Privat

Die private Rechtschutzversicherung umfasst alle Leistungen zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen von Privatpersonen inkl. aller im Haushalt lebenden Familienmitglieder, also auch aller unverheirateten Kinder, sofern sie noch keiner entgeltlichen und langfristig angelegten Beschäftigung nachgehen.









