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Vermögenswirksame Leistungen (VWL) Kostenlose Erstberatung anfragen
Vermögenswirksame Leistungen (VWL)

Vermögenswirksame Leistungen - rabattiert Depot

Vermögenswirksame Leistungen über Aktienfonds besparen

Beispielhafte Möglichkeit zur unkomplizierten Beantragung eines VWL Aktienfondsdepots

  1. Depoteröffnung Frankfurter Fondsbank
  2. Einrichtung Online nach Depoteröffnung 
    1. VWL Sparvertrag
    2. Freistellungsauftrag

Zusammenfassung

  • Wenn Sie als Arbeitnehmer oder Beamter sparen, beteiligt sich sehr häufig der Arbeitgeber an der Sparrate.
  • Wenn Sie selbst sparen, bekommen Sie als Arbeitnehmer oder Beamter vom Staat ggf. einen Zuschuss. Die beiden Fördertöpfe lauten: Arbeit­nehmer­spar­zu­lage und Wohnungsbauprämie.
  • Bei der Arbeit­nehmer­spar­zu­lage können Sie das Geld entweder in einen Bausparvertrag oder einem Fonds mit mindestens 60% Aktienanteil anlegen, die Wohnungsbauprämie erhalten Sie nur für einen Bausparvertrag.
  • Die Arbeit­nehmer­spar­zu­lage beantragen Sie mit Ihrer Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung. Die Wohnungsbauprämie beantragt die Bausparkasse.

Wie funktioniert der Ablauf?

  • Im ersten Schritt macht es Sinn herauszubekommen, ob Ihr Arbeitgeber Vermögenswirksame Leistungen bezahlt und wie hoch der Arbeitgeberanteil an den Vermögenswirksamen Leistungen ist.
  • Finden Sie danach heraus, ob Sie die staatliche Förderung erhalten. (Erläuterung weiter unten).
  • Suchen Sie in der Folge einen geeigneten Vertrag. Für die Arbeit­nehmer­spar­zu­lage eignen sich unter anderem das  VL-Wertpapierdepot von der Frankfurter Fondsbank mit  VL-Aktienfonds. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass hierfür der Aktienanteil am Fondsvermögen mindestens 60 Prozent betragen muss. Bei dieser Anlageform ist mit starken Kursschwankungen zu rechnen. Dennoch bietet das Fondssparen im Vergleich zu den anderen geförderten Anlageformen langfristig die besten Renditechancen.

Wer bekommt Vermögenswirksame Leistungen?

Grundsätzlich kann erst einmal jeder Arbeitnehmer und Beamte Vermögenswirksame Leistungen besparen. Dem Arbeitgeber steht es hierbei frei, sich an den Vermögenswirksamen Leistungen zu beteiligen. Er übernimmt in diesem Fall einen Teil des Sparbeitrags. Dieser wirkt sich wie eine „kleine“ Gehaltserhöhung ohne vorherige Verhandlung aus. Bei Beamten beträgt die Förderung durch den Arbeitgeber im Jahr 2022 z.B. 6,65 Euro monatlich. Teilweise geht der freiwillige Zuschuss des Arbeitgebers (der Gehaltszuschuss) auf bis zu 40 Euro hoch. Dieses Geschenk sollte jeder annehmen, egal welches Einkommen er bezieht.

In seltenen Fällen hat der Arbeitgeber die Vermögenswirksamen Leistungen (VWL) jedoch in Altersvorsorgewirksame Leistungen (AVW) umfunktioniert. Diese können die Besparung von VWL sehr erschweren.

Wer wird gefördert?

