Hundehalterhaftpflicht

Schützt den Hundehalter vor Schadensersatzansprüchen Dritter.

Hundehalterhaftpflicht

Jede/r Hundehalter/in sollte sie haben: Die Hundehalterhaftpflichtversicherung. Sie übernimmt Schäden, die durch den eigenen Hund - ohne eigenes Verschulden - entstanden sind. Die Hundehalterhaftpflichtversicherung greift bei

- Personenschäden, wie z. B. Schmerzensgeld oder Behandlungskosten nach einem Hundebiss
- Sachschäden, wenn der Hund z. B. die teure Tasche eines Gastes zerstört
- Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens.