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53894 Mechernich
Deutschland

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Fahrrad/ eBike Versicherung Vollkasko Gewerbe

Das passende Angebot zur Versicherung des gewerblich genutzten Fahrrads finden Sie hier:

Fahrrad Vollkaskoversicherung Gewerbe

Die Fahrrad-Vollkaskoversicherung bietet Ihnen den Rundum-Schutz für Ihr Dienstfahrrad, Ihr Lastenrad oder auch für den Verleih von Fahrrädern. Wir arbeiten in diesem Bereich unter anderem mit der Ammerländer Versicherung zusammen. Hiermit stellen wir Ihnen das Konzept vor.

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Alle Infos zur Fahrrad-Vollkaskoversicherung

Die Fahrrad-Vollkaskoversicherung für Diensträder

In den letzten Jahren gab es rund um das Fahrrad einen enormen Entwicklungssprung. Mit der Motorisierung des alten Drahtesels sind völlig neue Perspektiven entstanden, die weit über die entspannte Fahrradtour ohne Kraftaufwand hinausgehen. So zieht es heute jeder 5. Deutsche in Erwägung, ein E-Bike für den Weg zur Arbeit zu nutzen, statt ins Auto zu steigen. Strecken bis 10km werden dabei problemlos bewältigt. Ein Trend, der gleich mehrfach positive Auswirkungen hat: die Straßen werden entlastet, die Menschen verbringen mehr Zeit an der frischen Luft. Letzteres wiederum ist gut für die Work-Live Balance und das Immunsystem. Grund genug für Arbeitgeber, den E-Bike Trend aktiv zu unterstützen. Der beliebteste Weg dies zu tun: Bike-Leasing mit der passenden Fahrrad-Vollkaskoversicherung.

Die Fahrrad-Vollkaskoversicherung für Lastenräder

Die Motorisierung der Fahrräder hat nicht nur den Trend zum Dienstrad angekurbelt, sondern das Fahrrad auch zum neuen Trend in der Logistik vieler Unternehmen gemacht. Gewerbliche Lastenräder auch „Transporträder„ oder „Cargobikes“ genannt, sind mittlerweile fester Bestandteil vieler Fuhrparks. Und es gibt sie in vielen unterschiedlichen Formen manchmal mit ganz individuellen Ausbauten. Ihre umfangreichen Vorteilen bringen einen speziellen Versicherungsbedarf mit. Eine Panne oder ein Defekt an einem Lastenrad kann schnell zu großem logistischem und finanziellem Aufwand führen. Die Ammerländer Versicherung haben ihr klassisches Fahrrad-Vollkaskoversicherung weiterentwickelt, um auch den Herausforderungen eines gewerblichen Lastenrades gerecht zu werden und Ihnen im Falle eines Falles mit dem passenden Versicherungsschutz zur Seite zu stehen.

Die Fahrradversicherung gegen Diebstahl

Ob für Urlauber oder die Angestellten – Fahrräder kann man hervorragend verleihen oder als Fahrzeug-Flotten zur Verfügung stellen. Dass dies immer beliebter wird, zeigt eine Studie des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. Insbesondere bei E-Bikes und hochwertigen Fahrrädern lohnt sich das sogenannte „Bike Sharing“ sowohl in Touristik als auch z.B. bei Lieferservices aller Art.
Die Räder werden durch den Verleih keinem festen Nutzer zugeordnet und so fällt der Umgang mit dem Rad sehr unterschiedlich aus. Da eine Fahrrad-Vollkaskoversicherung nur bei einer festen Nutzerzuordnung abgeschlossen werden kann, bieten wir für Verleihräder eine Diebstahlversicherung. Sind die Räder (mit oder ohne Motorisierung) zum Zeitpunkt des Antrags nicht älter als 6 Monate, können sie gegen Diebstahl abgesichert werden. Wird ein Rad entwendet ersetzen wir den Neupreis, ohne Selbstbeteiligung.

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Nähere Informationen zur Fahrrad-Vollkasko­versicherung für Diensträder

Was wird versichert?

