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Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) mit vereinfachten Gesundheitsfragen über 2 Jahre und ohne Fragen zu Freizeitrisiken oder Sportrisiken für Steuerberater, ihre Angestellten und Familienangehörige

Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) mit vereinfachten Gesundheitsfragen über 2 Jahre und ohne Fragen zu Freizeitrisiken oder Sportrisiken für Steuerberater, ihre Angestellten und Familienangehörige

Berufsunfähigkeitsversicherung Steuerberater

Berufsunfähigkeitsversicherung Steuerberater

Nicht immer führt eine anonyme Risikovoranfrage bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) oder Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) zum Erfolg. In diesen Fällen helfen oft Bu-Aktionen der Versicherer. Eine dieser Aktionen stellen wir hier vor:

Bei dieser Aktion handelt es sich um die Möglichkeit für Steuerberater, deren Angestellten und Familienmitglieder die HDI Berufsunfähigkeitsversicherung mit stark vereinfachten Gesundheitsfragen, ohne Fragen zu Freizeitrisiken und Sportrisiken zu beziehen. Zusätzlich haben die Fragen einen sehr verkürztem Abfragezeitraum von nur zwei oder drei Jahren.

Personen die in diese Berufsunfähigkeitsaktion (Bu-Aktion Steuerberater) fallen: 

  • Steuerberater / Wirtschaftsprüfer und angestellte Steuerberater / Wirtschaftsprüfer, die Mitglied in einem DStV-Landesverband sind (als privater Vertrag)
  • Kaufmännisch tätige Angestellte der Steuerberater / Wirtschaftsprüfer (nur als betriebliche Altersvorsorge)
  • Kaufmännisch tätige Angestellte der DStV-Landesverbandsgeschäftsstellen (nur als betriebliche Altersvorsorge)
  • Familienangehörige der vorher beschriebenen Personenkreise (Ehepartner, Lebenspartner und kindergeldberechtigte Kindergemäß § 32 EStG) (als privater Vertrag)

Wichtig:
• Bei Abschluss als pAV: Der VN (außer bei Familienangehörigen) muss persönlich Mitglied in einem Steuerberaterverband sein.
• Bei Abschluss als bAV: Der VN muss persönlich und / oder als juristische Person oder Personengesellschaft Mitglied in einem Steuerberaterverband sein.

Rahmendaten zur Bu-Aktion für Steuerberater der HDI: 

• Beitrittsalter in der bAV max. 60 Jahre, in der pAV max. 55 Jahre (Berechnung: Kalenderjahr minus Geburtsjahr)
• Endalter max. 68 Jahre
• Die gewünschte Berufsunfähigkeitsrente kann bis zu 2.500 Euro monatlich (inkl. Bonus) betragen.
• Bei einer Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung darf der Gesamt-Effektivbeitrag max. 400 Euro monatlich betragen.
• Alle tariflich zulässigen Beitragsdynamiken auswählbar
• Garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall optional wählbar
• Inkl. Nachversicherungsgarantie (ohne freie Phase)
• Vertragsart (ausschließlich) Sondersammel V

Ausgezeichneter BU-Schutz – wer kann was abschließen?

• Steuerberater / Wirtschaftsprüfer, die ordentliche Mitglieder sind:
– Abschluss als pAV oder bAV1)
– Leistungsgrenze pAV = 2.000 Euro2) und bAV = 2.500 Euro2)
• Mitarbeiter der Mitglieder (angestellte Steuerberater / Wirtschaftsprüfer, kaufm. Angestellte) und kaufm. Angestellte der DStV-Geschäftsstellen:
– Abschluss als bAV1)
– Leistungsgrenze bAV = 2.500 Euro2)
• Familienangehörige der vorgenannten Personen:
– Abschluss als pAV
– Leistungsgrenze pAV = 2.000 Euro2)

1) Ob der Abschluss im Rahmen einer bAV möglich ist, sollte vorab mit dem Arbeitgeber
geklärt werden.
2) Inkl. Bonusrente.

Zusammenfassung der BU Aktion als PDF können Sie hier runterladen

Die ersetzenden Antragsfragen zur Bu-Aktion können Sie hier runterladen

Kommen Sie auf uns zu. Wir helfen Ihnen gerne bei Ihren Fragen oder einer anonymen Risikovoranfrage in der PKV oder Restkostenversicherung zur Beihilfe oder einer anonymen Risikovoranfrage  zur Berufsunfähigkeitsversicherung oder Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte.

Gerne helfen wir Ihnen auch mit einer normalen Beratung zur Privaten Krankenversicherung (PKV), zur Restkostenversicherung für Beamte, zur Berufsunfähigkeitsversicherung zur Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) oder Altersvorsorge.

Ich wünsche eine kostenlose Beratung, gerne auch als Onlineberatung, in den folgenden Bereichen:

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