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Private Krankenversicherung (PKV) abschließen trotz Allergien mit laufender Desensibilisierung / Hyposensibilisierung

Kann ich trotz laufender Desensibilisierung / Hyposensibilisierung eine Private Krankenversicherung (PKV) abschließen? Was sind die Risiken?

Private Krankenversicherung Desensibilisierung Hyposensibilisierung

Private Krankenversicherung Desensibilisierung Hyposensibilisierung (PKV)

Das Wichtigste zuerst: PKV trotz laufender Desensibilisierung

Sie befinden sich in einer Desensibilisierung und planen den Wechsel in die PKV? Hier sind die entscheidenden Punkte, die Sie kennen müssen, bevor Sie den ersten Schritt machen:

  • Ja, ein Abschluss ist möglich, aber... Eine laufende Desensibilisierung ist kein automatisches K.O.-Kriterium. Der Erfolg hängt jedoch zu 100 % von der Wahl des richtigen Versicherers ab, denn die Reaktionen am Markt sind extrem unterschiedlich.
  • Erwarten Sie unterschiedliche Reaktionen Die Bandbreite der Antworten von Versicherern reicht von einer normalen Annahme, über einen fairen, befristeten Risikozuschlag (um die laufenden Kosten abzudecken) bis hin zu gefährlichen Leistungsausschlüssen für den gesamten Bereich der Allergologie oder einer kompletten Ablehnung.
  • Der einzig sichere Weg ist die anonyme Risikovoranfrage Ein Antrag auf eigene Faust ist wie ein Glücksspiel und endet oft mit einer Ablehnung, die Ihnen zukünftige Chancen verbauen kann. Nur über eine anonyme Voranfrage durch einen Spezialisten kann im Vorfeld sicher geklärt werden, welcher Versicherer Ihre gesundheitliche Initiative fair bewertet und Ihnen die besten Konditionen bietet.

Hyposensibilisierung (spezifische Immuntherapie) bei Heuschnupfen

Menschen mit Heuschnupfen, Hausstaub-, Insektengift- oder Tierallergie können sich gegen ihre Allergie hyposensibilisieren lassen. Diese Behandlung gewöhnt das Immunsystem an die Allergieauslöser. Dadurch können die Beschwerden nachlassen.

"Das Ziel einer Hyposensibilisierung (spezifische Immuntherapie) ist es, die Allergiesymptome mittel- und langfristig zu verringern. Sie dauert mindestens 3 bis 5 Jahre. Eine Hyposensibilisierung ist sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen möglich.

Wie funktioniert eine Hyposensibilisierung?

Der Begriff Hyposensibilisierung beschreibt das Ziel der Behandlung: Sie soll das Immunsystem an die Allergieauslöser (Allergene) gewöhnen. Wer gegen etwas allergisch ist, reagiert nämlich überempfindlich auf einen eigentlich harmlosen Stoff. Der Organismus produziert Antikörper, um sich zu schützen – vor dem irrtümlich für schädlich gehaltenen Allergen. Die Antikörper sind Teil einer Kettenreaktion, die zu den allergischen Beschwerden führt.

Bei der Hyposensibilisierung werden dem Körper Extrakte mit dem Allergen zugeführt. Dadurch versucht man, dem Körper beizubringen, anders zu reagieren: Es ist in etwa so, als würde man gegen die eigene Allergie „geimpft“. Die Allergenextrakte können gespritzt oder als Tablette oder Tropfen eingenommen werden."

Quelle: gesundheitsinformationen.de

Was ist das Problem beim Abschluss einer Privaten Krankenversicherung (PKV) bei einer laufenden Desensibilisierung / Hyposensibilisierung?

Leider tun sich viele Private Krankenversicherer beim Abschluss eines Krankenversicherungsantrags mit einer laufenden Desensibilisierung sehr schwer. Dies ist für uns schwer nachzuvollziehen, da die Desensibilisierung die Allergiesymptome in Zukunft lindern soll. Eine Verschlechterung der Allergie ist nicht zu erwarten.

Grundsätzlich fallen für das Medikament und die Behandlung Kosten an. Das diese über einen Zuschlag zeitlich befristet gegenfinanziert werden, ist nachvollziehbar. Leider gibt es jedoch Krankenversicherer, die die Versicherbarkeit der Privaten Krankenversicherung in diesem Fall komplett verweigern oder Ausschlüsse definieren, die im Ernstfall zu unkalkulierbaren Kosten und Risiken führen. Aus diesem Grund haben wir bei den Krankenversicherern nachgefragt.

PKV trotz Desensibilisierung / Hyposensibilisierung - Warum ist das so schwer?

