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Private Krankenversicherung (PKV) für einreisende Ausländer und rückkehrende Deutsche

Private Krankenversicherung (PKV) für einreisende Ausländer und rückkehrende Deutsche

Private Krankenversicherung Ausländer Einreise Deutschland

Private Krankenversicherung Ausländer Einreise Deutschland

In diesem Beitrag beschäftigen wir uns mit der Private Krankenversicherung (PKV) oder Beihilfeversicherung/ Restkostenversicherung für einreisende Deutsche, europäische Ausländer oder außereuropäische Ausländer, die nach Deutschland einreisen um selbständig, angestellt, verbeamtet zu arbeiten aber auch mit Rentner und Privatiers.

Die Welt wird kleiner und das Arbeitsleben und die Menschen immer mobiler und flexibler. Wo es vor einigen Jahren noch üblich war, dass man in einem Land sein komplettes Berufsleben verbringt, sieht die Realität heute anders aus. Dieser Beitrag soll Ihnen keine Lösung präsentieren. Er soll nur verdeutlichen, wie unsere Tagesarbeit als unabhänger Versicherungsmakler aussieht.

An den Antworten können Sie sehen, wie sich die Versicherer teilweise chaotisch bei einem „eigentlich“ alltäglichen Thema aufstellen. Die komplette Bandbreite der Antworten ist zu finden. Viele Versicherer antworten auf eine solche Anfrage gar nicht, manche Versicherer haben keine Leitlinien und entscheiden von Fall zu Fall aus dem Bauch und wiederum andere (wenige) haben klare Vorstellungen. Zusätzlich besteht leider weiterhin das Problem, dass auf konkrete Fragen nicht konkret geantwortet wird. 

Kommen Sie gerne auf uns zu. Diese Anfrage an die Versicherer war nur der erste Schritt zur Lösung der Versicherbarkeit. Sie können anhand dieses Beispiels erkennen, dass wir, als unabhängiger Versicherungsmakler es mit der Recherche ernst nehmen. Wir versuchen Versicherungslösungen für Sie zu finden.

Gerne helfen wir Ihnen bei Ihren Fragen zur PKV weiter. Klicken Sie einfach hier.

So lautete unsere Anfrage zur Private Krankenversicherung (PKV) für Ausländer und rückkehrende Deutsche nach Deutschland an verschiedene private Krankenversicherer

"Sehr geehrte Damen und Herren,

dies ist eine Grundsatzfrage. Es gibt kein Geburtsdatum und auch keine Tarif- oder Gesundheitsdaten.

In diesem Monat haben wir bereits vier Anfragen von Ausländern (in diesen Fällen US-Amerikaner), die nach Deutschland kommen. Hier stellt sich die Frage der Versicherbarkeit. Wir bitten Sie um Ihre Hilfe. Bitte schreiben Sie Ihre Antworten hinter die Fragen und schicken Sie uns bitte die zur Beantragung nötigen Formulare nach Möglichkeit in Englisch und Deutsch.

  • Besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass diese Interessenten sich über Sie privat Krankenversichert (PKV) versichert werden?
    • Wenn ja, welche genauen Unterlagen benötigen Sie?
    • Ist eine ärztliche Untersuchung in Deutschland nötig, wenn
      • Eine Vorversicherung im Ausland vorliegt?
      • Keine Vorversicherung im Ausland vorliegt?
    • Wie bewerten Sie bei z.B. Studenten, die aus dem Ausland kommen und in Deutschland eine studentische Versicherung für Ausländer abgeschlossen hatten (z.B. mawista ) die Vorversicherung bei Abschluss einer Privaten Vollversicherung (PKV) nach dem Studium?
      • Was ist, wenn die studentische Versicherung endet, aber noch keine Anstellung vorliegt (Übergangsphase)?
      • Ist eine ärztliche Untersuchung beim Übergang in die Private Krankenversicherung (PKV) nötig?
    • Bis zu welchem Eintrittsalter ist ein PKV-Abschluss für Ausländer in diesem Fall bei Ihnen möglich?
    • Welche Einkommensverhältnisse müssen nachgewiesen werden?
      • Anstellung über JAEG?
      • Vermögen, wenn kein Einkommen?
      • Was wird bei Übergängen entschieden? Akademiker kommt nach Deutschland, hat noch keinen Job, wird aber mit seiner Qualifikation über JAEG verdienen (z.B. Arzt)?"

