Pferdehalterhaftpflicht

Schützt den Pferdehalter vor Schadensersatzansprüchen Dritter.

Haftpflicht Pferdehalter

Jede/r Pferdehalter/in sollte sie haben: Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung. Sie übernimmt Schäden, die durch das eigene Pferd - ohne eigenes Verschulden - entstanden sind. Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung greift bei

- Personenschäden, wie z. B. Schmerzensgeld oder Behandlungskosten nach einem Pferdetritt
- Sachschäden, wenn das Pferd z. B. einen Gartenzaun zerstört
- Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens.