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Probleme bei einigen Privaten Krankenversicherern (PKV) mit der Nachversicherung von neu geborenen Kindern bei Soldaten

Kindernachversicherung in der Privaten Krankenversicherung (PKV) bei Soldat im Restkostentarif mit 20% zur Beihilfe ohne Gesundheitsfragen - Hier die Probleme

Krankenversicherung Soldat Kindernachversicherung Baby

Krankenversicherung Soldat Kindernachversicherung Baby

Dies ist nur ein Beispiel von vielen. Versicherer gehen bei verschiedenen Themen unterschiedlich vor. Eigentlich handelt es sich um eine ganz normale und selbstverständliche Sache, sollte man denken. Der Vater oder die Mutter haben als Berufssoldat (BS) oder Zeitsoldat (SaZ) eine große Anwartschaftsversicherung oder einen Optionstarif abgeschlossen und möchte nach der Geburt das Kind ohne Gesundheitsprüfung mit 20 % Restkostenanteil und 80 % Beihilfe aktiv versichern.

Die verpflichtende Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung ist im § 198 VVG aus unserer Sicht abschließend geregelt. 

Nicht jeder Krankenversicherer sieht dies genauso. In diesem Beitrag stellen wir Ihnen unsere Arbeitsweise vor und wie wir den Fall aufgerollt haben. Es handelt sich bei der Wahl des richtigen Krankenversicherers für den Soldaten oder die Soldatin um ein existenzielles Thema. Was passiert, wenn das neugeborene Kind krank oder behindert zur Welt kommt? Dann besteht nur die Möglichkeit, die Öffnungsaktion mit deutlich schlechteren Tarifen und Zuschlägen zu wählen.

Aber was nutzt dieses Wissen und diese Erfahrung, wenn man als abhängiger Versicherungsvertreter einer Versicherungsgesellschaft trotzdem nicht reagieren kann und keine passende Gesellschaft in Zukunft wählen kann? 

Wir, die UFKB GmbH, als unabhängiger Versicherungsmakler, können in diesem Fall auf eine andere Versicherungsgesellschaft bei der Privaten Krankenversicherung (PKV), der Anwartschaftsversicherung oder dem Optionstarif ausweichen. Somit bringt Ihnen unsere Erfahrung Sicherheit bei der Wahl Ihrer Krankenversicherungslösungen als Soldat.

Hier der reale Fall zur Kindernachversicherung in der Privaten Krankenversicherung (PKV) eines Soldaten mit der Korrespondenz über den Krankenversicherer und den PKV-Verband:

Diese Zusammenfassung und Anfrage haben wir aufbereitet an einige Krankenversicherer geschickt, mit der Bitte um Stellungnahme. Die Antworten finden Sie am Ende der Ausführung:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

leider hatten wir ein Schockerlebnis mit der Continentale Krankenversicherung. Der Vater ist Berufssoldat und hat eine große Anwartschaft bei der Continentale Krankenversicherung. Nach der Geburt des Kindes besteht für das Kind ein Anspruch auf Beihilfe von 80 %. 20 % sind über eine Restkostenversicherung zu versichern. Im Normalfall gehen wir davon aus, dass es sich in diesem Fall um eine Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung handelt. Leider hat die Continentale Krankenversicherung dies trotz bestehender Anwartschaft auch nach mehrfachen Nachfragen wie folgt abgelehnt.

Die Begründung der Ablehnung der Continentale Krankenversicherung lautete wie folgt:

„anbei die aktuelle Regelung der Kindernachversicherung:

Ob und in welchem Umfang das Recht auf Kindernachversicherung besteht, ist abschließend in § 198 VVG geregelt.

Danach besteht das Recht auf Kindernachversicherung für ein Neugeborenes ohne Risikoprüfung und Wartezeiten nur, wenn der beantragte Versicherungsschutz des Neugeborenen

nicht umfassender und/oder höher ist als der des versicherten Elternteils.

Der Umfang der Kindernachversicherung richtet sich nach dem Willen des Gesetzgebers daher ausschließlich nach dem Versicherungsumfang im Tarif des versicherten Elternteils.

Ist der Elternteil lediglich in einer Anwartschaft versichert, kann für das Neugeborene im Rahmen der Kindernachversicherung nach § 198 VVG damit auch nur der Abschluss im Umfang dieser Anwartschaft gefordert werden. Die Anwartschaft lebt nur auf,

wenn der Grund für die Anwartschaft beim Neugeborenen selbst entfällt.