Wir haben in diesem Fall die Antworten zur PKV Anfrage extra nicht verändert. Nur die Personendaten und die Anreden haben wir aus  Datenschutzgründen gelöscht.

 

Allianz

"anbei erhalten Sie gerne die Rückmeldung der Fachabteilung zu Ihren Grundsatzfragen (in rot).

Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung."

"Dies ist eine Grundsatzfrage. Es gibt kein Geburtsdatum und auch keine Tarif- oder Gesundheitsdaten.

In diesem Monat haben wir bereits vier Anfragen von Ausländern (in diesen Fällen US-Amerikaner), die nach Deutschland kommen. Hier stellt sich die Frage der Versicherbarkeit. Wir bitten Sie um Ihre Hilfe. Bitte schreiben Sie Ihre Antworten hinter die Fragen und schicken Sie uns bitte die zur Beantragung nötigen Formulare nach Möglichkeit in Englisch und Deutsch.

  • Besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass diese Interessenten sich über Sie versichert werden? Ja, sofern der Interessent erwerbstätig ist, die Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren erfüllt wird und das Ergebnis der Bonitätsprüfung stimmt / bei einem unbekannten Schufa Ergebnis das Ergebnis der Einzelfallprüfung erfolgreich ist
    • Wenn ja, welche genauen Unterlagen benötigen Sie? Bestenfalls immer gleich die Meldebescheinigung und einen Arbeitsvertrag
    • Ist eine ärztliche Untersuchung in Deutschland nötig, wenn
    • Wie bewerten Sie bei z.B. Studenten, die aus dem Ausland kommen und in Deutschland eine studentische Versicherung für Ausländer abgeschlossen hatten (z.B. mawista) die Vorversicherung bei Abschluss einer Vollversicherung nach dem Studium? Auch hier benötigen wir die ärztlichen Untersuchungsberichte. Einen BTZ-NV (einmaligen Zuschlag aufgrund nicht berücksichtigungsfähiger Vorversicherung) ist in diesen Fällen nicht erforderlich
      • Was ist, wenn die studentische Versicherung endet, aber noch keine Anstellung vorliegt (Übergangsphase)? Müsste individuell im Einzelfall geprüft werden
      • Ist eine ärztliche Untersuchung beim Übergang in die PKV nötig? Ja, siehe oben
    • Bis zu welchem Eintrittsalter ist ein PKV-Abschluss bei Ihnen möglich?
Berufsunfähigkeitsversicherung Allianz Höchstaufnahmealter

Berufsunfähigkeitsversicherung Allianz Höchstaufnahmealter

  • Welche Einkommensverhältnisse müssen nachgewiesen werden?
    • Anstellung über JAEG? Personen, die aus dem Ausland kommen, müssen immer einer Erwerbstätigkeit nachweisen (z.B. Kopie des Arbeitsvertrages). Ein expliziter Nachweise der GKV ist nicht erforderlich, jedoch ein Arbeitsvertrag. Beurteilung ob VN freiwillig oder pflichtig ist obliegt der Personalabteilung bzw. am Ende der GKV
    • Vermögen, wenn kein Einkommen?   - Grundsätzlich ist eine Erwerbstätigkeit erforderlich. Ansonsten erfolgt eine Einzelfallprüfung. Die APKV stellt sich bei nicht erwerbstätigen Personen aber eher restriktiv auf
    • Was wird bei Übergängen entschieden? Akademiker kommt nach Deutschland, hat noch keinen Job, wird aber mit seiner Qualifikation über JAEG verdienen (z.B. Arzt)? VN muss zunächst eine Anstellung haben, Personallabteilung führt die Prüfung durch ob VN pflichtig oder freiwillig versichert ist. Wenn VN pflichtig ist, dann kann er sich nicht in der PKV versichern
  • Welche Einkommensverhältnisse müssen nachgewiesen werden?
    • Anstellung über JAEG? Personen, die aus dem Ausland kommen, müssen immer einer Erwerbstätigkeit nachweisen (z.B. Kopie des Arbeitsvertrages). Ein expliziter Nachweise der GKV ist nicht erforderlich, jedoch ein Arbeitsvertrag. Beurteilung ob VN freiwillig oder pflichtig ist obliegt der Personalabteilung bzw. am Ende der GKV
    • Vermögen, wenn kein Einkommen?   - Grundsätzlich ist eine Erwerbstätigkeit erforderlich. Ansonsten erfolgt eine Einzelfallprüfung. Die APKV stellt sich bei nicht erwerbstätigen Personen aber eher restriktiv auf
    • Was wird bei Übergängen entschieden? Akademiker kommt nach Deutschland, hat noch keinen Job, wird aber mit seiner Qualifikation über JAEG verdienen (z.B. Arzt)? VN muss zunächst eine Anstellung haben, Personallabteilung führt die Prüfung durch ob VN pflichtig oder freiwillig versichert ist. Wenn VN pflichtig ist, dann kann er sich nicht in der PKV versichern"

