Bundeszuschuss gesetzliche Krankenversicherung für alle Kinder!

Krankenversicherung Bundeszuschuss für alle Kinder
Schon seit Langem ist uns die Ungleichbehandlung der Beiträge für Kinder in der Krankenversicherung ein Dorn im Auge. Wir verstehen nicht, warum Kinder nicht grundsätzlich gleich behandelt werden, egal ob sie privat oder gesetzlich krankenversichert sind.
Wichtig zu wissen: Kinder werden in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu 100 % aus Steuermitteln über den Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen bezahlt. Steuern zahlen alle Steuerzahler. Somit auch die privat krankenversicherten. Wenn alle Steuern zahlen, sollten aus unserer Sicht auch alle Kinder den gleichen Zuschuss zur Krankenversicherung erhalten, egal in welchem System die Kinder versichert sind. Zudem handelt es sich gerade bei Kindern um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die auch bei der Finanzierung fair verteilt werden sollte.
Aus dem Grund haben wir an die Parteien / Fraktionen der Grünen, SPD, CDU / CSU, FDP, Die Linken, AFD, den PKV Verband und den Spitzenverband der GKV die hier zitierte Anfrage gestellt, mit der Bitte um schriftliche Antworten. Diese Antworten haben wir im unteren Teil zitiert angehängt.
Anfrage zur Ungleichbehandlung des Bundeszuschuss aus Steuergeldern zwischen Gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und Privater Krankenversicherung (PKV)
"Sehr geehrte Lesende,
wir bitten Sie um Ihre Hilfe und schriftliche Stellungnahme per Mail. Aktuell beschäftigen wir uns mit dem Thema Kinder in unserem Gesundheitssystem und verstehen die aktuelle Regelung der Beitragserhebung, bzw. Bezahlung in der Krankenversicherung nicht. Die Gesetzestexte können wir lesen. Hiernach ist alles eindeutig. Der Sinn wird uns jedoch nicht klar und wir bitten Sie um eine Stellungnahme, wie Sie diesem Thema aktuell und in Zukunft gegenüberstehen.
Aus unserer Sicht sind Kinder ein gesamtwirtschaftliches und gesamtgesellschaftliches Thema. Kinder sind nicht in der Lage für sich selbst aufzukommen, und werden somit vor der Gesellschaft in der Zeit der Ausbildung unterstützt, bis sie für sich selbst finanziell einstehen können. Im Bereich z. B. der Schule werden alle Kinder gleichbehandelt.
Leider ist dies bei der Krankenversicherung nicht der Fall.
Hier gibt es ein nicht nachzuvollziehbares Chaos.
Beispiele:
- Traditionelles Rollenbild 1:
- Mann / Frau verheiratet / Kind, beide Eltern gesetzlich krankenversichert (GKV)
- Daraus folgt meist, dass das Kind beitragsfrei gesetzlich krankenversichert ist. Die Leistung wird als „Versicherungsfremde Leistung“ aus dem steuerfinanzierten Bundeszuschuss gezahlt.
- Mann / Frau verheiratet / Kind, beide Eltern gesetzlich krankenversichert (GKV)
- Traditionelles Rollenbild 2:
- Mann / Frau verheiratet / Kind, der Besserverdienende verdient oberhalb der Jahresentgeltgrenze und ist privat krankenversichert (PKV), der andere ist gesetzlich krankenversichert (GKV)
- Daraus folgt, dass das Kind beitragspflichtig gesetzlich oder privat krankenversichert ist. Der Beitrag geht zu Lasten der Eltern, des Kindes. Der steuerfinanzierte Bundeszuschuss wird nicht geleistet.
- Mann / Frau verheiratet / Kind, der Besserverdienende verdient oberhalb der Jahresentgeltgrenze und ist privat krankenversichert (PKV), der andere ist gesetzlich krankenversichert (GKV)
- Traditionelles Rollenbild 3:
- Mann / Frau verheiratet / Kind, beide verdienen oberhalb der Jahresentgeltgrenze, der Besserverdienende ist gesetzlich krankenversichert und der leicht schlechter verdienende ist privat krankenversichert (PKV)
- Daraus folgt meist, dass das Kind beitragsfrei gesetzlich krankenversichert ist. Die Leistung wird als „Versicherungsfremde Leistung“ aus dem steuerfinanzierten Bundeszuschuss gezahlt.
- Mann / Frau verheiratet / Kind, beide verdienen oberhalb der Jahresentgeltgrenze, der Besserverdienende ist gesetzlich krankenversichert und der leicht schlechter verdienende ist privat krankenversichert (PKV)
- Häufiges Rollenbild aktuell 1:
- Partner / Partner nicht verheiratet / Kind, beide Eltern gesetzlich krankenversichert (GKV)
- Daraus folgt meist, dass das Kind beitragsfrei gesetzlich krankenversichert ist. Die Leistung wird als „Versicherungsfremde Leistung“ aus dem steuerfinanzierten Bundeszuschuss gezahlt.
