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Ist der Abschluss einer Privaten Krankenversicherung (PKV) trotz Einnahme des Medikaments PrEP zur Vermeidung der Infektion mit HIV möglich?

Ist der Abschluss einer Privaten Krankenversicherung (PKV) trotz Einnahme des Medikaments PrEP zur Vermeidung der Infektion mit HIV möglich?

Private-Krankenversicherung-PrEP

Private-Krankenversicherung-PrEP

Wer zur Prophylaxe das Medikament HIV-PrEP einnimmt, wird bei der Beantragung einer Privaten Krankenversicherung (PKV) oder Restkostenversicherung im Rahmen Beihilfeversicherung auf Probleme stoßen!

Das Wichtigste zur PKV & PrEP: Eine ehrliche Einschätzung

Die Suche nach einer Privaten Krankenversicherung bei Einnahme von PrEP ist eine der größten Herausforderungen in der deutschen Versicherungslandschaft. Hier sind die entscheidenden Fakten, die Sie kennen müssen:

  • Die Situation ist komplex und widersprüchlich: Es gibt keine einheitliche Regelung. Die Mehrheit der Versicherer lehnt Anträge bei PrEP-Nutzung pauschal ab. Einige wenige sind unter bestimmten Bedingungen offen, andere ändern ihre Annahmepolitik ständig.
  • Vorsicht vor veralteten Informationen: Der Markt ist extrem dynamisch. Eine Zusage oder Absage eines Versicherers von vor wenigen Monaten kann heute schon ungültig sein. Verlassen Sie sich daher nicht auf pauschale Aussagen in Foren oder älteren Artikeln.
  • Die einzige Lösung ist eine aktuelle, anonyme Anfrage: Gehen Sie unter keinen Umständen selbst zu einem Versicherer – eine offizielle Ablehnung kann Sie für andere Anbieter sperren. Nur eine professionell durchgeführte, anonyme Risikovoranfrage bei den richtigen Ansprechpartnern kann Ihre tatsächlichen, tagesaktuellen Chancen auf einen Vertrag klären.

Viele Versicherer sind nicht bereit Interessenten zu versichern, wenn Sie das Medikament PrEP (Prä-Expositionsprophylaxe) zur Vorbeugung vor einer HIV Infektion einnehmen. Im ersten Moment erscheint dies diskriminierend und antiquiert. Oft begründen Versicherer die pauschale Ablehnung auch mit den hohen Nebenwirkungen des Medikaments.

Wir als unabhängiger Versicherungsmakler sehen unsere Aufgabe nicht darin philosophisch mit jedem Krankenversicherer über dessen Ansicht zu diskutieren. Wir möchten unseren Kunden und Interessenten dabei helfen, den passenden Versicherungsschutz beim passenden Versicherungsunternehmen zu finden. Aus dem Grund haben wir bei den Privaten Krankenversicherern diese Anfrage gestartet. Diese Anfrage kann jedoch immer nur den aktuellen Stand abfragen, nicht in die Zukunft blicken und niemals tagesaktuell sein.

Status: Live-Report (Letzte Aktualisierung: Juli 2025)

Der Markt für die Versicherbarkeit bei PrEP-Nutzung ist extrem dynamisch. Wir führen kontinuierlich anonyme Voranfragen durch und aktualisieren diese Übersicht regelmäßig. Die hier dargestellten Ergebnisse spiegeln unseren letzten Kenntnisstand wider.

Gerne helfen wir Ihnen bei Ihren Fragen zur PKV weiter. Klicken Sie einfach hier.

Die Antworten der Versicherer folgen direkt nach unserer Anfrage in diesem Beitrag.

Wir erstellen für Sie auch gerne eine anonyme Risikovoranfrage für Ihre Private Krankenversicherung (PKV), Restkostenversicherung,  Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) oder Dienstunfähigkeitsversicherung (DU)

PKV mit PrEP: Warum ist das so schwer? 