Es ist einer der Momente, die am meisten frustrieren: Sie tun aktiv etwas für Ihre Gesundheit, um langfristig beschwerdefrei zu sein, und der Versicherer bestraft Sie dafür mit Zuschlägen oder lehnt Sie sogar ab. Das wirkt auf den ersten Blick unfair und unlogisch.

Um die Haltung der Versicherer zu verstehen, müssen wir ihre rein kalkulatorische Brille aufsetzen. Ein Risikoprüfer bewertet nicht Ihre gute Absicht, sondern ein statistisches Risiko. Dabei spielen vor allem zwei Faktoren eine Rolle:

Die Angst vor dem "Etagenwechsel" zu Asthma

Das ist die größte Sorge eines Risikoprüfers und der Hauptgrund für die vorsichtige Haltung. Mediziner sprechen vom "Etagenwechsel", wenn eine Allergie der oberen Atemwege (wie Heuschnupfen an Nase und Augen) "eine Etage nach unten wandert" und sich auf die Lunge auswirkt. Die Folge kann ein chronisches, allergisches Asthma sein.

Aus Sicht des Versicherers ist Asthma eine der teuersten chronischen Erkrankungen, die lebenslange Behandlungskosten verursachen kann. Ihre laufende Desensibilisierung wird daher als Indikator für dieses erhöhte, langfristige Risiko bewertet, auch wenn die Therapie genau das verhindern soll.

Die laufenden Kosten und das Signal des Immunsystems

Neben dem Zukunftsrisiko gibt es zwei weitere Punkte:

  • Die Behandlungskosten: Ihre Therapie ist eine geplante medizinische Behandlung, die Kosten verursacht. Ein Versicherer sieht das so: Sie kaufen ein Haus, bei dem der erste Wasserschaden bereits angemeldet ist. Einen Teil dieser planbaren Kosten möchte die Versichertengemeinschaft durch einen (oft fairen und befristeten) Risikozuschlag ausgleichen.
  • Das Signal: Eine starke Allergie ist für einen Versicherer ein Zeichen, dass das Immunsystem generell zu Überreaktionen neigt. Dies kann statistisch mit einem erhöhten Risiko für weitere allergische oder autoimmunologische Erkrankungen verbunden sein.

Diese Denkweise erklärt, warum eine perfekt aufbereitete, anonyme Risikovoranfrage so entscheidend ist. Unsere Aufgabe als Ihr Berater ist es, den Versicherern durch klare Arztberichte und eine saubere Darstellung zu zeigen, dass Ihre Allergie gut kontrolliert ist und das Risiko eines Etagenwechsels in Ihrem speziellen Fall gering ist. So verwandeln wir ein statistisches Risiko in einen individuell und fair versicherbaren Fall.

Ihr sicherer Weg zur PKV trotz Desensibilisierung: Die 4-Schritte-Anleitung

Eine laufende Behandlung macht den Weg in die Private Krankenversicherung komplexer, aber nicht unmöglich. Mit der richtigen Strategie kommen Sie sicher ans Ziel, ohne Ablehnungen oder schlechte Konditionen zu riskieren. Dieser Fahrplan hat sich in unserer Praxis hunderte Male bewährt.

Schritt 1: 👨‍⚕️ Die saubere Dokumentation

Bevor wir starten, brauchen wir alle Fakten auf dem Tisch. Fordern Sie bei Ihrem behandelnden Allergologen einen aktuellen, aussagekräftigen Bericht an. Wichtig sind darin folgende Punkte:

  • Die genaue Diagnose Ihrer Allergie.
  • Beginn, Art und voraussichtliche Dauer der Desensibilisierung.
  • Eine Aussage zum bisherigen Erfolg der Therapie (z.B. "deutliche Linderung der Symptome").

Eine lückenlose und positive ärztliche Einschätzung ist die beste Grundlage für eine erfolgreiche Anfrage.

Schritt 2: 🤫 Der wichtigste Schritt – Stellen Sie keine eigene Anfrage!

Das ist die goldene Regel. Gehen Sie niemals selbst zu einem Versicherer oder auf ein Online-Vergleichsportal und stellen dort einen Antrag. Eine unvorbereitete Anfrage bei einer laufenden Behandlung wird fast immer pauschal abgelehnt. Diese Ablehnung kann in der gemeinsamen Datei der Versicherer vermerkt werden und erschwert alle weiteren Versuche massiv. Sie "verbrennen" sich damit am Markt.

Schritt 3: 📬 Die anonyme Risikovoranfrage starten lassen

Genau hier kommen wir als Ihr Spezialist ins Spiel. Wir bereiten Ihre Unterlagen und die ärztlichen Berichte professionell auf und leiten sie komplett anonymisiert an die medizinischen Risikoprüfungen der relevanten Versicherer weiter. Die Versicherer geben uns eine verbindliche Rückmeldung, ohne dass Ihr Name jemals genannt wird.

