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Tarifvergleich PKV Zahnärzte

Private Krankenversicherung (PKV) für Zahnärzte - Hier online beraten lassen und vergleichen - Anonyme Risikovoranfrage möglich!

Private Krankenversicherung (PKV) für Zahnärzte - Hier beraten lassen und vergleichen - Anonyme Risikovoranfrage möglich!

Empfehlung Zahnärzte Private Krankenversicherung (PKV)

Dies könnte ein Muster für eine Empfehlung sein. Neben einem Vergleich mittels professioneller Software, in dem wir die Privaten Krankenversicherer (PKV) gegenüber stellen, könnte dies eine Empfehlungsaufarbeitung sein. In dieser gehen wir weit über die Gegenüberstellung in der Vergleichssoftware hinaus. 

Das Wichtigste in Kürze: PKV für Zahnärzte

  • Die Private Krankenversicherung (PKV) bietet Zahnärzten hohe Leistungssicherheit für Chefarztbehandlung und Premium-Zahnersatz.
  • Angestellte Zahnärzte maximieren den Arbeitgeberzuschuss durch die Wahl eines Tarifs mit höherem Beitrag, der hohe Altersrückstellungen ermöglicht.
  • Nutzen Sie einen Beitragsentlastungstarif (BE-Tarif), um den Arbeitgeberzuschuss komplett auszuschöpfen und zukünftige Beiträge im Alter zu senken.
  • Wählen Sie einen leistungsstarken Zahnbaustein; verlassen Sie sich nicht auf kostenlose Behandlungen durch Kollegen, insbesondere nicht im Rentenalter.
  • Stimmen Sie die Höhe von Krankentagegeld (KT) und privater Berufsunfähigkeitsrente (BU) aufeinander ab. Die BU des Versorgungswerks ist in der Regel nicht ausreichend.

Achten Sie bei der Tarifwahl auf die Kapitalanlagestärke und die historische Beitragsstabilität des Versicherers für langfristige Sicherheit.

Private Krankenversicherung Empfehlung Zahnärzte

Private Krankenversicherung Empfehlung Zahnärzte

Vorsicht, ein oft begangener Fehler: Es herrscht bei Zahnärzten häufig die Überzeugung, dass sich Kollegen untereinander kostenlos behandeln. Aus diesem Grund wird oft ein reduzierter Zahnbaustein in der Krankenversicherung angeboten und abgeschlossen. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass diese Annahme oft nicht stimmt. Besonders bei schweren Zahnbehandlungen oder später in der gesundheitlich teuren Rentenzeit kennen wir fast keine Fälle, in denen Rentner, die Zahnärzte waren, kostenlos oder kostenreduziert behandelt und versorgt wurden. Die kostenlose Behandlung von Zahnärzten untereinander beschränkt sich meist auf die alltägliche Untersuchung unter Kollegen während der aktiven Arbeitszeit. Diesen preisreduzierenden Faktor berücksichtigen Zahnärztetarife.

Die wichtigsten Empfehlungen zur Privaten Krankenversicherung (PKV) für Zahnärzte neben den Tarifleistungen:

  • Nutzen Sie den kompletten Arbeitgeberzuschuss für Ihren Tarif, wen Sie angestellt sind. Sollte die Private Krankenversicherung (PKV) diesen nicht komplett nutzen, schließen Sie einen Beitragsentlastungstarif (BE) für das Alter bis zum Erreichen des maximalen Arbeitgeberzuschuss zusätzlich ab.
  • Stimmen Sie unbedingt die Höhe der privaten Berufsunfähigkeitsrente mit der Höhe des Krankentagegelds ab. Beides sollte etwa gleich hoch sein. Nur die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Sie dauerhaft ab. Die Berufsunfähigkeitsversicherung im Versorgungswerk hat sehr hohe Leistungshürden, die kaum zu erreichen sind. Sich auf diese zu verlassen ist sehr gefährlich.

Als Zahnarzt macht es Sinn, einen möglichst hohen Beitrag und eine geringe Selbstbeteiligung (SB) in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu wählen. Der Beitrag wird mit dem Arbeitgeber geteilt und es werden hohe Altersrückstellungen gebildet. Bei Leistungsfreiheit bekommen Sie die Beitragsrückerstattung, im Krankheitsfall sind Sie optimal abgesichert. Durch diese Betrachtung relativiert sich der Eigenanteil, den man bei der Privaten Krankenversicherung (PKV) als angestellter zahlt auf ein Minimum. Eine komische Botschaft: Ein hoher Krankenversicherungsbeitrag ist für Sie meist die günstigste Variante.

Zusätzlich ist ein Krankentagegeld (KT) abgestimmt auf die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) in vergleichbarer Höhe zwingend angeraten.

Empfehlungen Tarife Private Krankenversicherung (PKV) für Zahnärzte

Aus Leistungssicht ist unsere Top-Empfehlung:

Die A bietet mit Ihren Tarifkombinationen A aus unserer Sicht den besten Zahnärztetarif mit den besten Leistungen und das überzeugendste Versicherungskonzept. Sie sind so umfänglich versichert, dass Sie sich um fast nichts Gedanken machen müssen. Selbst der weltweite Schutz ist dauerhaft gewährleistet. Hinzu kommt, dass die A in diesen Tarifen die Möglichkeit einer sechsmonatigen Beitragsfreiheit in der Elternzeit bietet oder eine Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 4.

Eine gute Alternative, wenn die A nicht gewünscht wird

Die B ist eine interessante Alternative in der Privaten Krankenversicherung (PKV) für Zahnärzte. Grundsätzlich ist sowohl der Tarif als auch die Gesellschaft sehr gut bewertet. Wenn Sie eventuell planen aus dem Angestelltenverhältnis in die Selbständigkeit überzugehen, sind die breiteren Möglichkeiten bei der Wahl der Selbstbeteiligung sehr interessant.

Aus Kapitalanlagesicht, mit soliden Leistungen

Die C bietet in Ihrem PKV-Tarif C für Zahnärzte einen sehr guten Versicherungsschutz, der jedoch im Vergleich zu den vorgenannten etwas abfällt. Das an die Bundesbeihilfe (für Beamte) angelehnte Heilmittelverzeichnis unterliegt dem Änderungsrisiko. Wenn der Staat die Beihilfe in Zukunft kürzt, ist auch die C Private Krankenversicherung (PKV) davon betroffen. Auch die eingeschränkten Heilpraktiker-Leistungen sind etwas unglücklich. Dafür bietet die C 6 Monate Beitragsbefreiung ihrer Privaten Krankenversicherung (PKV) für Zahnärzte bei Elternzeit und Beitragsfreiheit der ersten 6 Monate nach Geburt des Kindes für das Kind im selben PKV Tarif für Zahnärzte. (Wichtig: Der Antrag auf die Versicherung auf Private Krankenversicherung (PKV) muss dennoch direkt nach der Geburt gestellt werden.) Beim Geldanlagemanagement, der Beitragsstabilität und bei der Versicherergröße ist die C derzeit der am besten aufgestellte Krankenversicherungsanbieter für Zahnärzte. Das spricht auch für die langfristige Beitragsstabilität.

Mit teils leichten Abstrichen bei der Empfehlung für die Private Krankenversicherung (PKV) für Zahnärzte. Vorsicht: Stolpersteine!

Die D hat mit ihrem Tarif D zur Privaten Krankenversicherung (PKV) für Zahnärzte ein interessantes Konzept auf den Markt gebracht. Durch die Bonuserstattung von 100 Euro pro Monat reduziert sich der Beitrag direkt. Auch die Wahl der Höhe der Selbstbeteiligung von 0 - 3.000 Euro ist mit die Breiteste im Markt.  Leider hat der Tarif auch einige Haken mit unbegrenzter Selbstbeteiligung. Diese sind z.B.: Heilpraktikerleistungen oder auch die Möglichkeit eine Privatklinik aufzusuchen…

Ein solider Versicherer mit solidem Tarif für Zahnärzte in der Privaten Krankenversicherung (PKV)

Die bietet mit ihrem Tarif E für Zahnärzte einen soliden Tarif, der leider einige Lücken hat. Der Zugang zu Privatkliniken, ein eigenes Heilmittelverzeichnis oder Leistungszusagen für Hilfsmittel machen den Tarif etwas kompliziert. Auch gibt es nur eine Selbstbeteiligungsvariante. Vorsorgeuntersuchungen gehen in den normalen Abrechnungsablauf und sind somit Selbstbeteiligungs- und Beitragsrückerstattungsschädlich. Eigentlich ein recht guter Tarif in der Privaten Krankenversicherung (PKV), er hat aber den Anschluss bei den Neuerungen im Markt etwas verpasst. 

Abgespeckte Empfehlung

Aus unserer Sicht aktuell zu günstig kalkuliert, aber mit sehr gutem Versicherungsschutz. Die günstigen Beiträge bergen die Gefahr der extremen Beitragssteigerung in der Zukunft

Die bietet im Tarif F im Zahnärztetarif solide Leistungen. Zudem bietet er aufgrund der garantierten und erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung interessante Anreize für Kunden. Preislich ist dies sicherlich der interessanteste Tarif für den Augenblick. Wir vermuten jedoch, dass dieser extrem günstige Preis in Zukunft zu deutlichen Beitragssteigerungen in dieser Privaten Krankenversicherung (PKV) für Zahnärzte führt. Für sehr preisaffine Kunden, die sich des Risikos der Beitragserhöhungen bewusst sind, könnte es aber ein attraktiver Tarif sein. Es sollten in diesem Fall aber auf jeden Fall zusätzliche Rückstellungen für Beitragssteigerungen gebildet werden.

Aus unserer Sicht aktuell zu günstig kalkuliert, aber mit sehr gutem Versicherungsschutz. Die günstigen Beiträge bergen die Gefahr der extremen Beitragssteigerung in der Zukunft

Die G bietet mit Ihrem Tarif G  in der Privaten Krankenversicherung (PKV) einen sehr leistungsstarken Tarif, der bei vielen Tests sehr gut abschneidet. Wir sind besonders beim Beitrag sehr kritisch. Für uns ist nicht nachvollziehbar, warum die G einen älteren und leistungsschwächeren Tarif in der aktuellen Produktpalette hat, der aktuell aber ca. 30 % teurer ist. Auch im Bereich des weltweiten Versicherungsschutzes ist die G nicht zeitgemäß. Für sehr preisaffine Kunden, die sich des Risikos der Beitragserhöhungen bewusst sind, könnte es aber ein attraktiver Tarif sein. Es sollten in diesem Fall aber auf jeden Fall zusätzliche Rückstellungen für Beitragssteigerungen gebildet werden.

Kalkulation OK, aber viele Leistungseinschränkungen

Die im Tarif H Zahnärztetarif in der Privaten Krankenversicherung (PKV) kann für Angestellte ein Alternative sein. Hier sollte man sich der Lücken aber bewusst sein.

Für wen lohnt sich die Private Krankenversicherung (PKV) als Zahnarzt?

Die Entscheidung zwischen gesetzlicher (GKV) und privater Krankenversicherung ist für Zahnärzte kritisch und hängt stark vom Anstellungsverhältnis ab. Die PKV ist dabei grundsätzlich eine lebenslange Entscheidung.

PKV: Ideal für Angestellte oberhalb der JAEG

Angestellte Zahnärzte, deren Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) übersteigt, sind die Hauptzielgruppe. Hier liegt der größte finanzielle Vorteil:

  • Optimaler Arbeitgeberzuschuss: Der Arbeitgeber trägt die Hälfte Ihres Beitrags, maximal jedoch den Höchstzuschuss der GKV.
  • Altersvorsorge durch Beiträge: Durch die Wahl eines Tarifs mit höherem Beitrag können Sie mehr Zuschuss vom Arbeitgeber nutzen und höhere gesetzliche Altersrückstellungen bilden.

PKV: Freiheit für Niedergelassene und Selbstständige

Als niedergelassener oder selbstständiger Zahnarzt tragen Sie zwar die vollen Beiträge, genießen aber 100%ige Freiheit bei der Tarifgestaltung. Dies ermöglicht die Konfiguration eines Leistungspakets, das perfekt auf das hohe Honorar und die spezifischen Gesundheitsrisiken der Berufsgruppe zugeschnitten ist (z. B. bestmögliche Absicherung bei Zahnersatz und Spezialbehandlungen).