Auf den ersten Blick wirkt die ablehnende Haltung vieler Versicherer diskriminierend und unlogisch – schließlich ist die Einnahme von PrEP eine verantwortungsvolle Schutzmaßnahme. Um zu verstehen, warum sich die Branche so schwertut, muss man ihre rein kalkulatorische und risikobasierte Perspektive einnehmen. Es geht dabei nicht um eine moralische Bewertung, sondern um drei knallharte wirtschaftliche Faktoren:

  1. Die direkten Kosten: Medikament und engmaschige Kontrolle

Ein Versicherer sieht nicht nur die Kosten für das PrEP-Medikament selbst. Er sieht das gesamte medizinische Protokoll, das mit der Einnahme verbunden ist: die notwendigen vierteljährlichen Arztbesuche, die regelmäßigen Labortests zur Überprüfung der Nieren- und Leberwerte und die Screenings auf andere sexuell übertragbare Krankheiten. Aus Sicht der Versicherung entsteht hier vom ersten Tag an ein garantierter, laufender Kostenblock, den sie in ihre Beiträge einkalkulieren muss.

  1. Die Angst vor dem Unbekannten: Langzeitfolgen & Nebenwirkungen

Versicherungen kalkulieren auf Basis von jahrzehntelangen Statistiken und Studien. Obwohl PrEP als sehr sicher gilt, ist es aus der Perspektive eines Risikoprüfers ein relativ junges Medikament. Die Sorge vor heute noch nicht vollständig absehbaren Langzeitfolgen, insbesondere für die Nierenfunktion, führt dazu, dass viele Gesellschaften das Risiko als "nicht einschätzbar" bewerten und aus reiner Vorsicht ablehnen, anstatt ein schwer kalkulierbares Langzeitrisiko in den Bestand aufzunehmen.

  1. Die reine Statistik: PrEP als "Risikomarker"

Dies ist der sensibelste Punkt. Ein Versicherer argumentiert nicht persönlich, sondern statistisch. Aus Sicht der Risikoprüfer ist die Einnahme von PrEP ein "Marker" für eine Personengruppe, die statistisch eine höhere Wahrscheinlichkeit für andere sexuell übertragbare Krankheiten (wie Syphilis, Gonorrhoe etc.) aufweist. Die potenziellen, hohen Behandlungskosten für diese Erkrankungen werden in die Risikobewertung mit einbezogen, was die Kalkulation zusätzlich erschwert.

Diese drei Punkte führen zu der zögerlichen bis ablehnenden Haltung des Marktes. Es zeigt, dass es nicht um eine persönliche Bewertung von Ihnen geht, sondern um eine rein wirtschaftliche Risikoanalyse aus Sicht des Kollektivs. Unsere Aufgabe als Ihr spezialisierter Berater ist es, diese Bedenken zu kennen und den einen Versicherer zu finden, der bereit ist, Ihr individuelles Risiko differenzierter und fairer zu bewerten.

Ihr sicherer Weg zur PKV mit PrEP: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung

Der Weg in die Private Krankenversicherung ist bei Einnahme von PrEP komplex und erfordert eine absolut fehlerfreie Strategie. Ein falscher Schritt kann alle Türen dauerhaft verschließen. Diese Anleitung ist Ihr erprobter und sicherer Fahrplan zum Erfolg.

Schritt 1: 📁 Ihre medizinische "Akte" zusammenstellen

Bevor wir starten können, brauchen wir alle Fakten auf dem Tisch. Sammeln Sie die Befunde Ihrer letzten Kontrolluntersuchungen, insbesondere die aktuellen Nieren- und Leberwerte sowie das Ergebnis Ihres letzten HIV-Tests. Eine lückenlose, ehrliche und gut aufbereitete Dokumentation ist die Grundlage für eine vertrauenswürdige und erfolgreiche Anfrage an den Versicherer.

Schritt 2: 🚫 Der wichtigste Schritt von allen – Nichts tun!

Stellen Sie unter gar keinen Umständen selbst eine Anfrage bei einem Versicherer oder auf einem Online-Vergleichsportal. Eine offizielle Anfrage, die abgelehnt wird, negative Begleiterscheinungen habe, auch wenn die Ablehnung nicht in der Wagnisdatei der Versicherer (HIS) vermerkt wird.

Schritt 3: 🕵️‍♂️ Einen spezialisierten Berater einschalten

Dieses Thema erfordert absolute Diskretion und Spezialwissen. Suchen Sie sich einen Berater, dem Sie vertrauen und der nachweislich Erfahrung mit dem Thema PrEP hat. Er wird Ihre Anfrage niemals mit Ihrem Namen, sondern komplett anonymisiert und professionell aufbereitet direkt bei den richtigen Ansprechpartnern in der Risikoprüfung der Versicherer platzieren.

