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Beihilfeversicherung / Restkostenversicherung Kostenlose Erstberatung anfragen
Beihilfeversicherung / Restkostenversicherung

Kranken Beihilfeversicherung / Restkostenversicherung

Beihilfeversicherung / Restkostenversicherung (PKV) für Beamte fair beraten schnelle, kostenlose, anonyme Risikovoranfrage über ihren Versicherungsmakler!

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Prinzip der Beihilfe verstehen: Als Beamter sind Sie einzigartig versichert. Ihr Dienstherr (der Staat) zahlt einen Großteil Ihrer Krankheitskosten direkt – meist 50 % bis 70 %. Man kann also sagen: Sie sind von Amts wegen schon "zur Hälfte privat versichert".
  • PKV als logische und günstigere Wahl: Ihre Aufgabe ist es nur, den verbleibenden "Rest" der Kosten abzusichern. Eine private Restkostenversicherung ist daher fast immer deutlich günstiger als eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kasse (GKV), bei der Sie den vollen Beitrag ohne Zuschuss zahlen und Ihren wertvollen Beihilfe-Vorteil einfach verschenken würden.
  • Die Gesundheitsprüfung ist der entscheidende Schritt: Der Weg in die private Restkostenversicherung erfordert eine Gesundheitsprüfung. Gerade weil die Wahl des richtigen Tarifs eine Entscheidung fürs Leben ist, ist eine anonyme Risikovoranfrage bei verschiedenen Versicherern unerlässlich. Nur so finden Sie bei eventuellen Vorerkrankungen den passenden Schutz ohne spätere Nachteile.

Wie sind Beamte krankenversichert?

Beamte sind nicht sozialversicherungspflichtig. Sie können frei zwischen Gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und Privater Krankenversicherung (PKV) in Form einer Restkostenversicherung zur Beihilfe wählen. Für Beamte ist die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) jedoch meist wenig sinnvoll, da über den Dienstherrn ein Beihilfeanspruch von mindestens 50 % der Krankheitskosten besteht. In vielen Bundesländern besteht sogar ab zwei Kindern ein Beihilfeanspruch von 70%. In der Pension besteht auch meistens ein Beihilfeanspruch von 70%. Kinder haben meist einen Beihilfeanspruch von 80%. Um die verbleibenden Krankheitskosten zu decken, muss entweder eine Restkostenversicherung in der Privaten Krankenversicherung (PKV) abgeschlossen werden (diese ist deutlich günstiger als eine Krankenvollversicherung PKV) oder es wird für die komplette 100% Absicherung die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) abgeschlossen. Es kann in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) immer nur der Vollschutz versichert werden. Über diesen Weg trägt der Beamte meistens zu 100% den anfallenden Beitrag für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die Gesetzliche Pflegepflichtversicherung (PPV). Es gibt meist keinen Arbeitgeberzuschuss. Der Dienstherr beteiligt sich somit meist nicht an den Beiträgen.

Die Aufnahme in die private Restkostenversicherung der Privaten Krankenversicherung (PKV) für Sie als Beamter ist mit einer Überprüfung des Gesundheitszustands über die Antragsfragen verbunden. Oft reichen diese Antragsfragen über einen Zeitraum von 3 Jahren ambulant, 5 Jahren stationär und 10 Jahren psychische Erkrankungen oder Behandlungen zurück. Hatten Sie in diesem Zeithorizont bereits mit Vorerkrankungen zu kämpfen, ist für Sie eine anonyme Risikovoranfrage sehr zu empfehlen. Wir bieten diese gerne kostenlos an.  Sollte sich auf diesem Weg herausstellen, dass die Versicherer Ihnen aufgrund der Gesundheitsfragen kein Angebot unterbreiten können, kommt vor allem die Öffnungsklausel bzw. Öffnungsaktion privater Krankenversicherungen in Frage.

MerkmalGesetzliche Krankenversicherung (GKV)Private Restkosten-KV (PKV)
Versicherter AnteilImmer 100 %Nur der Restanteil (z.B. 50 %)
Zuschuss vom DienstherrnKeiner. Sie zahlen den vollen Beitrag.Indirekt über Beihilfe. Der Dienstherr zahlt seinen Anteil direkt bei der Arztrechnung.
Monatliche Kosten (Beispiel) ca. 800 €ca. 300 €
Fazit für BeamteFast immer die deutlich teurere Option.Fast immer die wirtschaftlich sinnvollere Wahl.