Schritt 4: ✅ Die Angebote vergleichen und die beste Zusage auswählen

Wir erhalten die Ergebnisse und legen sie Ihnen transparent vor. Gemeinsam bewerten wir die verbindlichen Optionen, die es nun gibt:

  • Wer bietet eine normale Annahme ohne Erschwernis?
  • Wer verlangt einen fairen, befristeten Risikozuschlag, um die Therapiekosten abzubilden?
  • Und – ganz wichtig – wer will einen gefährlichen Leistungsausschluss für Allergien durchsetzen, den wir fast immer ablehnen?

Erst mit diesem Wissen aus der anonymen Voranfrage treffen Sie eine sichere und fundierte Entscheidung für den bestmöglichen Versicherungsschutz.

Unsere Anfrage an die Privaten Krankenversicherer (PKV) zur Desensibilisierung / Hyposensibilisierung lautete: 

"männlich

Geb.: 15.08.1995

KV-Voll

Consultant

ausschließliche Erkrankungen:

leichter Heuschnupfen gegen Gräser und Frühblüher im Frühjahr; leichtes Nase kribbeln, kein Fliesschnupfen, sehr selten leichtes Augenjucken, keinerlei Atembeeinträchtigung keine Medikamente

Aktuell in Desensibilisierung / Hyposensibilisierung mit folgendem Medikament: GRAZAX® 75.000 SQ®-T"

Antworten der Versicherer kurz zusammengefasst

VersichererAnnahme möglich?BedingungenKomplikationen versichert?Fazit
AllianzJa

Zuschlag: 55,21 €

Ausschluss: Nur die Desensibilisierungs-Maßnahme

Ja, Komplikationen sind mitversichert.

Faire Lösung.

ARAGJa

Zuschlag: 25 € ODER 500 € Selbstbehalt

Ausschluss: Desensibilisierung

Riskant & Unklar. Der Versicherer verweigert eine klare Zusage und verweist auf eine "Leistungsprüfung im Einzelfall".

Nicht empfohlen.

Axa / DBVJa

Zuschlag: 9 %

Ausschluss: Desensibilisierung UND Folgen

Nein, Komplikationen gelten als Folge und sind explizit nicht versichert.

Gefährlich! Davon ist dringend abzuraten.

BarmeniaJaAusschluss: Desensibilisierung und damit zusammenhängende Behandlungen.

Nein, Komplikationen sind explizit nicht versichert.

Gefährlich! Davon ist dringend abzuraten.

BBKK / UKVJa

Zuschlag: 80,84 € für "Allergische Krankheiten einschl. Folgen".

Kein Ausschluss.

Ja, da die Folgen explizit mitversichert sind.

Sicher, aber teuer.

ContinentaleNein--

Keine Chance bei laufender Behandlung.

DKVJa

Zuschlag: 9 % für "allergische Krankheiten ... und Folgen".

Kein Ausschluss.

Ja, da die Folgen explizit mitversichert sind.

Faire Lösung.

GothaerJa

Zuschlag: 47,39 €

Ausschluss: Nur die Desensibilisierungs-Maßnahme

Ja, Notfälle und Komplikationen sind mitversichert.

Faire Lösung.

HallescheJa

Kein Zuschlag

Ausschluss: Nur die Desensibilisierungs-Maßnahme

Ja, Komplikationen sind mitversichert (solange kein Asthma vorliegt).

Sehr gute Lösung.

Hanse MerkurJa

Zuschlag: 25 €

Kein Ausschluss.

Ja, da es keinen Ausschluss gibt, sind auch Komplikationen mitversichert.

Faire Lösung.
InterJa

Zuschlag: 15 €

Ausschluss: Desensibilisierung

Riskant & Unklar. Der Versicherer hat die Nachfrage zu den Komplikationen nicht beantwortet.

Nicht empfohlen.
LKHJa

Zuschlag: Ja (prozentual)

Kein Ausschluss.

Ja, da der Versicherer grundsätzlich keine Ausschlüsse anbietet.

Faire Lösung.
NürnbergerJa

Zuschlag: 13 %

Ausschluss: Desensibilisierung "einschl. Folgen".

Nein, Komplikationen sind explizit nicht versichert.

Gefährlich! Davon ist dringend abzuraten.
SDKJa

Zuschlag: ca. 15 €

Ausschluss: Nur die Desensibilisierung ("ohne Ursachen und Folgen").

Ja, Komplikationen sind mitversichert.

Faire Lösung.
Signal IdunaOffen

Rechnet mit Zuschlag und Ausschluss, benötigt aber weitere Unterlagen.

Unklar. Keine finale Aussage möglich.

 
UniversaJa

Zuschlag: 10 %

Ausschluss: Nur die Desensibilisierungs-Maßnahme

Ja, Komplikationen sind mitversichert.