 

Alte Oldenburger

"nachfolgend die Beantwortung Ihrer Fragen bzgl. Ausländer:

Pkt. 1 = Einzelfallprüfung
Pkt. 2 = Gundsätzlich sind nachfolgende Unterlagen erforderlich
               - ärztl. Zeugnis mit akt. Laborwerten (dtsch. Arzt)
               - akt. Zahnstatus (dtsch. ZA)
               - gültige Niederlassungserlaubnis (/unbefrist. Aufenthaltserlaubnis
               - Berufsformular
               - Einwohnermeldeamtbestätigung
               
Pkt. 3 =  Studenten = dto. sh. oben
Pkt. 4 = Keine Altersbegrenzung auf Grund AGG-
Pkt. 5 = Einkommensverhältnisse müssen nachgewiesen werden - Privatier = nicht versicherbar
Pkt. 6 = Ein Beruf mit Anstellung muß vorliegen"
 

Axa

"welche berufliche Tätigkeit wird ausgeführt?

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, benötigen wir unsere ärztlichen Zeugnisse

Die studentische Versicherung kann leider nicht akzeptiert werden.

Ein Aufnahmehöchstalter gibt es bei uns nicht."

 

Barmenia

"ich habe Ihre Fragen unten beantwortet. 

Bei Fragen freue ich mich über Ihren Anruf. 

Dies ist eine Grundsatzfrage. Es gibt kein Geburtsdatum und auch keine Tarif- oder Gesundheitsdaten.

In diesem Monat haben wir bereits vier Anfragen von Ausländern (in diesen Fällen US-Amerikaner), die nach Deutschland kommen. Hier stellt sich die Frage der Versicherbarkeit. Wir bitten Sie um Ihre Hilfe. Bitte schreiben Sie Ihre Antworten hinter die Fragen und schicken Sie uns bitte die zur Beantragung nötigen Formulare nach Möglichkeit in Englisch und Deutsch.

Besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass diese Interessenten sich über Sie versichert werden?

Grundsätzlich ja, wenn die Kunden beruflich tätig sind und dauerhaft in Deutschland bleiben wollen. 

  • Wenn ja, welche genauen Unterlagen benötigen Sie?

    Antrag + ärztliches Zeugnis. Eine Beschreibung zum Kunden (Job + familiäre Verhältnisse + dauerhaft in Deutschland etc.) wäre hilfreich, damit unser Risikoprüfer eine positive Annahmeentscheidung treffen kann. 
  • Ist eine ärztliche Untersuchung in Deutschland nötig, wenn
    • Eine Vorversicherung im Ausland vorliegt? Ja (Ausnahme Ärzte bis Alter 55)
    • Keine Vorversicherung im Ausland vorliegt? Ja (Ausnahme Ärzte bis Alter 55)
  • Wie bewerten Sie bei z.B. Studenten, die aus dem Ausland kommen und in Deutschland eine studentische Versicherung für Ausländer abgeschlossen hatten (z.B. mawista) die Vorversicherung bei Abschluss einer Vollversicherung nach dem Studium? Immer Einzelfallprüfung!
    • Was ist, wenn die studentische Versicherung endet, aber noch keine Anstellung vorliegt (Übergangsphase)? In der Regel besteht keine Versicherbarkeit. Im Einzelfall schauen wir uns den Vorgang gerne an. 
    • Ist eine ärztliche Untersuchung beim Übergang in die PKV nötig? Ja, Ausnahme Ärzte bis Alter 55
  • Bis zu welchem Eintrittsalter ist ein PKV-Abschluss in diesem Fall bei Ihnen möglich? In den Ausbildungstarifen bis Alter 39
  • Welche Einkommensverhältnisse müssen nachgewiesen werden?
    • Anstellung über JAEG? Nicht zwingend
    • Vermögen, wenn kein Einkommen? Nicht zwingend
    • Was wird bei Übergängen entschieden? Akademiker kommt nach Deutschland, hat noch keinen Job, wird aber mit seiner Qualifikation über JAEG verdienen (z.B. Arzt)? Einzelfallentscheidung"

