Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht deckt alle Personen- und Sachschäden ab, die durch die eigene Immobilie oder das eigene Grundstück (egal ob bebaut oder nicht) verursacht wurden. Neben dem Haus- und Grundstücksrisiko sind mit der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung auch Vermögens- oder Personenschäden abgedeckt. Auch Ansprüche aus der Verletzung von Pflichten, die dem Versicherungsnehmer obliegen, werden von der Versicherung übernommen.
Beispiele:
Es schneit und der Gehweg wurde (noch) nicht geräumt. Ein Fußgänger rutscht aus und bricht sich das Bein.
Oder:
Ein Passant wird bei Renovierungsarbeiten von einem herabfallenden Dachziegel unglücklich getroffen.