Schritt 4: ✅ Die Ergebnisse der anonymen Anfrage abwarten

Ihr Berater wird nun die anonyme Risikovoranfrage durchführen. Dieser Prozess kann einige Wochen dauern, da solche Fälle intern bei den Versicherern intensiv geprüft werden. Haben Sie Geduld. Eine überhastete Anfrage führt meist zur Ablehnung. Am Ende dieses sicheren Prozesses erhalten Sie ein verbindliches, schriftliches Ergebnis, welche wenigen Versicherer zu welchen konkreten Konditionen (z.B. mit einem Leistungsausschluss für PrEP-Kosten) bereit sind, Ihnen Versicherungsschutz zu bieten.

Unsere anonyme Voranfrage zur Versicherbarkeit in der Privaten Krankenversicherung oder Restkostenversicherung bei Einnahme des Medikaments PrEP:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

dies ist eine Grundsatzanfrage. Bei der Anfrage gibt es neben dem Medikament keinerlei weitere gesundheitlich erschwerende Angaben. Es gibt keinerlei weitere Angaben bei den Gesundheitsfragen. Es gibt kein Geburtsdatum, keine Größe, kein Gewicht und kein Geschlecht. 

In den letzten zwei Jahren haben wir immer wieder mit dem Medikament PrEP, vorrangig bei Homosexuellen, zu tun. Das Medikament wird zur Verhinderung der Infektion mit HIV eingenommen. Leider stellen wir immer wieder fest, dass dieses Medikament zu erheblichen Schwierigkeiten beim Abschluss einer PKV/ Restkostenversicherung führt. Aus dem Grund bitten wir Sie uns folgende Fragen schriftlich per Mail verbindlich zu beantworten. Bitte schreiben Sie hinter die einzelnen Punkte:

  • Ist der Interessent trotz Einnahme des Medikaments bei Ihnen versicherbar?
  • Benötigen Sie Zusatzinformationen für die Versicherbarkeit?
    • Wenn ja, welche?
    • Mit welchen Informationen ist er wie versicherbar?
  • Versichern Sie Zuschlagsfrei oder erheben Sie einen Zuschlag"

Gerne helfen wir Ihnen bei Ihren Fragen zur PKV weiter. Klicken Sie einfach hier.

Antworten der Versicherer übersichtlich zusammengefasst

VersichererAnnahmepolitik bei PrEPBegründungFazit
Allianz

⚠️ Widersprüchlich / Aktuell Ablehnung

Neueste Richtlinie führt zur Ablehnung (ICD-Code Z29.22), obwohl es früher positive Signale gab.

Unzuverlässig. Positive Aussagen aus der Vergangenheit sind heute wertlos.

R+V

Möglich mit Leistungsausschluss

Die Person ist versicherbar, aber die Kosten für das PrEP-Medikament selbst und die Begleituntersuchungen werden vertraglich ausgeschlossen.

Einziger potenziell gangbarer Weg, wenn Sie auf die Kostenerstattung für die Prophylaxe verzichten können.

Barmenia

❌ Ablehnung bei Einnahme

Eine Prüfung ist erst nach dem Absetzen des Medikaments und mit aktuellen Blutwerten/HIV-Test möglich.

Aktuell keine Chance. Eventuell eine Option nach einer zukünftigen Beendigung der PrEP.

Axa / DBV

❌ Klare Ablehnung

Ablehnung aus versicherungsmedizinischer Sicht; verweist auf Statistiken.

Keine Chance.

BBKK / UKV

❌ Klare Ablehnung

Die Langzeitfolgen und Nebenwirkungen des Medikaments seien nicht ausreichend erforscht.

Keine Chance.

ERGO / DKV

❌ Klare Ablehnung

Hohe Kosten für Medikamente/Kontrollen, Risiko von Nebenwirkungen und erhöhtes Risiko für andere Geschlechtskrankheiten.

Keine Chance.

Continentale

❌ Klare Ablehnung

Die Einnahme von PrEP stelle ein erhöhtes gesundheitliches Risiko dar.

Keine Chance.

INTER

❌ Klare Ablehnung

Hohe Kosten und das Risiko von erheblichen Nebenwirkungen (z.B. Nierenschädigungen).

Keine Chance.

Alte Ordenburger, ARAG, Concordia, Gothaer, Hallesche, Hanse Merkur, LKH, Nürnberger, SDK, Signal Iduna, Universa

❌ Klare Ablehnung

Die Mehrheit der weiteren angefragten Versicherer lehnt eine Aufnahme pauschal ab, oft ohne detaillierte Begründung.

Nach aktuellem Stand hier leider keine Chance.