BBKK /UKV

Antwort 3

"Leider ist das nicht möglich hierzu eine fundierte und genaue Aussage zu treffen.
Die konkrete Aussage der Kollegen bezieht sich auf den Nachweis, nicht auf das Land.
Erhalten wir einen Vorversicherungsnachweis mit den genannten Angaben, dann ist kein ärztlicher Untersuchungsbericht notwendig.

Danke, könnten Sie folgende Länder bitte einmal konkret anfragen:

  • England
  • USA
  • Kanada
  • Australien
  • Schweiz
  • Frankreich
  • Österreich
  • Niederlande
  • Spanien

Hier kommen öfter Anfragen."

Antwort 2: 

"Wenn die Vorversicherung nachgewiesen werden kann, dann benötigen wir keinen Untersuchungsbericht.
Es muss erkennbar sein im Nachweis, dass es sich um eine Krankenversicherung handelt und es muss der Zeitraum genannt sein.

Wir haben hierzu leider tatsächlich keiner Länderliste, da für uns die o.g. Punkte ausschlaggebend sind."

Antwort 1:

"In diesem Monat haben wir bereits vier Anfragen von Ausländern (in diesen Fällen US-Amerikaner), die nach Deutschland kommen. Hier stellt sich die Frage der Versicherbarkeit. Wir bitten Sie um Ihre Hilfe. Bitte schreiben Sie Ihre Antworten hinter die Fragen und schicken Sie uns bitte die zur Beantragung nötigen Formulare nach Möglichkeit in Englisch und Deutsch.

  • Besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass diese Interessenten sich über Sie versichert werden können? Grundsätzlich ja, unter gewissen Voraussetzungen: Wohnsitz in Deutschland muss fix sein, Vorversicherungsnachweis muss gegeben sein, Bestandsfestigkeit muss gegeben sein- Versicherungsschutz muss mindestens 2 Jahre bestehen bleiben, Person muss erwerbstätig sein. Wurde nur ein Visum (§ 6 AufenthG) oder eine Aufenthaltsgestattung (§ 55 Asylverfahrensgesetz) erteilt erfolgt eine Ablehnung.

Staatsbürger eines Nicht-EU-Mitgliedsstaates können aufgenommen werden, wenn diesen eine Niederlassungserlaubnis nach § 9 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erteilt wurde. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen. Die Aufenthaltserlaubnis muss noch mindestens 2 Jahre gültig sein.

Gilt gleichermaßen für die Erteilung von BlueCards, ebenfalls Nachweis erforderlich.

Selbstständige sind nicht versicherbar
Zuzugsbescheinigung ist erforderlich

  • Wenn ja, welche genauen Unterlagen benötigen Sie?
    • Haben Sie Vorlagen als PDF (auch mehrsprachig – bitte anhängen) mehrsprachig aktuell noch nicht- nur in deutsch.
  • Ist eine ärztliche Untersuchung in Deutschland nötig, wenn
    • Eine Vorversicherung im Ausland vorliegt? prüfen wir- ggf. zusätzlich notwendig, je nachdem wie der vorherige Versicherungsumfang aussah
      • Für welche Länder ist dies nicht nötig keine pauschale Aussage
      • Was benötigen Sie als Versicherungsnachweis
    • Keine Vorversicherung im Ausland vorliegt? Wie benötigen das ärztliche Zeugnis
  • Wie bewerten Sie bei z.B. Studenten, die aus dem Ausland kommen und in Deutschland eine studentische Versicherung für Ausländer abgeschlossen hatten (z.B. mawista Private Krankenvollversicherung für Auslandsaufenthalte in Deutschland (mawista.com)) die Vorversicherung bei Abschluss einer Vollversicherung nach dem Studium?
    • Was ist, wenn die studentische Versicherung endet, aber noch keine Anstellung vorliegt (Übergangsphase)? In der Übergangsphase werden wir den Kunden nicht versichern
    • ärztliche Untersuchung beim Übergang in die PKV nötig?
  • Bis zu welchem Eintrittsalter ist ein PKV-Abschluss in diesem Fall bei Ihnen möglich? Kein Höchsteintrittsalter
  • Welche Einkommensverhältnisse müssen nachgewiesen werden?
    • Anstellung über JAEG? Muss erfüllt sein, da wir Selbstständige nicht versichern
    • Vermögen, wenn kein Einkommen? Reicht nicht aus, nur angestellte mir Festanstellung möglich
    • Was wird bei Übergängen entschieden? Akademiker kommt nach Deutschland, hat noch keinen Job, wird aber mit seiner Qualifikation über JAEG verdienen (z.B. Arzt)? Reicht nicht aus. Festanstellung über JAEG erforderlich."