Bitte berücksichtigen Sie:

Oft werden wir mit einer erhöhten Erwartung bei der Öffnungsklausel von unseren Kunden konfrontiert. Für uns als Vermittler ist dieser Weg komplett uninteressant. Wir verdienen keinen Cent an einer Vermittlung. Es werden keine Provisionen fällig. Es handelt sich um eine reine Leistung unter Menschen, die sich helfen wollen, treu nach dem Motto „Jeden Tag eine gute Tat“. Wir helfen Ihnen dennoch gerne weiter, wären aber dankbar, wenn die gute, kostenlose Arbeit in diesem Bereich der Türöffner für andere Bereiche ist. Einen fairen Umgang würden wir uns in diesem Bereich wünschen.

Experten-Tipp: Der oft vergessene Beihilfeergänzungstarif.

Wussten Sie, dass die Beihilfe nicht alles zahlt? Gerade bei Zahnersatz, Sehhilfen oder im Krankenhaus können Lücken entstehen. Ein guter Beihilfeergänzungstarif schließt genau diese Lücken für wenig Geld und ist entscheidend für einen lückenlosen Schutz.

Warum sind wir der richtige Ansprechpartner?

  • Wir haben uns seit dem Jahr 2001 auf die Private Krankenversicherung (PKV) für Beamte im Bereich Beihilfeversicherung und Restkostenversicherung spezialisiert
  • Wir kennen die Probleme, die bei der Beantragung einer Privaten Krankenversicherung (PKV) für Beamte entstehen können
  • Wir bieten im Vorfeld anonyme Risikovoranfragen zur Private Krankenversicherung (PKV) für Beamte im Bereich Beihilfe z.B. bei Vorerkrankungen
  • Wir bieten einen Marktvergleich zu Restkostenversicherung für Beamte der sich unter anderem mit folgenden Themen beschäftigt:
    • Warum ist der leistungsstarke Beihilfeergänzungstarif zur Restkostenversicherung so wichtig?
    • Wo entwickeln sich die Beihilfe und die Restkostenversicherung in Zukunft hin?
    • Wie funktioniert die Beitragskalkulation in der Privaten Krankenversicherung (PKV) speziell bei Beamten?
    • Sind die Beiträge zur Privaten Krankenversicherung (PKV) für Beamte im Alter bezahlbar?
    • Wie entwickeln sich die Beiträge zur Restkostenversicherung bei Familiengründung für Beamte?
    • Welche Leistungen sind in der Privaten Krankenversicherung (PKV) wirklich wichtig?
      • Sind es wirklich Brille, Zahn oder das Einbettzimmer?

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Checkliste: Ihr Weg in die Beihilfeversicherung

☐ Schritt 1: Ihren persönlichen Beihilfesatz klären

Das ist die absolute Grundlage. Fragen Sie sich: Wie viel zahlt mein Dienstherr? Ihr persönlicher Beihilfesatz hängt von Ihrem Bundesland, Ihrem Familienstand (ledig/verheiratet) und der Anzahl Ihrer Kinder ab. Meist sind es 50 % für Sie, 70 % für den Ehepartner und 80 % für Kinder. Diesen "Rest" an Kosten, den die Beihilfe nicht deckt, müssen Sie versichern.

☐ Schritt 2: Die Gesundheitsprüfung vorbereiten (Der wichtigste Schritt!)

Die private Krankenversicherung wird detaillierte Fragen zu Ihrer Gesundheit stellen. Gehen Sie niemals allein und unvorbereitet zu einem Versicherer! Der richtige Weg ist eine anonyme Risikovoranfrage. Wir erfassen mit Ihnen zusammen Ihre Gesundheitshistorie und klopfen damit unverbindlich bei allen relevanten Versicherern an. So finden wir heraus, wer Sie zu normalen Konditionen versichert, und vermeiden offizielle Ablehnungen, die Ihnen schaden könnten.

☐ Schritt 3: Tarife richtig vergleichen – Mehr als nur der Preis

Schauen Sie nicht nur auf den monatlichen Beitrag. Der Teufel steckt im Detail, das später über tausende von Euro entscheiden kann. Entscheidend sind die "versteckten" Leistungen:

  • Wie modern und umfangreich ist der Hilfsmittelkatalog (z.B. für Prothesen)?
  • Wie hoch sind die Erstattungen für Zahnersatz wirklich?
  • Und ganz wichtig: Ist ein leistungsstarker Beihilfeergänzungstarif enthalten? Dieser schließt die Lücken, die die Beihilfe z.B. bei Sehhilfen, im Krankenhaus oder bei alternativen Heilmethoden lässt.

☐ Schritt 4: Den "Plan B" kennen – Die Öffnungsaktion für Beamte

Sollten aufgrund von schweren Vorerkrankungen alle Stricke reißen, gibt es für Beamte (innerhalb von 6 Monaten nach Verbeamtung) einen gesetzlich garantierten "Plan B": die Öffnungsaktion. Sie verpflichtet die Versicherer, Sie zu erleichterten Bedingungen aufzunehmen – zwar mit einem Risikozuschlag, aber ohne Ablehnung. Wir prüfen für Sie, ob dieser Weg nötig ist und begleiten Sie auch dabei.