Faire Lösung.

Experten-Tipp: Warum ein Zuschlag oft besser ist als ein Ausschluss. 

Ein Risikozuschlag (z.B. 20 € mehr im Monat für 3 Jahre) ist eine faire Lösung, um die laufenden Kosten abzubilden. Ein Leistungsausschluss für Allergien ist dagegen extrem gefährlich, da alle zukünftigen Behandlungen in diesem Bereich (bis hin zu Asthma) nicht versichert wären. Wir raten fast immer von solchen Ausschlüssen ab.

Antworten der Versicherer im Original

Desensibilisierung / Hyposensibilisierung Antworten Private Krankenversichersicherer Zusammenfassung

In diesem Fall ist eine genaue Prüfung der Antworten wichtig.

Abstufungen der Antworten zur Privaten Krankenversicherung

Beste Antwort:

Versicherbarkeit ohne Ausschlüsse mit keinem oder geringem Zuschlag

Akzeptable Antwort

Versicherbarkeit mit reinem Ausschluss für die Desensibilisierung / Hyposensibilisierung und keinem oder geringem zusätzlichem Zuschlag. Alle Folgen aus der Desensibilisierung / Hyposensibilisierung werden übernommen.

Inakzeptable Antwort, unbedingt meiden:

Versicherbarkeit mit Ausschluss für die Desensibilisierung / Hyposensibilisierung und allen Folgen aus der Desensibilisierung / Hyposensibilisierung. Hier handelt es sich um ein existenzielles Risiko.

Allianz

Antwort 1 Allianz:

"Allergische Rhinopathie durch Pollen RZ 55,21 EUR; Maßnahmen zur Desensibilisierung Leistungsausschluss"

Nachfrage UFKB: 

"ich verstehe das richtig? Sollte es zu Komplikationen durch die Desensibilisierung kommen, wären diese nicht versichert. Zusätzlich wird für das nicht versicherte Risiko ein erheblicher Zuschlag genommen?

Beispiel: Anaphylaktischer Schock – was tun im Notfall?

Der anaphylaktische Schock ist eine seltene, aber gefürchtete allergische Reaktion. Er tritt sehr plötzlich auf und kann durch das gleichzeitige Zusammenbrechen mehrerer Organsysteme Lebensgefahr bedeuten. Ein anaphylaktischer Schock kostet unter einer Million Einwohnern jedes Jahr einem bis drei Menschen das Leben."

Antwort 2 Allianz: 

"der Leistungsausschluss bezieht sich nur auf die Maßnahmen zur Desensibilisierung (siehe Voum S. 6).  Das heißt, die Behandlung/ Medikamente zur Desensibilisierung.

Alle Folgen, auch der von Ihnen benannte, anaphylaktischer Schock sind mitversichert."

ARAG

Antwort 1 ARAG:

"Leistungsausschluss für Desensibilisierung
Für Desensibilisierung sowie alle in diesem Zusammenhang anfallenden Behandlungen und Arzneimittel besteht kein Versicherungsschutz.
Vereinbarung wegen Pollinose
Bitte kreuzen Sie die gewünschte Vereinbarung an.
☐ Risikozuschlag wegen Pollinosis (Heuschnupfen)
Tarif ME600 Zuschlag: 25,00 Euro
Bitte beachten Sie: Dieser Beitragszuschlag wird gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen bei einer eventuell notwendigen Beitragsanpassung ebenfalls geändert.
oder
Statt der Vereinbarung eines Risikozuschlages für die Erkrankung Pollinosis (Heuschnupfen) besteht auch die Möglichkeit einen krankheitsbezogenen Selbstbehalt von 500 Euro pro Kalenderjahr zu vereinbaren. Dieser gilt zusätzlich zu einem eventuell vereinbarten tariflichen, krankheitsunabhängigen Selbstbehalt.
Tarifliche Leistungen für Pollinosis (Heuschnupfen) und Folgen werden zuerst auf den krankheitsbezogenen Selbstbehalt angerechnet. Ist dieser ausgeschöpft, werden weitere tarifliche Leistungen für Heuschnupfen und Folgen auf den tariflichen Selbstbehalt angerechnet.
Die Vereinbarung des krankheitsbezogenen Selbstbehaltes ist zeitlich nicht befristet. Sie gilt für die gesamte Vertragsdauer.
Endet die Versicherung unterjährig, vermindert sich der krankheitsbezogene Selbstbehalt nicht.
Seite 3 von 3
Bei einem Tarifwechsel innerhalb der Krankheitskostenvollversicherung gilt die Vereinbarung des krankheitsbezogenen Selbstbehaltes auch im Zieltarif.
Wichtiger Hinweis bei späterer Umstellung von einer Krankheitskostenvollversicherung in eine Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenkasse:
Die Leistungsgrenzen in unseren Tarifen für Zusatzversicherungen zur gesetzlichen Krankenkasse liegen regelmäßig unterhalb des mit Ihnen im Rahmen Ihrer privaten Krankheitskostenvollversicherung vereinbarten krankheitsbezogenen Selbstbehaltes. Daher wird der krankheitsbezogene Selbstbehalt bei einer vereinbarten Umwandlung Ihrer privaten Krankheitskostenvollversicherung in eine Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung durch einen entsprechenden Leistungsausschluss ersetzt. Dieser Leistungsausschluss gilt für die Krankheiten, die von dem krankheitsbezogenen Selbstbehalt umfasst werden. Für diese Erkrankungen besteht also in der Zusatzversicherung kein Versicherungsschutz mehr."

Nachfrage UFKB: 

"ich verstehe das richtig? Sollte es zu Komplikationen durch die Desensibilisierung kommen, wären diese nicht versichert.

Beispiel: Anaphylaktischer Schock – was tun im Notfall?

Der anaphylaktische Schock ist eine seltene, aber gefürchtete allergische Reaktion. Er tritt sehr plötzlich auf und kann durch das gleichzeitige Zusammenbrechen mehrerer Organsysteme Lebensgefahr bedeuten. Ein anaphylaktischer Schock kostet unter einer Million Einwohnern jedes Jahr einem bis drei Menschen das Leben."

Antwort 2 ARAG: 

"bei Folge-Erkrankungen, die durch eine Desensibilisierung entstehen, wird eine Leistungsprüfung vorgenommen.

Die Behandlungen der Desensibilisierung und deren Medikamente sind ausgeschlossen."

Nachfrage UFKB: 

"leider verstehe ich die Antwort nicht. Sind Folgen versichert oder nicht?"

Antwort 3 ARAG:

"leider können wir Ihnen nicht pauschal sagen, ob die Folgen versichert sind oder nicht.

Bei Folgeerkrankungen wird dann eine Leistungsprüfung vorgenommen."

 

Axa / DBV

Antwort 1 AXA / DBV:

"9% Zuschlag; Die laufende Desensibilisierung wird vom Versicherungsschutz ausgeschlossen."

Nachfrage UFKB:

"ich verstehe das richtig? Sollte es zu Komplikationen durch die Desensibilisierung kommen, wären diese nicht versichert.

Beispiel: Anaphylaktischer Schock – was tun im Notfall?

Der anaphylaktische Schock ist eine seltene, aber gefürchtete allergische Reaktion. Er tritt sehr plötzlich auf und kann durch das gleichzeitige Zusammenbrechen mehrerer Organsysteme Lebensgefahr bedeuten. Ein anaphylaktischer Schock kostet unter einer Million Einwohnern jedes Jahr einem bis drei Menschen das Leben."

Antwort 2 AXA / DBV:

"Ja, es ist möglich, dass während einer Desensibilisierung ein anaphylaktischer Schock auftritt, obwohl dies selten ist. Eine Desensibilisierung wird durchgeführt, um die Empfindlichkeit gegenüber Allergenen zu verringern, indem man dem Körper allmählich steigende Dosen des Allergens verabreicht. In seltenen Fällen kann es jedoch zu einer schweren allergischen Reaktion kommen. Somit wäre der anaphylaktische Schock im Rahmen der Desensibilisierung eine Folge und nicht versichert."

Barmenia

Antwort 1 Barmenia Private Krankenversicherung:

"Nach den bisher vorliegenden Informationen kann der Antrag mit einem                             

(X)         Leistungsausschluss: Kein Versicherungsschutz besteht für Hyposensibilisierungsmaßnahmen sowie damit im Zusammenhang stehende Untersuchungen, Behandlungen und Medikamente.                     

angenommen werden."

Nachfrage UFKB: 

"ich verstehe das richtig? Sollte es zu Komplikationen durch die Desensibilisierung kommen, wären diese nicht versichert.

Beispiel: Anaphylaktischer Schock – was tun im Notfall?

Der anaphylaktische Schock ist eine seltene, aber gefürchtete allergische Reaktion. Er tritt sehr plötzlich auf und kann durch das gleichzeitige Zusammenbrechen mehrerer Organsysteme Lebensgefahr bedeuten. Ein anaphylaktischer Schock kostet unter einer Million Einwohnern jedes Jahr einem bis drei Menschen das Leben."

Antwort 2 Barmenia Private Krankenversicherung: 

"Sollte ein anaphylaktischer Schock im Zusammenhang mit der Hyposensibilisierung stehen, ist dies nicht versichert.

Das verstehen Sie also richtig."