 

Continentale

"ich beziehe mich auf Ihre E-Mail vom 25.10.2022 bezüglich der Anfrage von Ausländern ohne deutsche Vorversicherung.

Leider ist eine grundsätzliche Beantwortung der Fragen nicht möglich. Hier wird in jedem Einzelfall individuell geprüft. Wir bitten um Verständnis, vielen Dank.

Sollten Sie daher Anfragen haben, leiten Sie uns diese bitte weiter, wir werden dann entsprechend eine Prüfung vornehmen und Ihnen zeitnah eine Rückmeldung geben.

Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung."

 

DKV

"grundsätzlich versichern wir nur Angestellte über JAEG oder Selbständige.

Eine Aufenthaltsgenehmigung und Meldebescheinigung muss vorliegen.

Wenn keine nachtlose EU GKV volriegt, brauchen wir ärztliche Untersuchungsateste A28 und A29.

Ich habe auf Ihre Fragen unten mit roter Schrift beantwortet."

 

"Dies ist eine Grundsatzfrage. Es gibt kein Geburtsdatum und auch keine Tarif- oder Gesundheitsdaten.

In diesem Monat haben wir bereits vier Anfragen von Ausländern (in diesen Fällen US-Amerikaner), die nach Deutschland kommen. Hier stellt sich die Frage der Versicherbarkeit. Wir bitten Sie um Ihre Hilfe. Bitte schreiben Sie Ihre Antworten hinter die Fragen und schicken Sie uns bitte die zur Beantragung nötigen Formulare nach Möglichkeit in Englisch und Deutsch.

  • Besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass diese Interessenten sich über Sie versichert werden? JA
    • Wenn ja, welche genauen Unterlagen benötigen Sie?
    • Ist eine ärztliche Untersuchung in Deutschland nötig, wenn
      • Eine Vorversicherung im Ausland vorliegt? Es kommt drauf an, welches Land. (Aus der EU GKV wird anerkannt)
      • Keine Vorversicherung im Ausland vorliegt? JA
    • Wie bewerten Sie bei z.B. Studenten, die aus dem Ausland kommen und in Deutschland eine studentische Versicherung für Ausländer abgeschlossen hatten (z.B. mawista ) die Vorversicherung bei Abschluss einer Vollversicherung nach dem Studium? Wird nicht als Vorversicherung anerkannt
      • Was ist, wenn die studentische Versicherung endet, aber noch keine Anstellung vorliegt (Übergangsphase)? Versicherung nur möglich ab Anstellung
      • Ist eine ärztliche Untersuchung beim Übergang in die PKV nötig?  JA
    • Bis zu welchem Eintrittsalter ist ein PKV-Abschluss in diesem Fall bei Ihnen möglich? unbegrenzt
    • Welche Einkommensverhältnisse müssen nachgewiesen werden?
      • Anstellung über JAEG? JA
      • Vermögen, wenn kein Einkommen? Nicht versicherbar
      • Was wird bei Übergängen entschieden? Akademiker kommt nach Deutschland, hat noch keinen Job, wird aber mit seiner Qualifikation über JAEG verdienen (z.B. Arzt)? erst ab Anstellung Versicherung möglich"

 

Hallesche

"vielen Dank für Ihr Interesse. Gerne gebe ich Ihnen die benötigten Informationen an die Hand.