  • Diensträder mit fest zugeordnetem Nutzer (Pedelec / E-Bike oder Fahrrad)
  • Kaufpreis bis 10.000 Euro
  • Alter des Rades bei Abschluss der Versicherung max. 6 Monate

Mobilitätsgarantie

Nach einer Beschädigung an Ihrem Fahrrad stellen wir Ihnen ein Ersatzfahrrad, sodass Sie sofort wieder mobil sind.
Und damit Ihr eigenes Fahrrad repariert wird, übernehmen wir die Kosten für den Transport zur nächstgelegenen Fahrradwerkstatt.

Leistungen im Überblick:

  • Erstattung bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub
  • Übernahme von Reparaturkosten in Folge von z. B. Unfall, Fall- oder Sturzschäden

Greift auch im Falle von:

  • Schäden durch grobe Fahrlässigkeit
  • Materialfehlern nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung
  • Schäden durch Verschleiß auch an Reifen und Bremsen

Highlights:

  • Neuwertentschädigung
  • Keine Selbstbeteiligung
  • Keine Preisunterschiede nach Region oder Vertragslaufzeit
  • Neue & gebrauchte Räder versicherbar
  • Grobe Fahrlässigkeit abgesichert
  • Das Rad muss zur Sicherung gegen Diebstahl nur abgeschlossen werden. Die Suche nach einem Gegenstand zum Festschließen entfällt
  • Mobilität bis 500 Euro infolge einer Beschädigung (z. B. Ersatzfahrrad, Transport zur Werkstatt, etc.)

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Ihre Fragen - unsere Antworten zur Fahrrad-Vollkasko­versicherung für Diensträder

Was beinhaltet die Fahrrad-Vollkaskoversicherung für Diensträder?

Mit der Fahrrad-Vollkaskoversicherung können Sie E-Bikes und hochwertige Fahrräder versichern. Ähnlich wie eine Kfz-Vollkasko bietet das Produkt einen Rundumschutz gegen die finanziellen Folgen von Schäden, wie z.B. durch:

  • Diebstahl
  • Vandalismus
  • Unfall
  • Fall- und Sturzschäden
  • Verschleiß (auch an Reifen und Bremsen)
  • Feuchtigkeits- und Elektronikschäden an Akku, Motor- und Steuerungsgeräten
  • Materialfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung

Wie unterscheiden sich E-Bike, Pedelec und Fahrrad?

Der Ausdruck „Pedelec“ beziehungsweise „E-Bike“ bezeichnet Fahrräder mit elektrischer Tretunterstützung bis maximal 25 km/h ohne Versicherungs- oder Führerscheinpflicht. Bei Pedelecs unterstützt der Antrieb beim Treten, bei E-Bikes ersetzt er die Muskelkraft.

Wie häufig üblich, fassen wir beide Bezeichnungen unter dem Begriff „E-Bike“ zusammen. Von Fahrrädern sprechen wir, wenn es sich um ein Modell ohne Elektroantrieb handelt.

In der Fahrrad-Vollkaskoversicherung für Diensträder können Sie Pedelecs ohne Versicherungs- und Führerscheinpflicht sowie muskelbetriebene Fahrräder unterbringen.

Welche Fahrräder können nicht versichert werden?

Folgende Fahrräder sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:

  • Fahrräder, die älter als 6 Monate sind
  • Fahrräder, die keinem festen Nutzer zugeordnet sind
  • Fahrräder, für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht (z.B. S-Pedelecs)
  • Fahrräder, welche zum Transport eingesetzt werden (z.B. Kurierdienste, Auslieferungsfahrten, Personen-, Waren- und Materialbeförderung)
  • Fahrräder, die überwiegend verliehen oder vermietet werden
  • Verkaufsfahrräder (z.B. mit Verkaufsstand oder Verkaufsaufbauten)
  • Ausstellungsfahrräder (z.B. mit Werbe- oder Informationsstand)

Kann ich auch mein Carbonrad versichern?

Ja, bei der Ammerländer Versicherung können Sie auch Ihr Rad mit einen Carbonrahmen versichern. Versichert sind zum Beispiel Diebstahl, Vandalismus, Unfall- und Sturzschäden, Verschleiß und Schäden am Akku und Motor. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.

Wie lege ich die Versicherungssumme fest?