Bayerische Beamtenkrankenkasse (BBKK) / Union Krankenversicherung (UKV)

"DESENSIBILISIERUNG HEUSCHNUPFEN (ICD J30.1)
Bestehen oder bestanden asthmatische Beschwerden? nein
Über welchen Zeitraum leiden Sie insgesamt an allergischen Beschwerden im Jahr? ganzjährig
Wird zur Zeit eine Hyposensibilisierung (Desensibilisierung) durchgeführt, ist diese angeraten oder
beabsichtigt? ja
Medikamente
GRAZAX LYO TABLETTEN
Gesamtentscheidung zur Person: Angebot

GesundheitVARIO 400
Angebot
Summe Zuschlag: 80,84 EUR
Allergische Krankheiten einschl. Folgen
Beruf ist versicherbar
Summe Zuschlag: 80,84 EUR
Gründe:
Allergische Krankheiten einschl. Folgen
RZ DESENSIBILISIERUNG HEUSCHNUPFEN:
Absolut: 80,84 EUR"

Continentale

"vielen Dank für Ihre Anfrage.
Aufgrund Ihrer Unterlagen können wir keinen Versicherungsschutz anbieten. Bitte haben Sie Verständnis.
Eine erneute Prüfung ist nach Abschluss der Behandlung möglich."

DKV

"Prozentualer RZ 9% für allergische Krankheiten der Atmungsorgane und Folgen. Bitte beachten: Der medizinische Mehrbeitrag nimmt auch an Beitragsanpassungen teil"

Gothaer

Antwort 1 Gothaer PKV:

"Annahme mit Leistungsausschluss: De- bzw. Hyposensibilisierung, und Folgen. Annahme inkl. medizinischer Wagnisausgleich: 47,39 Euro Allergie"

Nachfrage UFKB: 

"ich verstehe das richtig? Sollte es zu Komplikationen durch die Desensibilisierung kommen, wären diese nicht versichert. Zusätzlich wird für das nicht versicherte Risiko ein erheblicher Zuschlag genommen?

Beispiel: Anaphylaktischer Schock – was tun im Notfall?

Der anaphylaktische Schock ist eine seltene, aber gefürchtete allergische Reaktion. Er tritt sehr plötzlich auf und kann durch das gleichzeitige Zusammenbrechen mehrerer Organsysteme Lebensgefahr bedeuten. Ein anaphylaktischer Schock kostet unter einer Million Einwohnern jedes Jahr einem bis drei Menschen das Leben."

Antwort 2 Gothaer PKV

"Bei der Desensibilisierung sind natürlich keine Notfälle wie Atemnot usw. ausgeschlossen, es gilt lediglich um Einstichverletzungen oder Rötungen, die sich aus dieser Maßnahme ergeben. Notfälle sind natürlich versichert"

Hallesche

Antwort 1 Hallesche PKV:

"vielen Dank für Ihre Anfrage.
Gerne haben wir die Unterlagen geprüft. Unser Ergebnis: Wir können Ihren Kunden mit folgendem Leistungsausschluss
wegen Gräserallergie versichern:
Es besteht kein Versicherungsschutz für eventuelle Hyposensibilisierungsmaßnahmen, wie Spezifischer Immuntherapie
(SIT), Sublingualer Immuntherapie (SLIT) einschließlich vergleichbarer Therapiemaßnahmen (z. B. der sog. Gräsertablette).
Der Vertrag kommt unter der Voraussetzung zustande, dass bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses kein
Asthma bronchiale vorliegt bzw. früher vorgelegen hat."

Nachfrage UFKB: 

"ich verstehe das richtig? Sollte es zu Komplikationen durch die Desensibilisierung kommen, wären diese versichert.

Beispiel: Anaphylaktischer Schock – was tun im Notfall?

Der anaphylaktische Schock ist eine seltene, aber gefürchtete allergische Reaktion. Er tritt sehr plötzlich auf und kann durch das gleichzeitige Zusammenbrechen mehrerer Organsysteme Lebensgefahr bedeuten. Ein anaphylaktischer Schock kostet unter einer Million Einwohnern jedes Jahr einem bis drei Menschen das Leben."

Antwort 2 Hallesche PKV:

"gerne beantworten wir Ihnen Ihre Frage => Ja, die Folgen einer allergischen Reaktion sind mitversichert. Bei dem genannten Ausschluss werden die Hyposensibilisierungsmaßnahmen (wie aufgeführt) ausgeschlossen. Wir setzen jedoch voraus, dass keine Asthma bestand oder besteht."

Hanse Merkur

"Für die Versicherungsfähigkeit sind nachfolgend aufgeführte besondere Bedingungen zu vereinbaren. Diese sind
notwendig, um unsere kalkulierten Beiträge für alle Versicherten so niedrig wie möglich zu halten.
KV-Voll
Besondere Bedingungen
Es ist ein Risikozuschlag von 25,00 EUR aufgrund der Allergie zu vereinbaren."

