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Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine der existenziellen und elementaren Absicherung neben der Haftpflichtversicherung für jeden Beamten.
Jeder Status des Beamten erfordert eine gesonderte Betrachtung (auf Probe, auf Widerruf, auf Lebenszeit)
Berufsunfähigkeitsversicherung und Dienstunfähigkeitsversicherung sind bei weitem nicht dasselbe.
Warum sind wir der richtige Ansprechpartner?
Von den ca. 4,7 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Deutschland sind ca. 1,8 Millionen als Beamte und Richter – also ca. 38 Prozent – tätig.
Da die Beamten in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis zu ihrem Dienstherrn stehen, werden sie auch von ihrem Dienstherrn versorgt. Das heißt, sie erhalten in bestimmten Fällen ihre Versorgung ohne eigene Beiträge dafür zu entrichten.
Bei dauernder Dienstunfähigkeit oder Erreichen der Altersgrenze besteht Anspruch auf ein Ruhegehalt.
Die Ansprüche werden errechnet aus den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen und der ruhegehaltfähigen Dienstzeit.
Als Grundsicherung erhalten Beamte auf Lebenszeit eine amtsunabhängige oder amtsbezogene Mindestversorgung. Die amtsunabhängige Mindestversorgung beträgt derzeit ca. 1.250,-€ brutto. Diese Mindestversorgung steigt erst nach ca. 20 Dienstjahren langsam bis zum Pensionsniveau an. Dieses erreichen aber die Beamten nie, weil sie einen Versorgungsabschlag für jedes Jahr, welches sie vor dem regulären Pensionsalter dienstunfähig werden, hinnehmen müssen. Im schlimmsten Fall bedeutet das eine Kürzung von 10,8% auf die Pension.
Es entstehen also Lücken zwischen 600,-€ und 1.400,-€ im Monat.
Beispiel:
1.743,25 EUR Ruhegehalt
Die Lücke liegt bei 1.100,-€ netto
Dies gilt nicht für Beamte auf Probe oder im Vorbereitungsdienst. Diese werden entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Dort erhalten sie aber erst nach einer fünfjährigen Wartezeit Leistungen.
Hier werden die Lücken also noch größer.
Eine Absicherung der finanziellen Folgen einer Dienstunfähigkeit durch eine private Dienstunfähigkeitsabsicherung. Wichtig ist dabei, dass der Anbieter eine echte Dienstunfähigkeitsklausel verwendet, d.h. beim Vorliegen des amtsärztlichen Attestes kein weiteres Prüfungsrecht hat.
Genauso wichtig ist es als Beamter auf Probe eine höhere Rente zu vereinbaren, da die Lücke bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit viel größer ist.
Eine private Dienstunfähigkeitsabsicherung in Höhe von 750,-€ bis zum 55. Lebensjahr kostet für einen 25jährigen Verwaltungsbeamten des gehobenen Dienstes einen Beitrag von nicht mal 17,-€ im Monat.
Autor: Kristian Krutzke
Dipl. Finanzwirt