Das hängt davon ab, ob es sich um ein neues, rabattiertes oder gebrauchtes Rad handelt.

Neues Fahrrad/E-Bike: Die Versicherungssumme ist in der gewerblichen Fahrrad-Vollkaskoversicherung der Nettokaufpreis. Mit eingerechnet werden fest mit dem Fahrrad/E-Bike verbundene und zur Funktion des Fahrrades gehörende Teile sowie lose mit dem Rad verbundenes Zubehör, soweit es auf dem Händler-Kaufbeleg des zu versichernden Fahrrades aufgeführt ist.

Rabattiertes Fahrrad/E-Bike: Grundsätzlich wird der bezahlte Wert als Versicherungssumme angesetzt. Sollte auf der Rechnung jedoch der ursprüngliche Wert des Fahrrades/E-Bikes vermerkt sein (Neuwert), können Sie sich aussuchen, ob Sie den rabattierten oder ursprünglichen Wert zugrunde legen.

Gebrauchtes Fahrrad/E-Bike: Für die Versicherungssumme wird der Wert, den der Erstbesitzer des Fahrrades/E-Bikes bezahlt hat, zugrunde gelegt. Hier gelten die gleichen Regeln wie für ein neues bzw. rabattiertes Fahrrad/E-Bike. Bitte beachten Sie, dass das Fahrrad/E-Bike nicht älter als 6 Monate sein darf.

Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?

In der Fahrrad-Vollkaskoversicherung haben wir keine Selbstbeteiligung vorgesehen, das bedeutet, im Falle eines Schadens bedarf es keiner Zuzahlung.

Wie muss ich mein Fahrrad/E-Bike sichern? Welche Schlösser sind geeignet?

Bei der Ammerländer Versicherung haben Sie grundsätzlich die freie Entscheidung, welches Schloss Sie sich kaufen. Mit Ausnahme von Zahlenschlössern akzeptieren wir alle Modelle unabhängig von Marke, Typ und Kaufpreis. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich bei Ihrem Fachhändler vor Ort über Sicherheitsstufen und Schlossarten zu informieren.

Wann muss ich mein Rad privat oder gewerblich versichern?

Entscheidend ist, wer auf der Rechnung steht.

Gewerbliche Fahrrad-Vollkaskoversicherung
Betreibt man ein Gewerbe und ist somit Arbeitgeber, Selbständig oder Freiberufler, bieten wir mit den Fahrrad-Vollkaskoversicherungen für Dienst- und Lastenräder, sowie mit der Fahrrad-Diebstahlversicherung die passenden Produkte für gewerbliche Räder an. Die Rechnung muss auf den Gewerbetreibenden ausgestellt sein.

Für die Berechnung des Beitrags ist die Vorsteuerabzugsfähigkeit des Gewerbetreibenden zu berücksichtigen. Falls Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, ist der auf der Rechnung ausgewiesene Nettokaufpreis als Versicherungssumme anzugeben.

Private Fahrrad-Vollkaskoversicherung
Kauft man sich als Privatperson ein Fahrrad und bezahlt es auch privat, so gilt dies als privater Fahrradkauf. In diesem Fall ist die private Fahrrad-Vollkaskoversicherung genau das Richtige. Mit ihr können Pedelecs / E-Bikes & hochwertige Fahrräder optimal abgesichert werden. Die Versicherungssumme ist dann der Bruttokaufpreis, so wie er auf der Rechnung steht.

Sind sie Arbeitnehmer und möchten ein Dienstrad versichern, wenden Sie sich einfach an Ihren Arbeitgeber, er kann sich direkt an uns wenden.

Was ist die Laufzeit je Rad und wofür gibt es eine Flottenversicherung?

Anhand der „Laufzeit je Rad“ wird die Dauer des Versicherungsschutzes für jedes einzelne Rad definiert. Sie wird mit Vertragsbeginn festgelegt und kann im Nachhinein nicht mehr verändert werden. Nach Ablauf der vereinbarten Zeit fällt das jeweilige Rad automatisch aus der Flottenversicherung heraus. Zu diesem Zeitpunkt endet somit der Versicherungsschutz für das Rad.