Grundsätzlich ist die Zielklientel „Personen aus dem Ausland“ eine sehr Interessante für die Hallesche.

Die meisten Ihrer Fragen beantwortet bereits unsere jeweilige Checkliste, die ich Ihnen im Anhang für die Vollversicherung, sowohl auf Deutsch, als auch auf Englisch beifüge.

Auf die Fragen, die m.E. nach nicht oder nicht deutlich beantwortet sind, gehe ich im Verlauf ein.

Es gibt bei uns kein Höchstaufnahmealter in den verkaufsoffenen Normaltarifen.

Insofern ist theoretisch jedes Alter versicherbar."

"Dies ist eine Grundsatzfrage. Es gibt kein Geburtsdatum und auch keine Tarif- oder Gesundheitsdaten.

In diesem Monat haben wir bereits vier Anfragen von Ausländern (in diesen Fällen US-Amerikaner), die nach Deutschland kommen. Hier stellt sich die Frage der Versicherbarkeit. Wir bitten Sie um Ihre Hilfe. Bitte schreiben Sie Ihre Antworten hinter die Fragen und schicken Sie uns bitte die zur Beantragung nötigen Formulare nach Möglichkeit in Englisch und Deutsch.

  • Besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass diese Interessenten sich über Sie versichert werden?
    • Wenn ja, welche genauen Unterlagen benötigen Sie?
    • Ist eine ärztliche Untersuchung in Deutschland nötig, wenn
      • Eine Vorversicherung im Ausland vorliegt?
      • Keine Vorversicherung im Ausland vorliegt?
    • Wie bewerten Sie bei z.B. Studenten, die aus dem Ausland kommen und in Deutschland eine studentische Versicherung für Ausländer abgeschlossen hatten (z.B. mawista) die Vorversicherung bei Abschluss einer Vollversicherung nach dem Studium?
      • Was ist, wenn die studentische Versicherung endet, aber noch keine Anstellung vorliegt (Übergangsphase)?

Das kommt auf die Dauer der Übergangsphase an und ist einzelfallabhängig à von kurzfristiger Fortführung der studentischen Versicherung, über Umstellung in „Normaltarife“ und Anwartschaftsversicherung wegen einer möglichen Pflichtversicherung in der GKV ist alle denkbar. In der Regel finden sich Lösungen.

  • Ist eine ärztliche Untersuchung beim Übergang in die PKV nötig?

Wenn der Einstieg in die studentische Versicherung der Hallesche mit Antrag und Risikoprüfung erfolgt ist, ist das Thema beim Übergang durch (Niveausgleich).

  • Bis zu welchem Eintrittsalter ist ein PKV-Abschluss in diesem Fall bei Ihnen möglich?

Die Sonderbedingungen für Schüler und Studenten sind abschließbar ab einem Eintrittsalter von 21 bis 33 Jahren à Höchstvertragsdauer beträgt 5 Jahre.

Natürlich nur, wenn die Voraussetzungen für die Sonderbedingungen überhaupt vorliegen. Die Bedingungen habe ich Ihnen ebenfalls beigefügt.

  • Welche Einkommensverhältnisse müssen nachgewiesen werden?
    • Anstellung über JAEG?
    • Vermögen, wenn kein Einkommen?
    • Was wird bei Übergängen entschieden? Akademiker kommt nach Deutschland, hat noch keinen Job, wird aber mit seiner Qualifikation über JAEG verdienen (z.B. Arzt)?"

Gerne helfen wir Ihnen bei Ihren Fragen zur PKV weiter. Klicken Sie einfach hier.

 

LKH

Besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass diese Interessenten sich über Sie versichert werden können?
Wenn ja, welche genauen Unterlagen benötigen Sie?
Ist eine ärztliche Untersuchung in Deutschland nötig, wenn
Eine Vorversicherung im Ausland vorliegt?
Für welche Länder ist dies nicht nötig
Was benötigen Sie als Versicherungsnachweis
Keine Vorversicherung im Ausland vorliegt?