Aus diesen Gründen kann auf eine Risikoprüfung nicht verzichtet werden.“

Unsere Fragestellung an weitere Krankenversicherer zur Abklärung

Dies führt bei uns im Haus zu Verwirrungen und der Bitte um eine klare Aussage aus Ihrem Haus. Wie stehen Sie zur Kindernachversichersicherung bei Empfängern von freier Heilfürsorge, wenn ein Elternteil Soldat ist? Kann bei Ihnen das Kind mit Geburt ohne Gesundheitsprüfung den Restkostentarif abschließen, wenn der Soldaten

  • einen Optionstarif anstelle einer Anwartschaft hat?
  • eine kleine Anwartschaft hat?
  • eine große Anwartschaft hat?

Wir bitten Sie um schriftliche Klarstellung, hinter den drei aufgeführten Punkten.

Leider ist uns bekannt, dass einige Versicherer immer Daten zum Interessenten für eine Antwort benötigen. Aus diesem Grund bitten wir Sie im Notfall, diese erfundenen Zahlen zu nutzen.

  • Vater Soldat 01.01.1990 – Versichert mit Anwartschaft oder Optionstarif
  • Geburt Kind 11.03.2024 – weiblich

Weiterführende Korrespondenz mit dem PKV-Verband:

Frage an den PKV-Verband zur Kindernachversicherung von Soldaten:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

im letzten Jahr hatten wir leider etwas größeres Konfliktpotenzial mit einer PKV zum Thema Kindernachversicherung nach Geburt in der Beihilfe, wenn der entsprechende Beamte aufgrund von freier Heilfürsorge eine Anwartschaft besitzt. Uns ist der Zusammenhang auch nach langen Gesprächen und Mails nicht verständlich. Auch die Behauptung per Telefon, dass es sich bei der Entscheidung um eine Vorgabe des PKV-Verbands handelt, ist für uns fraglich. Aus diesem Grund wenden wir uns mit der Bitte um Klarstellung an Sie.

Zum Fall:

  • Der Vater ist Berufssoldat mit einer großen Anwartschaft und Pflegeversicherung bei der Continentale.
  • Er wird Vater
  • Versicherer verweigert diesen Schutz, da angeblich nur Anwartschaft nach Kindernachversicherung möglich ist.

 

Die Fragen, die sich daraus ergeben:

  • Ist das Verhalten und die Verweigerung rechtens und richtig?
  • Was ist, wenn beide Eltern freie Heilfürsorge haben und das Kind behindert auf die Welt kommt?

Antwort vom PKV-Verband zur Kindernachversicherung von Soldaten:

„vielen Dank für Ihre Anfrage.

Erhält ein Elternteil eines Kindes freie Heilfürsorge und das Kind im Rahmen der Beihilfe berücksichtigungsfähig, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, das Kind über die dauernde Öffnung der privaten Krankenversicherung für Beamtenanfänger zu erleichterten Bedingungen zu versichern.

Eine Gesundheitsprüfung ist erforderlich, um eine Risikoeinschätzung vorzunehmen. Andernfalls könnte der (begrenzte) Risikozuschlag nicht berechnet werden.

Dies gilt auch für eine Aufnahme im Rahmen der Kindernachversicherung von Neugeborenen.

Liegen die Voraussetzungen der Kindernachversicherung nicht vor, werden die neugeborenen Kinder im Rahmen der Öffnungsaktionen aufgenommen, wenn ein Elternteil privat versichert ist.

Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter. Fragen Sie sonst gerne nochmals nach.“

Antwort UFKB zur Kindernachversicherung von Soldaten: :

„vielen Dank für Ihre Mail. Leider behandelt sie den Kernpunkt nicht. Da der erwachsene Vater eine Anwartschaft hat, müsste aus unserer Sicht die Kindernachversicherung ohne Gesundheitsfragen sofort nach der Geburt greifen. Die Anwartschaft könnte dann sofort (wegen der auslösenden Bedingung) aktiviert werden. Es geht hierbei nicht um die Öffnungsklausel bei erstmaligem Entstehen eines Beihilfeanspruchs. Bei Kindern mit Eltern im Restkostentarif zur Beihilfe gilt die Kindernachversicherung nach Geburt auch. Wir erkennen den Unterschied zwischen Anwartschaft und Restkostenversicherung bei der Kindernachversicherung in diesem Fall nicht.

Könnten Sie hierzu bitte eindeutig aus Sicht des PKV-Verbands Stellung beziehen, bevor wir die nächsten Schritte einleiten?

Kernfrage: Liegen hier die Bedingungen für die Kindernachversicherung mit sofortiger Aktivierung der Anwartschaft vor?“

Antwort PKV-Verband zur Kindernachversicherung von Soldaten: :

als Verband der Privaten Krankenversicherung bieten wir keine eine Rechtsberatung an.

