staat verbraucht wie anderes Vermögen,
Eingeschränkte Verfügbarkeit (ab Vollendung des 60. Lebensjahres, Vertragsabschlüsse ab 2012: Vollendung des 62. Lebensjahres). Somit ist diese Rente auch vor dem eigenen Zugriff geschützt. Sie erreicht tatsächlich ihr Ziel, ohne Risiko zweckentfremdet für andere Dinge eingesetzt zu werden. Sie bietet somit auch die Sicherheit vor eigenem Zugriff.
Eingeschränkte Vererbbarkeit (nur Ehegatten und kindergeldberechtigten Kindern nur als Rente vererbbar). Hierdurch steigt die Rendite des Produkts.
Kein Kapitalwahlrecht, nur Rentenzahlung. Hierdurch besteht Sicherheit der Zahlung für das komplette Rentenleben.
Hinweise zur Zuzahlung
Höchstbetrag für Schicht 1-Beiträge (Basisrente/ Rüruprente)
Ledige Personen bzw. nicht zusammen veranlagte Ehegatten* (einzeln) 25.046 €
Zusammen veranlagte Ehegatten* (insgesamt) 50.092 €
Kürzung des Höchstbetrags um schon bestehende Schicht 1-Beiträge
Höchstbetrag _______________ €
- GRV (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) _______________ €
* Hinweis: Eingetragene Lebenspartnerschaften sind Ehen gleichgestellt. Zur besseren Lesbarkeit haben wir Lebenspartner nicht explizit aufgeführt. Regelungen für Ehegatten gelten somit auch für Lebenspartner