4. Erstwohnsitz und Versicherungsstatus
Die Versicherbarkeit des Antragsstellers wird unter anderem bedingt durch seinen Erstwohnsitz und bisherigen Krankenversicherungsstatus. Die Voraussetzungen werden im Rahmen der Antragsstellung produktabhängig geprüft.
4.1. Voraussetzungen für die
Krankheitskostenvollversicherung
• Erstwohnsitz des Antragsstellers zum Zeitpunkt der Antragsstellung seit mindestens 3 Jahren in Deutschland oder in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
und
• Bestehende Vorversicherung (deutsche GKV oder PKV) seit mindestens 24 Monaten

Zum Nachweis beider Voraussetzungen sind folgende Unterlagen einzureichen:
• Aktuelle Bescheinigung des Einwohnermeldeamts
• Bei Staatsbürgerschaft nicht D/EU/EWR:
Zusätzliche Ausweiskopie und Kopie Aufenthaltstitel
bei Ausländern
• Mitgliedsbescheinigung des Vorversicherers
i. Beginn und Status des Versicherungsschutzes
ii. Umfang des Versicherungsschutzes
Hinweis: Eine Auslandsreisekrankenversicherung kann nicht als Vorversicherung angerechnet werden.

Anforderungen bei Nichterfüllung der Voraussetzungen
Werden die Voraussetzungen gemäß 4.1 nicht erfüllt, ist die Vorlage eines ärztlichen Befundberichts und Zahnschemas erforderlich. Dieses muss von einem in Deutschland praktizierenden Arzt/Zahnarzt ausgestellt sein. Hierfür sind die Formulare der LKH zu verwenden und alle Fragen vollständig zu beantworten.

Was ist, wenn die studentische Versicherung endet, aber noch keine Anstellung vorliegt (Übergangsphase)?

Hier kommt es sehr auf die Dauer der Übergangsphase an und lässt sich deshalb nicht pauschal beantworten. Hier wird individuell entschieden.

Ist eine ärztliche Untersuchung beim Übergang in die PKV nötig?


idR nein, wenn eine Optionstarif vorliegt oder eine Anwartschaft besteht.

Bis zu welchem Eintrittsalter ist ein PKV-Abschluss in diesem Fall bei Ihnen möglich?

Versicherungsfähig nach den besonderen Bedingungen sind Personen im Alter von 21 bis 38 Jahren, die sich in Ausbildung (z.B. Studium) befinden.

Die Versicherungsfähigkeit endet nach den besonderen Bedingungen mit Ablauf des Monats, in dem die Ausbildung endet oder abgebrochen wird.

Welche Einkommensverhältnisse müssen nachgewiesen werden?


Situationsabhängig behalten wir uns vor weitere Nachweise wie z.Bsp. Schufa-Selbstauskunft, Einkommensnachweise etc. anzufordern.

 

R+V

"vielen Dank für Ihre Anfrage.

Unsere Annahmerichtlinien zum Thema Vorversicherung sind wie folgt geregelt:

Krankenversicherung R+V Vorversicherung

Krankenversicherung R+V Vorversicherung

Alles andere sind individuelle Anfragen und werden individuell geprüft. Hier können wir Ihnen kein Regelwerk an die Hand geben.

Entscheidend ist, je mehr Informationen wir haben und die Umstände/Bedingungen nachvollziehbar belegt sind, umso

einfacher können wir auch über Ausnahmen und Rahmenbedingungen entscheiden.

Generell ist das kein Geschäftsfeld, bei dem wir uneingeschränkt und in jedem Fall Versicherungsschutz anbieten wollen.

Neben der Vorversicherung spielen u.a. auch der Beruf/die Aufenthaltsdauer/die Bestandsfestigkeit eine Rolle. Selbstverständlich sind auch Nachweise über Vorversicherung und Aufenthaltserlaubnis/Meldebescheinigung, ausreichendes Einkommen etc. erforderlich.

Was man allgemein sagen kann ist, wenn eine zu Deutschland vergleichbare gesetzliche oder substitutive Vorversicherung im Ausland besteht, sind das schon mal gute Voraussetzungen. Auslandsreisekrankenversicherungen oder Incoming-Versicherungen etc. rechnen wir nicht als Vorversicherung an. Je nach Gesamtkonstellation kann mit einer selbst zu zahlenden ärztlichen Untersuchung hier eine Absicherung ohne allgemeine Wartezeiten möglich werden.

Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie uns einfach an.

Mit freundlichen Grüßen

R+V Krankenversicherung AG"

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