Der  Staat unterstützt zusätzlich Arbeitnehmer und Beamte mit relativ niedrigem Einkommen  beim Vermögensaufbau. Sie können staatliche Förderung über die Arbeit­nehmer­spar­zu­lage und über die Wohnungsbauprämie erhalten. Um Prämien vom Staat zu erhalte, müssen Sie zwei  Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie schließen einen  Sparvertrag mit einer Mindestlaufzeit von sieben Jahren ab. Die Arbeit­nehmer­spar­zu­lage gibt es für Sparpläne auf Aktienfonds und Bausparverträge. Mit der Wohnungsbauprämie werden nur Bausparverträge gefördert.
  • Ihr  Einkommen übersteigt nicht die Höchstgrenzen. Ausschlaggebend ist Ihr zu versteuerndes Einkommen, das meist deutlich niedriger als Ihr Bruttogehalt ist. 

Wie erhalten Sie die Zuschüsse?

Tabelle mit Einkommensgrenzen und Förderbeträge 2022

AnlageformStaatliche Förderung

Maximal zu versteuerndes Einkommen

alleinstehend / verheiratet

Höhe der Förderung im Jahr

alleinstehend / verheiratet

BausparvertragArbeitnehmersparzulage17.900 Euro / 35.800 Euro9 % des Jahrssparbeitrags, höchstens 43 Euro/ 86 Euro
BausparvertragWohnungsbauprämie35.000 Euro / 70.000 Euro10 % des Jahressparbeitrags, höchstens 70 Euro, / 140 Euro
Fonds mit mindestens 60% AktienanteilArbeitnehmersparzulage20.000 Euro / 40.000 Euro20 % des Jahressparbeitrags, höchstens 80 Euro / 160 Euro 

1. Dezember 2020 Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung und 1. Januar 2021 Wohnungsbauprämiengesetz

Sobald Sie die Arbeit­nehmer­spar­zu­lage vom Staat beantragen, sind Sie an eine Mindestlaufzeit von sechs Jahren plus ein Jahr Ruhezeit an Ihren Vertrag gebunden. Diese Frist endet immer zum 31.12. eines Jahres. Das letzte Jahr entspricht somit nicht zwingend einem kompletten Jahr. Es kann auch nur ein Rumpfjahr, bestehend z.B. aus einem Monat sein. Das Geld vom Staat erhalten Sie nach Vertragsende. Sie können für jeden abgeschlossenen Sparvertrag staatliche Förderung beantragen. Sollten Sie sich dennoch entscheiden vorher über das Geld zu verfügen, verlieren Sie nur den Anspruch auf die Sparzulage vom Staat. Die gezahlten Zuschüsse vom Arbeitgeber und somit Ihr Guthaben im Vertrag, gehört Ihnen und kann unter Wahrung von Kündigungsfristen ausgezahlt werden.

Was ist Ihr zu versteuerndes Einkommen?

Das zu versteuernde Einkommen entscheidet darüber, ob Sie Anspruch auf staatliche Förderung haben. Es berechnet sich aus Ihrem Bruttogehalt abzüglich Freibeträgen, Pauschalen und steuerlich absetzbarer Ausgaben.  Meist ist es deutlich niedriger als das Bruttogehalt

Wie erhalten Sie die Sparzulage?

Die Arbeit­nehmer­spar­zu­lage ist die staatliche Förderung von vermögenswirksamen Leistungen (VWL). Im Gegensatz zu den vermögenswirksamen Leistungen ist die Arbeit­nehmer­spar­zu­lage sozialversicherungs- und steuerfrei. Sie können die Zulage unabhängig davon beantragen, wer die VWL bezahlt. Sie können diese direkt bezahlen, aber auch der Arbeitgeber.

Die  Arbeit­nehmer­spar­zu­lage müssen Sie jährlich mit Ihrer Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung  mit der Steuererklärung beantragen.

Ihre VWL Anbieter stellt Ihnen hierzu die Anlage VL in Papierform zur Verfügung. Diese müssen Sie Ihrer Steu­er­er­klä­rung beifügen. Die Anlage VL ist eine Bescheinigung Ihrer Bank, Bausparkasse oder Fondsgesellschaft über die Sparsumme. Am Ende der sieben Jahre wird Ihnen die bewilligte Sparzulagen überwiesen.

Ich wünsche eine kostenlose Versicherungsberatung, gerne auch als Onlineberatung, in den folgenden Bereichen:

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