Antworten der Versicherer im Original

Allianz Private Krankenversicherung (PKV) 

anbei die Antwort zur Ihrer Anfrage (PrEP Medikament):

Antwort 1: 

"zur Versorgung mit der Präexpositionsprophylaxe HIV („PreP“, Wirkstoffe Tenofovirdisoproxil und Emtricitabin) gibt es eine Vereinbarung des PKV Verbands mit der Deutschen Arbeitsgemeinschaft niedergelassener Ärzte in der Versorgung HIV-Infizierter e. V. Wir sind dieser Vereinbarung beigetragen und erstatten die PreP im Rahmen der Vereinbarung.

Voraussetzungen für die Erstattung sind:

  • Der behandelnde Arzt ist der Vereinbarung beigetreten.
  • Uns liegt eine ärztliche Bescheinigung vor, dass der Kunde/die Kundin einer Risikogruppe gemäß der Vereinbarung angehört. Details zur Risikogruppe müssen nicht übermittelt werden!
  • Der Kunde/die Kundin muss mind. 16 Jahre alt sein.
  • Er/Sie muss die tariflichen Voraussetzungen erfüllen (HKV/Beihilfetarif mit Kostenerstattung für ambulante Behandlung, kein Basis- oder Notlagentarif). Bei AktiMed Plus oder Best ist diese Voraussetzung erfüllt.
  • Es muss jeweils eines der drei preisgünstigsten Generika-Präparate verordnet werden."

Antwort 2: 

"vielen Dank für die eingereichte Risikovoranfrage.

Nutzt ein Kunde lediglich ein Präparat zur Präexposionsprophylaxe ohne dass eine HIV-Erkrankung vorliegt, ist eine Absicherung grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist, dass keine anderweitigen Erkrankungen vorliegen, die dem entgegenstehen. Es ist ratsam, diesen Sachverhalt im Antrag zu schildern, um Rückfragen vorzubeugen. Ein Zuschlag wird nicht erhoben.

Ich möchte noch darauf hinweisen, dass Präparate zur Prophylaxe von HIV in unseren Tarifen der Krankenvollversicherung grundsätzlich nicht erstattungsfähig sind. Eine Prüfung, ob und in welcher Höhe eine Erstattung im Rahmen der Kulanz möglich ist, erfolgt im Leistungsfall und kann im Vorfeld nicht zugesagt werden."

Antwort 3:

"Die Einnahme des Medikamentes führt mittlerweile zur Ablehnung:"

Antwort 4 :

"leider weiterhin nicht versicherbar/Ablehnung:

Bei Personen, die bei Antragsstellung die Einnahme eines Medikaments zur HIV Präexpositionsprophylaxe angeben (ICD10 Code Z29.22), lehnen wir eine Absicherung in der Heilkostenvollversicherung ab."

Antwort 5 (aktuellste 10/2025):

"Leider ist es uns nicht möglich Ihrem Interessenten ein alternatives Angebot zu unterbreiten."

Gerne helfen wir Ihnen bei Ihren Fragen zur PKV weiter. Klicken Sie einfach hier.

Alte Oldenburger Private Krankenversicherung (PKV) 

Antwort 1:

"hier besteht grundsätzlich keine Versicherungsfähigkeit."

"vielen Dank für Ihre Anfrage.

Antwort 2 (aktuellste 10/2025):

"Der Interessent ist nicht versicherbar."

Arag Private Krankenversicherung (PKV) 

Antwort 1:

"Nach versicherungsmedizinischer Prüfung der eingereichten Unterlagen können wir keinen Versicherungsschutz bieten.
Unsere Entscheidung bezieht sich dabei nicht nur auf den aktuellen Gesundheitszustand. Im Interesse der Versichertengemeinschaft muss berücksichtigt werden, wie sich das Krankheitsbild und das damit einhergehende Kostenrisiko in Zukunft entwickeln kann."

Antwort 2 (aktuellste 10/2025):

"Nach versicherungsmedizinischer Prüfung der eingereichten Unterlagen können wir keinen Versicherungsschutz bieten.
Unsere Entscheidung bezieht sich dabei nicht nur auf den aktuellen Gesundheitszustand. Im Interesse der Versichertengemeinschaft muss berücksichtigt werden, wie sich das Krankheitsbild und das damit einhergehende Kostenrisiko in Zukunft entwickeln kann."

Axa / DBV Private Krankenversicherung (PKV) 

"Vielen Dank für die eingereichte Vorabanfrage und das entgegengebrachte Interesse an unserem Unternehmen.

Leider können wir dieses Risiko aus versicherungsmedizinischer Sicht nicht zeichnen.

Wir möchten jedoch ausdrücklich darauf hinweisen, daß sich unsere Einschätzung auf medizinische Erkenntnisse und statistische Erhebungen stützt, aus der sich keine allgemeinmedizinischen Rückschlüsse ziehen lassen."

Barmenia Private Krankenversicherung (PKV) 

Antwort 1:

"Die Einnahme von PREP hat eine Risikobedeutung hinsichtlich der Kosten - aber auch hinsichtlich der möglichen Folgen der Einnahme.

Daher benötigen wir zur Antragsprüfung folgende Unterlagen:

Gesundheitsfragen

Angaben des PREP- Präperat mit Angaben zur Dauer der Behandlung.

Wenn die medikamentöse Behandlung abgeschlossen ist, dann benötigen wir ein großes Blutbild zur Überprüfung einzelner Blut- und Laborwerte und das Ergebnis eines HIV-Testes (Alter maximal 6 Wochen)

Erst mit diesen Informationen ist eine Bewertung der Anfrage möglich."

Antwort 2 (aktuellste):

" Solange das Medikament aktuell noch eingenommen wird, erfolgt eine Ablehnung." 

Antwort 3 (aktuellste 10/2025):

"Wir können Ihnen folgende Risikoentscheidung mitteilen:

Leider können wir dieses Risiko aus versicherungsmedizinischer Sicht nicht zeichnen.

Bitte haben Sie Verständnis für unsere Entscheidung."
 

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Bayrische Beamtenkasse / UKV Private Krankenversicherung (PKV) 

Antwort 1:

"leider sind Kundin die das Medikament einnehmen bei uns nicht versicherbar.
Der Hintergrund ist der, dass das Medikament bzw, die Langzeitfolgen und Nebenwirkungen hierzu noch nicht erforscht genug sind und wir daher keinen Versicherungsschutz bieten können."

Antwort 2 (aktuellste 10/2025):

"Nimmt der Kunde das Medikament PrEP, weil er es vorbeugend für HIV nimmt? Sollte dies der Fall sein, dann ist er bei uns leider nicht versicherbar.
Der Hintergrund ist, dass die Medizin noch nicht die Langzeitfolgen dieses vorbeugenden Medikaments kennt und wir daher keinen Versicherungschutz gewähren."

Concordia Private Krankenversicherung (PKV) 

"Ist der Interessent trotz Einnahme des Medikaments bei Ihnen versicherbar? => nein, die Einnahme dieses Medikaments führt auch bei unserer Gesellschaft zu einer Ablehnung"

Continentale Private Krankenversicherung (PKV) 

Antwort 1:

"Aufgrund der Einnahme einer Präexpositionsprophylaxe (PrEP) zur Vorbeugung einer HIV-Infektion, besteht ein erhöhtes gesundheitliches Risiko. Kunden, die PrEP einnehmen, sind daher nicht versicherbar."

Antwort 2 (aktuellste 10/2025):

"vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre Anfrage. Nach sorgfältiger Prüfung müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir
den gewünschten Versicherungsschutz in diesem Fall nicht anbieten können.
Relevant für diese Entscheidung ist hierfür die PrEP.
Uns ist bewusst, dass dies für Sie gegebenenfalls eine enttäuschende Nachricht ist. Als Versicherungsverein
auf Gegenseitigkeit sind wir aber verpflichtet, die Interessen und den Schutz aller unserer Versicherten zu
wahren. Dieser Balanceakt ist entscheidend, um langfristig stabilen und verlässlichen Versicherungsschutz für
alle Kunden zu gewährleisten. Bitte haben Sie Verständnis."

ERGO / DKV Private Krankenversicherung (PKV) 

Antwort 1:

"vielen Dank für Ihre medizinische Voranfrage. Beigefügt erhalten Sie das Ergebnis. Dazu noch einmal Ihre Fragen – die Antwort fügen wir bei.

Unsere Prüfung erfolgt ungeachtet der sexuellen Neigung unserer Interessenten. Alleine die hohen Kosten (Medikamente inklusve Arztbesuche, Laborkontrollen etc.) lassen kein Angebot zu. Auch dürfen wir nicht die Folgen außer Acht lassen. 