☐ Schritt 5: Der finale Antrag – Sicher zum Ziel

Erst wenn nach der anonymen Voranfrage eine verbindliche Zusage Ihres Wunsch-Versicherers vorliegt, stellen wir gemeinsam den finalen, offiziellen Antrag. Mit dieser Vorgehensweise gehen Sie absolut kein Risiko ein und stellen sicher, dass Sie den bestmöglichen Versicherungsschutz für Ihre gesamte Laufbahn als Beamter erhalten.

Häufig gestellte Fragen zur Krankenversicherung für Beamte (FAQ)

Welche Leistungen sind wirklich wichtig – doch nicht nur Brille und Zähne, oder?

Exakt. Viele vergleichen nur die Erstattung für die neue Brille oder die professionelle Zahnreinigung. Die wirklich teuren und existenziellen Leistungsunterschiede verstecken sich aber woanders. Achten Sie bei einem Tarifvergleich vor allem auf diese drei Punkte:

  • Offener Hilfsmittelkatalog: Deckt der Tarif auch modernste Hilfsmittel wie computergesteuerte Prothesen oder Schlafanalysegeräte voll ab? Ein "geschlossener" Katalog kann Sie hier auf hohen Kosten sitzen lassen.
  • Psychotherapie: Wie viele Sitzungen pro Jahr werden ohne umständliche Gutachten bezahlt? Hier trennt sich die Spreu vom Weizen. Gute Tarife erstatten 30 bis 50 Sitzungen pro Jahr unbürokratisch.
  • Krankenhaus: Haben Sie Anspruch auf ein Ein- oder Zweibettzimmer mit privatärztlicher Behandlung ("Chefarzt")? Das ist im Ernstfall ein unbezahlbarer Komfort- und Qualitätsfaktor.
Was passiert mit meinem Beitrag, wenn ich heirate oder Kinder bekomme?

Hier hat das System für Beamte einen riesigen Vorteil gegenüber Angestellten. In den meisten Fällen wird Ihr Beitrag günstiger. Der Grund:

  • Bei Heirat: Ihr Ehepartner hat (sofern er nicht selbst gut verdient) ebenfalls Anspruch auf Beihilfe, oft 70 %.
  • Bei Kindern: Ihr eigener Beihilfesatz steigt in vielen Bundesländern mit dem ersten oder zweiten Kind von 50 % auf 70 %. Das bedeutet, der Anteil, den Sie privat versichern müssen, sinkt – und damit auch Ihr Beitrag. Kinder selbst haben einen Beihilfesatz von 80 % und sind daher extrem günstig zu versichern.
Sind die PKV-Beiträge für Beamte im Alter wirklich bezahlbar?

Ja, und zwar deutlich stabiler als bei Angestellten oder Selbstständigen. Dafür sorgen drei starke Mechanismen:

  1. Der Beihilfesatz steigt: Als Pensionär erhalten Sie in der Regel 70 % Beihilfe. Ihr zu versichernder Anteil sinkt also nochmals, was den Beitrag reduziert.
  2. Das Krankentagegeld entfällt: Den Baustein für das Krankentagegeld benötigen Sie im Ruhestand nicht mehr. Er wird aus dem Vertrag gestrichen, was den Beitrag weiter senkt.
  3. Die Altersrückstellungen wirken: Die über Jahrzehnte angesparten Rückstellungen werden nun voll genutzt, um die altersbedingten Kostensteigerungen abzudämpfen.
Warum ist dieser "Beihilfeergänzungstarif" so wichtig? Die Beihilfe zahlt doch schon das meiste.

Stellen Sie sich die Beihilfe wie ein gutes Auto mit Serienausstattung vor. Der Ergänzungstarif ist das optionale "Sorglos-Paket" mit Vollkasko und allen Extras. Die Beihilfe hat nämlich empfindliche Lücken, die teuer werden können. Ein guter Ergänzungstarif schließt genau diese Lücken und deckt zum Beispiel die Kosten für:

  • Zahnersatz, der über dem erstattungsfähigen Satz der Beihilfe liegt.
  • Sehhilfen (Brillen/Kontaktlinsen), bei denen die Beihilfe oft nur geringe Festbeträge zahlt.
  • Heilpraktiker und alternative Behandlungsmethoden.
  • Die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus.

Ohne diesen Baustein bleiben Sie auf diesen Restkosten sitzen. Er ist für einen lückenlosen Schutz daher unverzichtbar.

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