Die Flottenversicherung regelt die Rahmenbedingungen und Konditionen des Versicherungsschutzes. Diese bleibt bestehen, auch wenn die Laufzeit der gelisteten Räder endet. So können problemlos neue Räder per Meldeliste hinzugefügt werden. Es ist nicht nötig, einen neuen Vertrag aufzusetzen.

Ist mein Rad auch im Ausland versichert?

Ja, der Versicherungsschutz gilt weltweit ohne zeitliche Begrenzung

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Nähere Informationen zur Fahrrad-Vollkasko­versicherung für Lastenräder

Was wird versichert?

  • Lastenräder mit gewerblicher Nutzung (kein Personentransport)
  • Kaufpreis bis 10.000 Euro
  • Alter des Rades bei Abschluss der Versicherung max. 6 Monate

Umweltfreundlicher Transport

Lastenräder sind in der gewerblichen Nutzung die umweltfreundliche und komfortable Alternative. Mit ihnen transportiert man Waren oft direkt bis an die Tür, ist unabhängig von Staus und Parkplatzsuche und tankt maximal den Akku mit Strom. Dazu bieten viele Bundesländer Fördermittel, die die Anschaffung eines Lastenrades noch attraktiver machen. Und obendrein sorgt ein Lastenrad immer noch für bewundernde Blicke – die beste Werbung für Ihre Marke.

Leistungen im Überblick:

  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub
  • Reparaturkosten, z. B. in Folge von Unfall, Vandalismus oder Verschleiß
  • Feuchtigkeits- & Elektronikschäden an Akku, Motor- und Steuerungsgeräten
  • Materialfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung

Highlights:

  • Neuwertentschädigung
  • Keine Selbstbeteiligung
  • Grobe Fahrlässigkeit abgesichert
  • Mobilität bis 500 Euro infolge einer Beschädigung (z. B. Ersatzfahrrad, Transport zur Werkstatt, etc.)
  • Keine Kaufpreisvorgabe für ein Schloss

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Ihre Fragen - unsere Antworten zur Fahrrad-Vollkasko­versicherung für Lastenräder

Was beinhaltet die Fahrrad-Vollkaskoversicherung für Lastenräder?

Mit der Fahrrad-Vollkaskoversicherung können Sie E-Bikes und hochwertige Fahrräder versichern. Ähnlich wie eine Kfz-Vollkasko bietet das Produkt einen Rundumschutz gegen die finanziellen Folgen von Schäden, wie z.B. durch:

  • Diebstahl
  • Vandalismus
  • Unfall
  • Fall- und Sturzschäden
  • Verschleiß (auch an Reifen und Bremsen)
  • Feuchtigkeits- und Elektronikschäden an Akku, Motor- und Steuerungsgeräten
  • Materialfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung

Wie unterscheiden sich E-Bike, Pedelec und Fahrrad?

Der Ausdruck „Pedelec“ beziehungsweise „E-Bike“ bezeichnet Fahrräder mit elektrischer Tretunterstützung bis maximal 25 km/h ohne Versicherungs- oder Führerscheinpflicht. Bei Pedelecs unterstützt der Antrieb beim Treten, bei E-Bikes ersetzt er die Muskelkraft.

Wie häufig üblich, fassen wir beide Bezeichnungen unter dem Begriff „E-Bike“ zusammen. Von Fahrrädern sprechen wir, wenn es sich um ein Modell ohne Elektroantrieb handelt.

In der Fahrrad-Vollkaskoversicherung für Diensträder können Sie Pedelecs ohne Versicherungs- und Führerscheinpflicht sowie muskelbetriebene Fahrräder unterbringen.

Welche Fahrräder können nicht versichert werden?

Folgende Fahrräder sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:

  • Fahrräder, die älter als 6 Monate sind
  • Fahrräder, für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht (z.B. S-Pedelecs)
  • Fahrräder, die gegen ein Entgelt zum gewerblichen Personentransport eingesetzt werden
  • Fahrräder, die verliehen oder vermietet werden
  • Verkaufsfahrräder (z.B. mit Verkaufsstand oder Verkaufsaufbauten)
  • Ausstellungsfahrräder (z.B. mit Werbe- oder Informationsstand)

Kann ich auch mein Carbonrad versichern?

Ja, bei Ammerländer Versicherung können Sie auch Ihr Rad mit einen Carbonrahmen versichern. Versichert sind zum Beispiel Diebstahl, Vandalismus, Unfall- und Sturzschäden, Verschleiß und Schäden am Akku und Motor. Ausgenommen sind lediglich Schäden am Carbonahmen selbst, die z. B. durch einen Sturz oder Unfall entstanden sind. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.

Wie lege ich die Versicherungssumme fest?

Das hängt davon ab, ob es sich um ein neues, rabattiertes oder gebrauchtes Rad handelt.

Neues Fahrrad/E-Bike: Die Versicherungssumme ist in der gewerblichen Fahrrad-Vollkaskoversicherung der Nettokaufpreis. Mit eingerechnet werden fest mit dem Fahrrad/E-Bike verbundene und zur Funktion des Fahrrades gehörende Teile sowie lose mit dem Rad verbundenes Zubehör, soweit es auf dem Händler-Kaufbeleg des zu versichernden Fahrrades aufgeführt ist.

Rabattiertes Fahrrad/E-Bike: Grundsätzlich wird der bezahlte Wert als Versicherungssumme angesetzt. Sollte auf der Rechnung jedoch der ursprüngliche Wert des Fahrrades/E-Bikes vermerkt sein (Neuwert), können Sie sich aussuchen, ob Sie den rabattierten oder ursprünglichen Wert zugrunde legen.

Gebrauchtes Fahrrad/E-Bike: Für die Versicherungssumme wird der Wert, den der Erstbesitzer des Fahrrades/E-Bikes bezahlt hat, zugrunde gelegt. Hier gelten die gleichen Regeln wie für ein neues bzw. rabattiertes Fahrrad/E-Bike. Bitte beachten Sie, dass das Fahrrad/E-Bike nicht älter als 6 Monate sein darf.

Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?

In der Fahrrad-Vollkaskoversicherung haben wir keine Selbstbeteiligung vorgesehen, das bedeutet, im Falle eines Schadens bedarf es keiner Zuzahlung.

Wie muss ich mein Fahrrad/E-Bike sichern? Welche Schlösser sind geeignet?

Das Fahrrad/E-Bike muss zum Schutz gegen Diebstahl jederzeit mit einem eigenständigen verkehrsüblichen Schloss gesichert werden. In der Zeit zwischen 22.00 und 06.00 Uhr muss es entweder zusätzlich an einen festen Gegenstand
(z. B. Laternenpfahl, Fahrradständer, Baum, Straßenschild) angeschlossen werden oder auf einem verschlossenen Betriebsgelände oder in einem verschlossenen Raum in einem Gebäude gesichert werden.

Bei der Ammerländer Versicherung haben Sie grundsätzlich die freie Entscheidung, welches Schloss Sie sich kaufen. Mit Ausnahme von Zahlenschlössern akzeptieren wir alle Modelle unabhängig von Marke, Typ und Kaufpreis. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich bei Ihrem Fachhändler vor Ort über Sicherheitsstufen und Schlossarten zu informieren.

Wann muss ich mein Rad privat oder gewerblich versichern?

Entscheidend ist, wer auf der Rechnung steht.

Gewerbliche Fahrrad-Vollkaskoversicherung
Betreibt man ein Gewerbe und ist somit Arbeitgeber, Selbständig oder Freiberufler, bieten wir mit den Fahrrad-Vollkaskoversicherungen für Dienst- und Lastenräder, sowie mit der Fahrrad-Diebstahlversicherung die passenden Produkte für gewerbliche Räder an. Die Rechnung muss auf den Gewerbetreibenden ausgestellt sein.

Für die Berechnung des Beitrags ist die Vorsteuerabzugsfähigkeit des Gewerbetreibenden zu berücksichtigen. Falls Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, ist der auf der Rechnung ausgewiesene Nettokaufpreis als Versicherungssumme anzugeben.

Private Fahrrad-Vollkaskoversicherung
Kauft man sich als Privatperson ein Fahrrad und bezahlt es auch privat, so gilt dies als privater Fahrradkauf. In diesem Fall ist die private Fahrrad-Vollkaskoversicherung genau das Richtige. Mit ihr können Pedelecs / E-Bikes & hochwertige Fahrräder optimal abgesichert werden. Die Versicherungssumme ist dann der Bruttokaufpreis, so wie er auf der Rechnung steht.