Gegebenenfalls kann sich der Versicherte bei Uneinigkeiten mit seiner Versicherung an den PKV-Ombudsmann wenden, Startseite – Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung (pkv-ombudsmann.de)“"

Antworten zu diesem Thema von weiteren Privaten Krankenversicherern (PKV):

Zusammenfassung Kindernachversicherung Soldaten: Private Krankenversicherung (PKV) bei freier Heilfürsorge

Zusammenfassung Kindernachversicherung Soldaten: Private Krankenversicherung (PKV) bei freier Heilfürsorge

ARAG Kindernachversicherung Soldaten: Private Krankenversicherung (PKV) bei freier Heilfürsorge

"hier die Antwort aus Produkt:

Wir lassen Kindernachversicherung in Beihilfetarifen offiziell zu, wenn ein Elternteil zur Freien Heilfürsorge eine AWV auf die Beihilfetarife hat."

AXA / DBV Kindernachversicherung Soldaten: Private Krankenversicherung (PKV) bei freier Heilfürsorge

Antwort 1:

"wir bieten hier im Rahmen der KNV aktive 20%-Tarife an. Ist in den Arilis aber eine entgegenkommende Zusage!

Rein rechtlich darf der Versicherungsschutz im Rahmen der KNV nicht höher oder umfassender als das Elternteil sein."

Nachfrage:

"leider ist das keine verwertbare Auskunft. Was bedeutet KNV (Kindernachversicherung?). Was bedeutet aktive 20%.

Wird das Kind ohne Gesundheitsprüfung im beschriebenen Fall mit Anwartschaft der Eltern bei der Axa versichert oder nicht?"

Antwort 2

"KNV bedeutet Kindernachversicherung und 20% ist der benötigte Restkostensatz, den wir aus unseren besonderen Annahmerichtlinien ohne GP annehmen.
Allerdings gibt es darauf keinen Rechtsanspruch und es ist eine freiwillige entgegenkommende Zusage."

Barmenia Kindernachversicherung Soldaten: Private Krankenversicherung (PKV) bei freier Heilfürsorge

"unten finden Sie die Rückmeldung. Wir würden in allen drei Fällen (kleine AW, Große AW, Option) eine Kindernachversicherung ab Geburt ohne Gesundheitsprüfung akzeptieren (Tarife analog AW). 

das ist die aktuelle Regelung bei der Barmenia: Bei bestehender Anwartschaftsversicherung des Heilfürsorgeberechtigten oder Optionstarif können Kinder bedarfsgerecht ab Geburt nach aktivem Versicherungsschutz versichert werden."

DKV Kindernachversicherung Soldaten: Private Krankenversicherung (PKV) bei freier Heilfürsorge

"wir sehen das genauso, wie Sie, dass es sich hier um eine KNV handelt und, dass die gleichen Tarife wie beim Vater ohne Gesundheitsfragen versichert werden können für das Neugeborene , auch wenn die Tarife vom Vater aktuell als eine Anwartschaft bestehen."

Hallesche Kindernachversicherung Soldaten: Private Krankenversicherung (PKV) bei freier Heilfürsorge

Antwort 1

"wir unterwerfen uns im Sinne der Absicherung des Kindes den aktuellen Annahmerichtlinien nach dem Kontrahierungszwang im Sinne des § 198 VVG. Dies gilt sowohl für kleine und große Anwartschaft gleichermaßen.

Besteht ein Optionstarif, so besteht Anspruch auf Versicherungsschutz im Rahmen des Optionstarifes für das Kind.

Um das Kind in der PKV zu versichern, müsste das Elternteil den eigenen Versicherungsschutz im Vorfeld aktivieren. Anschließend könnte das Kind über die Kindernachversicherung versichert werden."

Antwort 2

"Nach Rückinformation unserer Vertragsabteilung kann ich Ihnen mitteilen:

Zitat und Ergänzung Ihrer Anfrage ( in grün)  
Dies führt bei uns im Haus zu Verwirrungen und der Bitte um eine klare Aussage aus Ihrem Haus. Wie stehen Sie zur Kindernachversichersicherung bei Empfängern von freier Heilfürsorge (Zeit-/Berufssoldaten), wenn ein Elternteil. Kann bei Ihnen das Kind mit Geburt ohne Gesundheitsprüfung den Restkostentarif auf den eine Anwartschaft besteht aktiviert abschließen?