PrEP ist kein medizinisch indiziertes Arzneimittel und kann zu diversen Nebenwirkungen, wie z.B. Nierenfunktionsstörungen, Anstieg des Blutzuckers, Veränderung der Leber- und Gallenwerte, Entzündung der Bauchspeicheldrüse, Muskelschwäche etc. und damit zu einer dauerhaften Gesundheitsveränderung führen. Die Einnahme von PrEP ist kein 100%iger Schutz vor einer HIV-Infektion. Laut medizinischer Studie erkranken 50% der PrEP-Anwender an einer Geschlechtskrankheit.

Kein Angebot möglich

Antwort 2 (aktuellste 10/2025):

"Kein Angebot möglich"

Gothaer Private Krankenversicherung (PKV)

"vielen Dank für die Risikovoranfrage.

Wir haben Ihre Anfrage umfassend und sachgerecht geprüft.                          

Wir bedauern, dass wir aufgrund unserer Annahmerichtlinien den gewünschten Versicherungsschutz nicht anbieten können und hoffen auf Ihr Verständnis."

Hallesche Private Krankenversicherung (PKV) 

Antwort 1:

"vielen Dank für Ihre Anfrage.

Leider können wir Ihnen keinen Vorschlag für Ihren Kunden unterbreiten"

Antwort 2:

"nach aktueller Lage können wir bei Einnahme des Präparats kein Angebot abgeben."

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Antwort 3 (aktuellste 10/2025):

"Leider können wir Ihrem Kunden den gewünschten Versicherungsschutz aus medizinischen Gründen nicht anbieten."

Hanse Merkur Private Krankenversicherung (PKV) 

"vielen Dank für Ihre Anfrage.

Aufgrund der Einnahme des genannten Medikamentes können wir leider keinen Versicherungsschutz anbieten.

ich bitte um Ihr Verständnis für unsere Entscheidung."

Inter Private Krankenversicherung (PKV)

Antwort 1:

"vielen Dank für Ihre Anfrage.

Aufgrund der erheblichen Kosten (u.a. ist die Einnahme nur unter laufender ärztlicher Betreuung und regelmäßigen

umfangreichen Kontrollen möglich) und dem Risiko für Nebenwirkungen (v.a. Verringerung der Leistungsfähigkeit

der Niere bis hin zu schweren Nierenschädigungen) können wir kein Angebot abgeben.

Wir bitten um Ihr Verständnis"

Antwort 2 (aktuellste 10/2025):

"Unsere Prüfung hat ergeben, dass wir keinen Versicherungsschutz anbieten können.

Entscheidungsgründe: PrEP-Behandlung"

LKH Private Krankenversicherung (PKV)

Antwort 1:

"Nein, bei bekannter Einnahme ist ein Antragsteller nicht versicherbar."

Antwort 2 (aktuellste 10/2025):

"Unsere Risikoprüfung fällt leider negativ aus. Wir können Ihrem Kunden leider kein Angebot machen."

Nürnberger Private Krankenversicherung (PKV) 

"vielen Dank für die eingereichte Voranfrage

Aufgrund der angegebenen Vorerkrankung-/en können wir den gewünschten Versicherungsschutz aus medizinischen Gründen nicht übernehmen. Wir möchten jedoch ausdrücklich darauf hinweisen, dass sich unsere Einschätzung auf versicherungsmedizinische  Erkenntnisse sowie statistische Erhebungen stützt, aus der sich keine allgemeinmedizinischen Rückschlüsse ziehen lassen."

R+V Private Krankenversicherung (PKV)

Antwort 1:

" vielen Dank für die eingereichten Unterlagen zur Risikovorprüfung. Wir kommen zu folgender vorläufigen Einschätzung

Leistungsausschluss:

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind die Kosten der Präexpositionsprophylaxe (PrEP), insbesondere die in der jeweils gültigen Vereinbarung über die HIV-PrEP nach § 20j SGB V im Bundesmantelvertrag-Ärzte und den Deutsch-Österreichischen PrEP-Leitlinien genannten Leistungen, wie Medikamente, Beratung und erforderliche Untersuchungen.

Die Einschätzung gilt unter Vorbehalt unserer Annahmerichtlinien. Wir freuen uns auf Ihren Antrag.

Sofern Sie mit den o.g. Bedingungen einverstanden sind, übernehmen Sie den Risikozuschlag mit der Diagnose in den Antrag. Alternativ kann diese Mail, vom Kunden unterschrieben, dem Antrag beigefügt werden.