Sind sie Arbeitnehmer und möchten ein Dienstrad versichern, wenden Sie sich einfach an Ihren Arbeitgeber, er kann sich direkt an uns wenden.

Ist mein Rad auch im Ausland versichert?

Ja, der Versicherungsschutz gilt weltweit ohne zeitliche Begrenzung.

Was wird versichert?

  • Gewerblich genutzte Räder ohne fest zugeordneten Nutzer
  • Kaufpreis bis 10.000 Euro
  • Alter des Rades bei Abschluss der Versicherung max. 6 Monate

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Nähere Informationen zur Fahrrad-Diebstahlversicherung für gewerbliche Räder

Was wird versichert?

  • Gewerblich genutzte Räder ohne fest zugeordneten Nutzer
  • Kaufpreis bis 10.000 Euro
  • Alter des Rades bei Abschluss der Versicherung max. 6 Monate

Bestens gegen Diebstahl gesichert

Werden Räder von unterschiedlichen Nutzern gefahren, sind sie i.d.R. viel unterwegs. Das Risiko eines Diebstahls steigt. Damit die Nutzer Ihrer Räder sorgenfrei fahren können, sichern wir sie gegen Diebstahl ab. Wird dann ein Rad entwendet ersetzen wir es und das ganz ohne Selbstbeteiligung zum Neuwert.

Leistungen im Überblick:

  • Diebstahl
  • Teilediebstahl

Highlights:

  • Neuwertentschädigung
  • Keine Selbstbeteiligung
  • Keine Kaufpreisvorgabe für ein Schloss

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Ihre Fragen - unsere Antworten zur Fahrrad-Diebstahlversicherung für gewerbliche Räder

Was beinhaltet die Fahrrad-Diebstahlversicherung?

Mit der Fahrrad-Diebstahlversicherung können Sie E-Bikes und hochwertige Fahrräder gegen Diebstahl versichern. Auch Teile, die fest mit dem Fahrrad verbunden sind, wie z.B. Akkus, sind gegen Diebstahl versichert.

Wie unterscheiden sich E-Bike, Pedelec und Fahrrad?

Der Ausdruck „Pedelec“ beziehungsweise „E-Bike“ bezeichnet Fahrräder mit elektrischer Tretunterstützung bis maximal 25 km/h ohne Versicherungs- oder Führerscheinpflicht. Bei Pedelecs unterstützt der Antrieb beim Treten, bei E-Bikes ersetzt er die Muskelkraft.

Wie häufig üblich, fassen wir beide Bezeichnungen unter dem Begriff „E-Bike“ zusammen. Von Fahrrädern sprechen wir, wenn es sich um ein Modell ohne Elektroantrieb handelt.

In der Fahrrad-Vollkaskoversicherung für Diensträder können Sie Pedelecs ohne Versicherungs- und Führerscheinpflicht sowie muskelbetriebene Fahrräder unterbringen.

Welche Fahrräder können nicht versichert werden?

Folgende Fahrräder sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:

  • Fahrräder, die älter als 6 Monate sind
  • Fahrräder, für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht (z.B. S-Pedelecs)
  • Verkaufsfahrräder (z.B. mit Verkaufsstand oder Verkaufsaufbauten)
  • Ausstellungsfahrräder (z.B. mit Werbe- oder Informationsstand)

Kann ich auch mein Carbonrad versichern?

Ja, bei Ammerländer Versicherung können Sie auch Ihr Rad mit einen Carbonrahmen versichern. Versichert sind zum Beispiel Diebstahl, Vandalismus, Unfall- und Sturzschäden, Verschleiß und Schäden am Akku und Motor. Ausgenommen sind lediglich Schäden am Carbonahmen selbst, die z. B. durch einen Sturz oder Unfall entstanden sind. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.

Wie lege ich die Versicherungssumme fest?

Das hängt davon ab, ob es sich um ein neues, rabattiertes oder gebrauchtes Rad handelt.