  • Einen Optionstarif anstelle einer Anwartschaft hat - Ja, jedoch nur bei bestehendem Tarif OPTI.free und wenn die übrigen Voraussetzungen zur Mitversicherung ab Geburt erfüllt sind.
  • Eine kleine Anwartschaft hat - Ja, wenn die übrigen Voraussetzungen zur Mitversicherung ab Geburt erfüllt sind.
  • Eine große Anwartschaft hat - Ja, wenn die übrigen Voraussetzungen zur Mitversicherung ab Geburt erfüllt sind."
R+V Kindernachversicherung Soldaten: Private Krankenversicherung (PKV) bei freier Heilfürsorge

"vielen Dank für Ihre Anfrage.

gerne beantworten wir Ihre Anfrage. Anbei unsere aktuelle Regelung zur Kindernachversicherung Beihilfe/Heilfürsorge:

Ist ein Elternteil aufgrund des Anspruchs auf Heilfürsorge bei uns mit einer Anwartschaftsversicherung auf Beihilfetarife oder nach dem Optionstarif OTB versichert, ist eine Kindernachversicherung ab Geburt zu Beihilfetarifen mit Leistungsanspruch ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten möglich. Die bedingungsgemäßen Voraussetzungen einer Kindernachversicherung müssen gegeben sein.

Bitte beachten Sie, dass Berufssoldaten gemäß unserer Annahmerichtlinien nicht versicherbar sind."

Signal-Iduna Kindernachversicherung Soldaten: Private Krankenversicherung (PKV) bei freier Heilfürsorge

"hier unsere Vorschriften  bzgl. der Kindernachversicherung:
6 Versicherung von Neugeborenen und minderjährigen Adoptivkindern
6.1 Mitversicherung ab Geburt (Kindernachversicherung)
Nach § 198 Abs. 1 VVG in Verbindung mit § 2 (2) der Musterbedingungen (MB/KK, MB/EPV, MB/ST) haben Neugeborene ab Geburt  Versicherungsschutz ohne Wartezeiten, soweit die Tarife Wartezeiten vorsehen, wenn
• am Tage der Geburt ein Elternteil mindestens drei Monate versichert ist.
   Bei Übertritt aus der GKV rechnen wir auf die Dreimonatsfrist die Vorversicherungszeit in der GKV an, wenn die Elternversicherung vor der Geburt
   des Kindes zustande gekommen ist.
• die Anmeldung der Versicherung (durch Zugang) spätestens zwei Monate nach dem Tage der Geburt erfolgt.
   Diese Anmeldefrist haben wir aktuell auf sechs Monate erweitert.

Diese Regelung gilt auch, wenn
• für beide Elternteile aufgrund bestehender freier Heilfürsorge eine Anwartschaftsversicherung besteht
• ein Elternteil aufgrund bestehender freier Heilfürsorge in Form einer Anwartschaftsversicherung versichert ist und der andere Elternteil gesetzlich
   versichert ist
• ein Elternteil aufgrund bestehender freier Heilfürsorge in Form einer Anwartschaftsversicherung versichert ist und der andere Elternteil bei einem
   Wettbewerber privat versichert ist
• ein Elternteil aufgrund bestehender freier Heilfürsorge nur den Tarif KOMFORT-B-W+ oder EXKLUSIV-B-W versichert hat (das Optionsrecht sichert
   sämtliche Tarife der jeweiligen Tarifserie)
• ein Elternteil mit bestehender freier Heilfürsorge eine GdP-Rahmenanwartschaft hat und zu dieser zumindest ein weiterer KV-Tarif und / oder der
   PVB bei uns besteht.

Hierbei ist es unerheblich ob es sich um eine kleine oder große Anwartschaft handelt.
Die Regelung zur Nachversicherung ab Geburt ist nicht Bestandteil der AVB für folgende Tarife/Optionen und findet hier dementsprechend keine Anwendung:
• Beitragsentlastungstarif peB / BSA
• Tarifoption Futura
• Portabillitätsbaustein PIT
Zudem besteht kein Anspruch auf Kindernachversicherung zu reinen Optionstarifen."

Kommen Sie auf uns zu. Wir helfen Ihnen gerne bei Ihren Fragen oder einer anonymen Risikovoranfrage in der PKV oder Restkostenversicherung zur Beihilfe oder einer anonymen Risikovoranfrage  zur Berufsunfähigkeitsversicherung oder Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte.

Gerne helfen wir Ihnen auch mit einer normalen Beratung zur Privaten Krankenversicherung (PKV), zur Restkostenversicherung für Beamte, zur Berufsunfähigkeitsversicherung zur Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) oder Altersvorsorge.

Gerne helfen wir Ihnen auch mit einer Beratung zur Anwartschaftsversicherung oder Optionstarifen für Soldaten.

Ich wünsche eine kostenlose Beratung, gerne auch als Onlineberatung, in den folgenden Bereichen:

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