Unabhängiger Versicherungsmakler
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Ist nach dem Urteil des OLG Dresden das Thema Unabhängig von Versicherungsmaklern ein für alle mal verneint? Makler Alexander Koch kämpft in einem weiteren Verfahren vor dem OLG weiter dagegen an. Koch hat dafür sogar eine eigene Verbraucher-Umfrage in Auftrag gegeben. Hat er Chancen zu gewinnen?
Nach dem ernüchternden Urteil des OLG Dresden gegen den Leipziger Versicherungsmakler Risk007 darf dieser nun nicht mehr mit dem Begriff „unabhängiger Versicherungsmakler“ werben. Im Kern stützt sich das Gericht in seiner Urteilsbegründung auf die Argumentation des Klägers, des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Dieser hatte sich das Thema „Unabhängigkeit von Maklern“ in der Vergangenheit vermehrt angeschaut und immer wieder Versicherungsmakler abgemahnt. Nachdem die Verbände sich lange dafür eingesetzt hatten, dass Makler sich nicht von den Abmahnungen abschrecken lassen sollten, gehen sie jetzt – nach dem jüngsten Urteil – eher in die Defensive und raten, den Begriff „unabhängig“ zu vermeiden.
Für Alexander Koch, Geschäftsführer der UFKB GmbH, ist diese Entwicklung ein fatales Signal. Denn Koch befindet sich mit der UFKB weiterhin in einem Rechtsstreit mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) – und hat nicht vor, klein beizugeben. In Kürze wird das Verfahren vor dem Oberlandesgericht verhandelt, und Koch sieht sich gut vorbereitet.
Aus seiner Sicht liegt das Kernproblem weniger in der juristischen Auseinandersetzung selbst, sondern in der Art, wie die Diskussion geführt wird. Die Verbraucherzentrale geht ersichtlich davon aus, dass Verbraucher den Begriff „unabhängig“ automatisch und ausschließlich mit einer Honorarberatung verbinden. Die strukturelle Unabhängigkeit – also die Frage, ob ein Vermittler einem Versicherer gehört, Weisungen unterliegt oder eigenständig aus dem für Versicherungsmakler zugänglichen Markt auswählen kann – spielt in dieser Argumentation kaum eine Rolle.
Um diese These nicht weiter im Raum stehen zu lassen, sondern sie überprüfbar zu machen, hat die UFKB GmbH eine repräsentative Verbraucherbefragung in Auftrag gegeben. „Wir wollten raus aus dem Modus gegenseitiger Behauptungen und hinein in eine objektive Betrachtung dessen, was Verbraucher tatsächlich denken“, so Koch. Die Studie wurde vollständig aus eigenen Mitteln finanziert und hat einen fünfstelligen Betrag gekostet. Von Verbänden gibt es laut Koch bislang weder Interesse noch Unterstützung.
Transparenz ist Koch dabei besonders wichtig: Welche Fragen gestellt wurden und wie die Befragung aufgebaut ist, legt die UFKB offen auf ihrer Website dar, damit sich jeder selbst ein Bild machen kann: Unabhängiger Versicherungsmakler – Klage Verbraucherschutz
„Wir wollen wissen, wie Verbraucher den Begriff Unabhängigkeit wirklich verstehen“, erklärt Koch. „Nicht, was Juristen oder Institutionen glauben, was Verbraucher denken müssten.“ Gerade Richter könnten mit ihrer juristischen Ausbildung nicht ohne Weiteres den Erwartungsquerschnitt der Bevölkerung abbilden.
Die Ergebnisse der Befragung liegen derzeit noch nicht vor, sollen aber rechtzeitig vor dem anstehenden Verhandlungstermin fertiggestellt werden.
Tatsächlich scheint sich bei der Verbraucherzentrale bislang noch kaum ein Kunde darüber wirklich beschwert zu haben, obwohl sehr viele Versicherungsmakler mit dem Begriff der Unabhängigkeit werben. Auf Nachfrage von procontra heißt es von Seiten des Bundesverbandes, dass man keine Erkenntnisse dazu habe, wie viele Verbraucher sich darüber beschwert hätten.
Auch in der Branche insgesamt stieß die Rechtsprechung aus Dresden auf erhebliches Unverständnis. So kritisiert der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung etwa, dass das Urteil wesentliche berufsrechtliche Grundlagen des Versicherungsmaklerberufs außer Acht lasse. „Versicherungsmakler sind gesetzlich ausdrücklich als Sachwalter ihrer Kunden definiert – sie stehen rechtlich auf der Seite der Verbraucher, nicht der Produktgeber. Dass diese gesetzlich verankerte Stellung durch eine rein auf eine vermeintliche Verbrauchererwartung bezogene, wettbewerbsrechtliche Betrachtung unterlaufen wird, ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar“, so Norman Wirth, Geschäftsführender AfW-Vorstand. Auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) erinnert in einer Stellungnahme an das „Sachwalterurteil“ des BGH (Urteil vom 22.5.1985, IV A ZR 190/83), wonach der Versicherungsmakler der „Bundesgenosse“ des Versicherungsnehmers bzw. dessen „treuhänderähnlicher Sachwalter“ sei. Und das erfordere nach Ansicht des BVK ganz klar eine Interessenvertretung für den Kunden und nicht für den Versicherer.
Noch deutlicher formuliert es die Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler (IGVM), die den beklagten Vermittler vor dem OLG Dresden begleitet und finanziell unterstützt hat. Das Urteil spiegelt aus ihrer Sicht das tiefe Misstrauen des Staates in das Urteilsvermögen der eigenen Bevölkerung wider. „Es zeugt von einem Staat, dessen Institutionen in einem einig sind: dem Willen, alles bis ins Kleinste zu regeln“, meint IGVM-Vorstand Stefan Rumpp.
Einig sind sich die Fachanwälte, dass die Frage der Unabhängigkeit höchstrichterlich entschieden werden müsste, um wirklich Rechtssicherheit zu erlangen. Denn jeder der bisher entschiedenen Fälle ist ein Einzelfall und anders gestaltet als der andere.
Im Fall der UFKB GmbH gibt es – anders als in anderen Konstellationen – keine Vermischung mit anderen Themen. Das Unternehmen wurde nach eigener Darstellung allein wegen der Verwendung des Begriffs „unabhängig“ abgemahnt, wie auf der Internetseite zu sehen ist: Unabhängiger Versicherungsmakler
Wie weit er den Rechtsweg ausschöpfen wird, macht Koch an der Gesamtlage fest: Entscheidend seien sowohl das Ergebnis der anstehenden Verhandlung vor dem OLG als auch die Erkenntnisse aus der von der UFKB beauftragten Verbraucherbefragung. Sollte das Verfahren negativ ausgehen, hält Koch es für möglich, bis zum Bundesgerichtshof zu gehen.