Neues Fahrrad/E-Bike: Die Versicherungssumme ist in der gewerblichen Fahrrad-Vollkaskoversicherung der Nettokaufpreis. Mit eingerechnet werden fest mit dem Fahrrad/E-Bike verbundene und zur Funktion des Fahrrades gehörende Teile sowie lose mit dem Rad verbundenes Zubehör, soweit es auf dem Händler-Kaufbeleg des zu versichernden Fahrrades aufgeführt ist.

Rabattiertes Fahrrad/E-Bike: Grundsätzlich wird der bezahlte Wert als Versicherungssumme angesetzt. Sollte auf der Rechnung jedoch der ursprüngliche Wert des Fahrrades/E-Bikes vermerkt sein (Neuwert), können Sie sich aussuchen, ob Sie den rabattierten oder ursprünglichen Wert zugrunde legen.

Gebrauchtes Fahrrad/E-Bike: Für die Versicherungssumme wird der Wert, den der Erstbesitzer des Fahrrades/E-Bikes bezahlt hat, zugrunde gelegt. Hier gelten die gleichen Regeln wie für ein neues bzw. rabattiertes Fahrrad/E-Bike. Bitte beachten Sie, dass das Fahrrad/E-Bike nicht älter als 6 Monate sein darf.

Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?

In der Fahrrad-Diebstahlversicherung haben wir keine Selbstbeteiligung vorgesehen, das bedeutet, im Falle eines Schadens bedarf es keiner Zuzahlung.

Wie muss ich mein Fahrrad/E-Bike sichern? Welche Schlösser sind geeignet?

Das Fahrrad/E-Bike muss zum Schutz gegen Diebstahl jederzeit mit einem eigenständigen verkehrsüblichen Schloss gesichert werden. Zudem muss es entweder zusätzlich an einen festen Gegenstand (z. B. Laternenpfahl, Fahrradständer, Baum, Straßenschild) angeschlossen werden. Bei der Unterbringung in gemeinschaftlich genutzten Räumen muss das Fahrrad/E-Bike ebenfalls jederzeit mit einem eigenständigen verkehrsüblichen Schloss gesichert werden. Sind die Räume (z. B. Schuppen) ausschließlich selbst genutzt, entfallen die Verschlussvorschriften.

Bei der Ammerländer Versicherung haben Sie grundsätzlich die freie Entscheidung, welches Schloss Sie sich kaufen. Mit Ausnahme von Zahlenschlössern akzeptieren wir alle Modelle unabhängig von Marke, Typ und Kaufpreis. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich bei Ihrem Fachhändler vor Ort über Sicherheitsstufen und Schlossarten zu informieren.

Wann muss ich mein Rad privat oder gewerblich versichern?

Entscheidend ist, wer auf der Rechnung steht.

Gewerbliche Fahrrad-Vollkaskoversicherung
Betreibt man ein Gewerbe und ist somit Arbeitgeber, Selbständig oder Freiberufler, bieten wir mit den Fahrrad-Vollkaskoversicherungen für Dienst- und Lastenräder, sowie mit der Fahrrad-Diebstahlversicherung die passenden Produkte für gewerbliche Räder an. Die Rechnung muss auf den Gewerbetreibenden ausgestellt sein.

Für die Berechnung des Beitrags ist die Vorsteuerabzugsfähigkeit des Gewerbetreibenden zu berücksichtigen. Falls Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, ist der auf der Rechnung ausgewiesene Nettokaufpreis als Versicherungssumme anzugeben.

Private Fahrrad-Vollkaskoversicherung
Kauft man sich als Privatperson ein Fahrrad und bezahlt es auch privat, so gilt dies als privater Fahrradkauf. In diesem Fall ist die private Fahrrad-Vollkaskoversicherung genau das Richtige. Mit ihr können Pedelecs / E-Bikes & hochwertige Fahrräder optimal abgesichert werden. Die Versicherungssumme ist dann der Bruttokaufpreis, so wie er auf der Rechnung steht.

Sind sie Arbeitnehmer und möchten ein Dienstrad versichern, wenden Sie sich einfach an Ihren Arbeitgeber, er kann sich direkt an uns wenden.

Ist mein Rad auch im Ausland versichert?

Ja, der Versicherungsschutz gilt weltweit ohne zeitliche Begrenzung

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