- Partner / Partner nicht verheiratet / Kind, beide Eltern gesetzlich krankenversichert (GKV)
- Häufiges Rollenbild aktuell 2:
- Partner / Partner nicht verheiratet / Kind, der Besserverdienende verdient oberhalb der Jahresentgeltgrenze und ist privat krankenversichert (PKV), der andere ist gesetzlich krankenversichert (GKV)
- Daraus folgt meist, dass das Kind beitragsfrei gesetzlich krankenversichert ist, da Wahlfreiheit des krankenversicherungsbestimmenden Elternteils besteht. Die Leistung wird als „Versicherungsfremde Leistung“ aus dem steuerfinanzierten Bundeszuschuss gezahlt.
- Partner / Partner nicht verheiratet / Kind, der Besserverdienende verdient oberhalb der Jahresentgeltgrenze und ist privat krankenversichert (PKV), der andere ist gesetzlich krankenversichert (GKV)
- Häufiges Rollenbild aktuell 3:
- Partner / Partner / Kind, beide privat krankenversichert.
- Daraus folgt, dass das Kind beitragspflichtig gesetzlich oder privat krankenversichert ist. Der Beitrag geht zu Lasten der Eltern, des Kindes. Der steuerfinanzierte Bundeszuschuss wird nicht geleistet.
- Partner / Partner / Kind, beide privat krankenversichert.
Es ergibt sich ein chaotisches Bild bei der Finanzierung der Krankenversicherung unserer Kinder!
Die Eheschließung und die daraus resultierende Dominanz des Besserverdienenden oberhalb der Jahresentgeltgrenze legen fest, ob der Staat für die Beiträge des Kindes zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) über den Bundeszuschuss als versicherungsfremde Leistungen aufkommt oder nicht.
Partner ohne Eheschließung haben dieses Problem nicht. Hier reicht ein Partner in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für die Finanzierung über den Bundeszuschuss als versicherungsfremde Leistung.
Bei privatversicherten Eltern gibt es keine Chance auf den Bundeszuschuss als versicherungsfremde Leistung.
Da der Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen steuerfinanziert ist, kommen alle Steuerzahler für diesen auf, unabhängig von ihrer selbst gewählten Krankenversicherungsform (privat / gesetzlich). Kinderbeiträge werden nicht aus der reinen Umlage der Beitragszahler der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bezahlt. Es handelt sich somit nicht um eine geschlossene Systemumlage. Es handelt sich um eine gesamtgesellschaftliche Umlage über Steuern.
- Kann dieses Chaos, basierend auf alten Rollenbildern, richtig sein?
- Sind Kinder nicht eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe?
- Der Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen wird von allen Steuerzahlern finanziert, egal wie sie krankenversichert sind. Somit wird er auch von den privat Krankenversicherten über die Steuer bezahlt. Warum haben Privatkrankenversicherte keinen Anspruch auf diesen Bundeszuschuss für ihre Kinder?
- Sind Kinder von privat Krankenversicherten weniger wert?
Eine Idee unter Berücksichtigung von Gleichbehandlungsgrundsätzen und Fairness:
Wir schlagen vor, dass für jedes Kind der gleiche Bundeszuschuss gezahlt wird, egal ob das Kind privat oder gesetzlich krankenversichert ist. Der Zuschuss wird aus den gemeinsam gezahlten Steuermitteln bezahlt. Der Höchstzuschuss orientiert sich am Zuschuss zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Kinder. Der Zuschuss wird mit dem realen Beitrag zur Privaten Krankenversicherung für das Kind verrechnet und gedeckelt auf den Beitrag zur Privaten Krankenversicherung (PKV). Nur der real über die Verrechnung hinausgehende Beitrag zur Privaten Krankenversicherung (PKV) geht zu Lasten der Eltern, kann aber ggf. mit dem noch zur Verfügung stehenden Arbeitgeberzuschuss zur PKV nach bestehender Regel verrechnet werden. Im Normalfall würde somit für privat krankenversicherte Kinder nach wie vor ein Zusatzbeitrag auf Elternkosten für die Private Krankenversicherung (PKV) anfallen.
Bitte um Stellungnahme ausschließlich zu diesem Komplex der Krankenversicherung von Kindern
Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns zu dieser Fragestellung eine Antwort zukommen lassen könnten.
- Wie sind Sie in Ihrer Interessenvertretung hier positioniert?
- Warum sind Sie so positioniert?
- Was beabsichtigen Sie NUR in diesem BEREICH in Zukunft zu unternehmen?
Bitte nutzen Sie diese Frage nicht zu einer generellen Positionierung zum Thema „Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)“ oder „Private Krankenversicherung (PKV)“. Hier kann man unterschiedlicher Meinung sein. Dies soll aber nicht Thema dieser Anfrage sein. Es geht nur um die faire und gleiche Behandlung aller Kinder in unserer Gesellschaft in diesem Themenbereich, ohne andere, generelle, zusätzliche Punkte zu behandeln."
Gerne helfen wir Ihnen auch mit einer Beratung zur Anwartschaftsversicherung oder Optionstarifen für Soldaten.





