Inter

Antwort 1 Inter:

"den Leistungsausschluss und den Risikozuschlag aufgrund der bekannten Vorerkrankungen
(Diagnose siehe beigefügte Erklärung).

15 Euro Zuschlag wegen Rhinopathie

Leistungsausschluss Hyposensibilisierungsmaßnahmen"

Nachfrage UFKB:

"ich verstehe das richtig? Sollte es zu Komplikationen durch die Desensibilisierung kommen, wären diese nicht versichert.

Beispiel: Anaphylaktischer Schock – was tun im Notfall?

Der anaphylaktische Schock ist eine seltene, aber gefürchtete allergische Reaktion. Er tritt sehr plötzlich auf und kann durch das gleichzeitige Zusammenbrechen mehrerer Organsysteme Lebensgefahr bedeuten. Ein anaphylaktischer Schock kostet unter einer Million Einwohnern jedes Jahr einem bis drei Menschen das Leben."

Antwort 2 Inter:

 

LKH (Landeskrankenhilfe)

"Grundsätzlich versicherbar.

Mit einem Risikozuschlag ist zu rechnen.

(z.B. Person 30 Jahre, normaler BMI: 30% RZ im GUP0 und 6 % im KTA43 (150€) bei Heuschnupfen und laufender Desensibilisierung oder 12 % RZ im GUP0 und kein RZ im KTA43 (150€) bei Heuschnupfen ohne laufende Desensibilisierung)
               
 Ausschlüsse werden grundsätzlich nicht angeboten."

Nürnberger

Antwort 1 Nürnberger PKV:

"vielen Dank für die eingereichte Voranfrage.

Nach medizinischer Prüfung der vorliegenden Unterlagen kann Versicherungsschutz zu folgenden Bedingungen angeboten werden:    13 % wg. Heuschnupfen

Alle Tarife   Leistungsausschluss für die laufende Desensibilisierung einschl. Folgen

Im Falle einer Antragstellung fügen Sie bitte neben allen medizinischen Unterlagen diese Mail vom Kunden unterschrieben dem Antragsformular bei. Somit können wir eine schnelle und reibungslose Antragsbearbeitung gewährleisten."

Nachfrage UFKB: 

"ich verstehe das richtig? Sollte es zu Komplikationen durch die Desensibilisierung kommen, wären diese nicht versichert.

Beispiel: Anaphylaktischer Schock – was tun im Notfall?

Der anaphylaktische Schock ist eine seltene, aber gefürchtete allergische Reaktion. Er tritt sehr plötzlich auf und kann durch das gleichzeitige Zusammenbrechen mehrerer Organsysteme Lebensgefahr bedeuten. Ein anaphylaktischer Schock kostet unter einer Million Einwohnern jedes Jahr einem bis drei Menschen das Leben."

Antwort 2 Nürnberger PKV: 

"ja, das verstehen Sie richtig."

SDK - Süddeutsche Krankenversicherung

Antwort 1 SDK:

"unter der Voraussetzung, dass keine asthmatischen Beschwerden bestanden/bestehen (bitte ggf. im Antrag noch eintragen)

(x) ca. 15 EUR auf den ambulanten Tarif

wegen Allergie

sowie ein Leistungsausschluss für die Desensibilisierung"

Nachfrage UFKB:

"Wie genau würde der Ausschluss der Desensibilisierung formuliert?"

Antwort 2 SDK:

"Formulierung: Leistungsausschluss Desensibilisierung"

Nachfrage UFKB:

"ich verstehe das richtig? Sollte es zu Komplikationen durch die Desensibilisierung kommen, wären diese versichert?

Beispiel: Anaphylaktischer Schock – was tun im Notfall?

Der anaphylaktische Schock ist eine seltene, aber gefürchtete allergische Reaktion. Er tritt sehr plötzlich auf und kann durch das gleichzeitige Zusammenbrechen mehrerer Organsysteme Lebensgefahr bedeuten. Ein anaphylaktischer Schock kostet unter einer Million Einwohnern jedes Jahr einem bis drei Menschen das Leben."

Antwort 2 SDK:

"der von Ihnen geschilderte Fall wäre versichert. Der Text zum Leistungsausschluss lautet:

von der Leistungspflicht ausgeschlossen ist: Desensibilisierung ( ohne Ursachen und Folgen)

Für die Allergie an sich kommt ja der Beitragszuschlag und damit sind alle anderweitigen Risiken versichert."

Signal Iduna

"vielen Dank für Ihre Risikovoranfrage. Gerne haben wir die vorliegenden Unterlagen geprüft.
Anhand der vorliegenden Informationen konnten wir Ihre Anfrage noch nicht abschließend beurteilen. Bitte unterstützen Sie uns, indem Sie uns die folgenden Informationen/Unterlagen zusenden: bitte den SAK Allergie einreichen.