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen mit dem R+V-Antrag ein:

  • Servicenummer: 070623910vo
  • den kompletten Schriftwechsel mit nicht anonymisierten Befundberichten
  • vollständige Gesundheitsangaben im Antrag;

ein Verweis auf diese Vorabanfrage ersetzt die vollständige Gesundheitserklärung nicht.

  • Kopie Gewerbeanmeldung bei Selbständigen

Die Voreinschätzung basiert auf den vorgelegten Unterlagen, die eine vollständige Risikoprüfung nicht ersetzt.

Sollte das Ergebnis der abschließenden Antrags-/Risikoprüfung ungünstiger ausfallen, insbesondere durch abweichende Informationen oder zusätzliche Erkenntnisse, so werden wir umgehend mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

Der Versicherungsvertrag kommt erst zustande, wenn der Versicherungsschein übermittelt wird oder die R+V Krankenversicherung AG schriftlich die Annahme des Antrages erklärt."

Antwort 2 (aktuellste):

"die Person ist bei uns versicherbar. Es findet lediglich ein Ausschluss, für das Medikament und damit stattfindende Behandlungen / Beratungen, statt. Grund ist, dass es sich um keine medizinisch notwendige Sache handelt, welche ungefähr so zusehen ist, wie Verhütungsmittel"

Antwort 3 (aktuellste 10/2025):

"vielen Dank für die eingereichten Unterlagen zur Risikovorprüfung. Wir kommen zu folgender vorläufigen Einschätzung:

Tarif: TN0U

Leistungsausschluss:

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind die Kosten der Präexpositionsprophylaxe (PrEP), insbesondere die in der jeweils gültigen Vereinbarung über die HIV-PrEP nach § 20j SGB V im Bundesmantelvertrag-Ärzte und den Deutsch- Österreichischen PrEP-Leitlinien genannten Leistungen, wie

Medikamente, Beratung und erforderliche Untersuchungen

Tarif: TE06 ohne Bedenken

Tarif: PPN ohne Bedenken

Die Einschätzung gilt unter Vorbehalt unserer Annahmerichtlinien. Wir freuen uns auf Ihren Antrag."

Gerne helfen wir Ihnen bei Ihren Fragen zur PKV weiter. Klicken Sie einfach hier.

Signal-Iduna Private Krankenversicherung (PKV) 

Antwort 1:

"Um diese prüfen zu können, benötigen wir noch das Geb. Datum. Bitte teilen Sie uns dies noch mit. 

Bitte nennen Sie bei Einreichung der Unterlagen die im Betreff aufgeführte SIP-ID/RIVO-ID oder fügen Sie diese Mitteilung bei.

Wir freuen uns bald von Ihnen zu hören."

Antwort 2:

"vielen Dank für Ihre Risikovoranfrage. Gerne haben wir die vorliegenden Unterlagen geprüft.

Leider können wir den gewünschten Versicherungsschutz nicht anbieten.

Grundlage unserer Entscheidung: Das Risiko hinsichtlich des weiteren Verlaufs, Medikamenteneinnahme und daraus resultierender Nebenwirkungen, ist nicht einschätzbar."

Antwort 3 (aktuellste 10/2025):

"vielen Dank für Ihre Risikovoranfrage. Gerne haben wir die vorliegenden Unterlagen geprüft.

Leider können wir den gewünschten Versicherungsschutz nicht anbieten.

Grundlage unserer Entscheidung: PREP Einnahme

Wir bedauern Ihnen keine andere Mitteilung zukommen lassen zu können.

Sie brauchen noch weitere Informationen? Bitte rufen Sie uns an - wir helfen Ihnen gerne!"

SDK - Süddeutsche Krankenversicherung

Antwort 1:

"vielen Dank für Ihre Mail und Anfrage. Bei der Einnahme dieses Medikaments gibt es bei der SDK keine Versicherbarkeit."

Antwort 2 (aktuellste 10/2025):

"Folgendes Ergebnis erbrachte die medizinische Vorabprüfung anhand der vorliegenden Unterlagen:
(x) aus Risikogründen (Einnahme PrEP) ist kein Angebot möglich.
Bitte haben Sie hierfür Verständnis und sehen Sie von einer Antragsaufnahme ab. Vielen Dank."