Die GKV-Rückkehr ist eine Herausforderung

Die Wahl der PKV sollte wohlüberlegt sein. Eine Rückkehr in die GKV ist für Zahnärzte nach dem 55. Lebensjahr in der Regel ausgeschlossen. Eine freiwillige Rückkehr vor dem 55. Lebensjahr ist nur dann möglich, wenn das Einkommen dauerhaft unter die JAEG fällt oder eine sozialversicherungspflichtige Anstellung angetreten wird. Dieser Faktor macht die langfristige Finanzplanung und die Fokussierung auf Beitragsstabilität in der PKV essenziell.

🗣️ Vorsorge für das Alter: Wie sichere ich meinen PKV-Beitrag als Zahnarzt ab?

Nach der optimalen Tarifwahl ist die drängendste Sorge die Entwicklung der PKV-Beiträge im Rentenalter. Die Lösung liegt in einer vorausschauenden Beitragsplanung:

  • Beitragsentlastungstarife (BE-Tarif) nutzen:
    • Der Staat fördert die Altersvorsorge in der PKV indirekt.
    • Sämtliche Beträge, die Sie zusätzlich in einen BE-Tarif einzahlen, können vom Arbeitgeber bezuschusst werden – bis zur maximalen Höhe des GKV-Höchstzuschusses.
    • Diese gezielte Altersvorsorge führt zu einer garantierten Beitragsreduktion ab einem bestimmten Alter (meist 65 Jahre) und senkt die Nettokosten bereits in der Anstellungsphase.
  • Gesetzliche Altersrückstellungen bilden:
    • Mindestens 10% Ihres Beitrags werden gesetzlich als Altersrückstellungen angespart. Dies ist in § 12 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz) geregelt.
    • Diese Rückstellungen dienen ausschließlich der Dämpfung von Beitragssteigerungen im Alter und erhöhen Ihre langfristige finanzielle Sicherheit.
  • Das interne Tarifwechselrecht (§ 204 VVG) kennen:
    • Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gibt Ihnen das Recht, jederzeit innerhalb Ihres Versicherungsunternehmens in einen gleichartigen Tarif mit geringeren Leistungen zu wechseln.
    • Die bis dahin angesparten Altersrückstellungen bleiben Ihnen dabei vollständig erhalten. Dies ist Ihr wichtigstes Instrument, um auf unvorhergesehene Beitragssteigerungen im Alter flexibel reagieren zu können.

❓ Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur PKV für Zahnärzte

 

Welche Rolle spielt der Arbeitgeberzuschuss?

Der Arbeitgeber zahlt bis zur Hälfte des PKV-Beitrags (maximal bis zum Höchstzuschuss der GKV). Um diesen Zuschuss komplett auszuschöpfen, sollte die verbleibende Differenz gezielt in einen Beitragsentlastungstarif (BE-Tarif) investiert werden. Dies senkt den Eigenanteil im Alter.

Muss ich meinen Zahnbaustein reduzieren?

Wir raten Zahnärzten generell von einem reduzierten Zahnbaustein ab. Die Annahme, Kollegen würden sich lebenslang kostenlos behandeln, ist riskant, besonders bei komplexen Behandlungen und in der Rentenzeit. Ein umfassender Zahnbaustein sichert die gewohnt hohe Versorgungsqualität.

Ist die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) über das Versorgungswerk ausreichend?

Nein. Die BU über das Versorgungswerk hat oft sehr hohe Leistungshürden. Für Zahnärzte ist es zwingend notwendig, eine private BU abzuschließen und deren Höhe mit dem Krankentagegeld (KT) abzustimmen.

Wie sichere ich meine Beiträge im Alter?

Die langfristige Beitragsstabilität wird durch hohe Altersrückstellungen, die Nutzung von Beitragsentlastungstarifen und eine solide Kapitalanlagestärke des Versicherers gewährleistet. Achten Sie auf diese Aspekte bei der Tarifwahl.

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