Bisher muss mit einem RZ wegen Allergie, LAS für die Desi gerechnet werden.

Eventuelle Kosten (z. B. für Atteste) gehen zulasten des Interessenten."

 

Universa

Antwort 1 Universa PKV:

"Für den/die Tarif(e) uni-Top|Privat 300 ist ein Risikoausgleichsbeitrag in Höhe von 10 % wegen
Heuschnupfen erforderlich.
Für Tarife mit Kostenerstattung für ambulante und stationäre Heilbehandlung ist ein Leistungsausschluss
für die laufende Hyposensibilisierungsmaßnahme erforderlich."

Nachfrage UFKB:

"ich verstehe das richtig? Sollte es zu Komplikationen durch die Desensibilisierung kommen, wären diese nicht versichert.

Beispiel: Anaphylaktischer Schock – was tun im Notfall?

Der anaphylaktische Schock ist eine seltene, aber gefürchtete allergische Reaktion. Er tritt sehr plötzlich auf und kann durch das gleichzeitige Zusammenbrechen mehrerer Organsysteme Lebensgefahr bedeuten. Ein anaphylaktischer Schock kostet unter einer Million Einwohnern jedes Jahr einem bis drei Menschen das Leben."

Antwort 2 Universa PKV:

"Bei einem Leistungsausschluss für die laufende Hyposensibilisierungsmaßnahme, bezieht sich dieser
Leistungsausschluss tatsächlich nur auf die Maßnahme an sich. Die Ursache (Allergie) und Folgen
wären davon – in diesem speziellem Fall – nicht davon betroffen."

 

FAQ - die häufigsten Fragen und Antworten zur PKV trotz Desensibilisierung

 

Ich habe einen Vertrag mit Risikozuschlag bekommen. Werde ich diese Mehrkosten nach der Therapie wieder los?

Ja, in den meisten Fällen ist das möglich und ein wichtiger strategischer Schritt. Ein Risikozuschlag ist nicht in Stein gemeißelt. Nachdem Ihre Desensibilisierung erfolgreich abgeschlossen ist und Sie eine Zeit lang beschwerdefrei waren, können wir für Sie einen Antrag auf Überprüfung des Zuschlags beim Versicherer stellen. Mit einem neuen, positiven Attest Ihres Allergologen stimmen faire Versicherer einer Reduzierung oder kompletten Streichung des Zuschlags in der Regel zu. Wir behalten das für Sie im Blick.

Muss ich eine alte, bereits abgeschlossene Desensibilisierung im Antrag auch angeben?

Das ist eine sehr wichtige Frage zur Ehrlichkeit im Antrag. Die Regel ist einfach: Sie müssen alles angeben, wonach der Versicherer im Antragsformular fragt. Üblicherweise wird nach ambulanten Behandlungen der letzten 3 oder 5 Jahre gefragt. Liegt das Ende Ihrer Therapie inklusive der Nachbeobachtung komplett außerhalb dieses Zeitraums, müssen Sie sie nicht angeben. Fällt sie aber auch nur mit einem Tag hinein, muss die Behandlung vollständig und ehrlich aufgeführt werden.

Was ist für den Versicherer eigentlich das "Problem": meine Allergie oder die Tatsache, dass ich sie aktiv behandle?

Das ist ein exzellenter Punkt, der die Denkweise der Risikoprüfer gut zeigt. Es ist paradox:

  • Kurzfristig ist die laufende Behandlung der Kostentreiber, der zu einem Zuschlag führt.
  • Langfristig ist es aber die unbehandelte Allergie mit dem gefürchteten Risiko eines "Etagenwechsels" zu Asthma, die oft zu Ausschlüssen oder Ablehnung führt.

Deshalb ist ein Antrag mit einer laufenden, gut dokumentierten Therapie oft besser zu bewerten als mit einer schweren, unbehandelten Allergie. Es zeigt dem Versicherer, dass Sie Ihr Gesundheitsproblem aktiv und verantwortungsvoll managen.

Mein Wunsch-Versicherer hat bei der anonymen Anfrage abgelehnt. Ist die Tür für immer zu?

Nein, absolut nicht. Und genau das ist der riesige Vorteil der anonymen Vorgehensweise. Da Ihr Name beim Versicherer nicht negativ vermerkt ist, ist die Tür nicht zugeschlagen, sondern nur im Moment geschlossen. Nach dem erfolgreichen Abschluss Ihrer Desensibilisierung und mit einem neuen, positiven Arztbericht können wir in ein paar Jahren eine komplett neue, frische und wieder anonyme Anfrage stellen. Die Karten werden dann komplett neu gemischt, und eine Zusage ist oft möglich.

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