UKV - Union Krankenversicherung

"leider sind Kundin die das Medikament einnehmen bei uns nicht versicherbar.
Der Hintergrund ist der, dass das Medikament bzw. die Langzeitfolgen und Nebenwirkungen hierzu noch nicht erforscht genug sind und wir daher keinen Versicherungsschutz bieten können. "

Universa Private Krankenversicherung (PKV) 

Antwort 1:

"Ist der Interessent trotz Einnahme des Medikaments bei Ihnen versicherbar?  Nein – die weiteren Fragen haben sich somit erledigt."

Eventuell hilft in Zukunft zur HIV Prävention auch das Medikament "Lenacapavir" als halbjährliche Spritze verabreicht. Dieses Medikament ist jedoch noch zu jung um von den Versicherern eingeschätzt zu werden. Wir werden jedoch auch hier weiter hartnäckig nachfragen."

Antwort 2 (aktuellste 10/2025):

"vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gerade mit der Antragsabteilung telefonieren konnte.

Aufgrund der regelmäßigen PREP-Vorsorge können wir leider kein Angebot abgeben und ich bitte um Ihr Verständnis."

Die wichtigsten Fragen & Antworten zur PKV mit PrEP

Fühlt sich das nicht diskriminierend an, wenn Versicherer mich wegen einer Schutzmaßnahme ablehnen?

Das ist eine absolut berechtigte Frage, die emotional sehr bewegt. Auf den ersten Blick wirkt es unfair. Wichtig zu verstehen ist aber die Perspektive der Versicherer: Sie dürfen niemanden aufgrund seiner sexuellen Orientierung benachteiligen. Ihre Entscheidung begründen sie rein wirtschaftlich und statistisch mit drei Punkten: den direkten Kosten der Medikation und der Kontrollen, der Sorge vor Langzeitnebenwirkungen und der Einordnung in eine statistische Risikogruppe. Unsere Aufgabe ist es nicht, diese Haltung zu bewerten, sondern den einen Anbieter zu finden, der bereit ist, Ihren Fall individuell und fair zu prüfen.

Muss ich im Antrag meine sexuelle Orientierung oder mein Sexleben offenlegen?

Nein, niemals. Das ist ein entscheidender Punkt. In einem Versicherungsantrag geht es ausschließlich um nachweisbare, medizinische Fakten: Diagnosen, Behandlungen, Medikamenteneinnahmen. Ihre sexuelle Orientierung, Ihr Beziehungsstatus oder Ihre Lebensweise sind reine Privatsache, gehen den Versicherer nichts an und haben im Antrag absolut nichts zu suchen.

Erfährt mein Arbeitgeber oder eine andere Stelle durch den Antrag von meiner PrEP-Nutzung?

Ein klares Nein. Alle Ihre Gesundheitsangaben unterliegen in Deutschland der strengsten ärztlichen Schweigepflicht und dem Datenschutz. Der Versicherer darf diese Informationen unter keinen Umständen an Dritte weitergeben. Ihr Arbeitgeber erfährt lediglich die Höhe des Beitrags, den er bezuschussen muss – niemals aber etwas über Ihren Gesundheitszustand oder welche Medikamente Sie einnehmen.

Was passiert, wenn ich PrEP in Zukunft absetze? Kann ich dann leichter eine Versicherung bekommen?

Das ist eine strategisch sehr wichtige Frage. Die Antwort lautet: Ja, das ist möglich. Wenn Sie die PrEP-Einnahme beenden, können wir nach einer gewissen Wartezeit (z.B. 6-12 Monate) und mit einwandfreien neuen Laborwerten eine erneute anonyme Risikovoranfrage starten. Einige Versicherer, die bei aktiver Einnahme pauschal ablehnen, sind dann bereit, Ihren Fall neu und positiv zu bewerten. Ein bestehender Leistungsausschluss kann unter Umständen ebenfalls neu verhandelt werden.

Warum scheint die R+V die einzige Versicherung zu sein, die eine Lösung anbietet? Was ist der Haken?

Das ist eine sehr gute Beobachtung. Jeder Versicherer hat eine eigene "Risikophilosophie". Die R+V hat sich offenbar für einen pragmatischen Weg entschieden: Sie versichert die Person, schließt aber die spezifische prophylaktische Maßnahme aus. Der "Haken" ist also genau dieser Leistungsausschluss. Sie erhalten einen vollwertigen Versicherungsschutz für den Krankheitsfall, müssen aber die Kosten für das PrEP-Medikament und die dazugehörigen Kontrolluntersuchungen dauerhaft selbst tragen. Das muss man wissen und für sich abwägen.

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