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Alles auf einen Blick  


 

Die Zukunft der Beamtenversorgung

 

Die Einschnitte in die sozialen Netze haben, entgegen der allgemeinen Meinung, längst auch die Beamten erreicht. Seit dem 01.01.2003 gilt eine neue Versorgungsregelung. Diese wirkt sich sowohl auf die aktiven Beamten, als auch - durch die Hintertür - auf die Versorgungsempfänger aus.

 

1. Aktuelle Lage

 

In der folgenden Grafik ist der Verlauf des Ruhegeldsatzes dargestellt. Anhand des entsprechenden Wertes kann man sich schnell das zu erwartende Altersruhegeld und die Versorgung im Dienstunfähigkeitsfalle errechnen.

 

Entwicklung Ruhegehaltsskala, Ruhegehaltssatz über Dienstzeit in Jahren

 

Hier zwei Beispiel dazu:

 

i) Altersruhegeld
Ein Beamter, kurz vor der Pension, verheiratet, Besoldungsstufe A11

 

Derzeitiges Gehalt     Derzeitiger Ruhegeldanspruch
       
Grundgehalt 3.051,41 €   Höchstsatz 71,75%
Zuschlag Stufe 1 100,78 €   40 Dienstjahre
Stellenzulage 68,17 €   Mindestpensionsalter 63
       
Brutto 3.220,36 €   2.310,61 €
       
Netto ca. 2.384,00 €   1.932,00 €
       
Lücke monatlich   452,00 €  

 

ii) Dienstunfähigkeit
Weitaus dramatischer sieht der Anspruch infolge einer Dienstunfähigkeit aus.
Beamter, A10, 35 Jahre alt, verheiratet, 2 Kinder

 

Derzeitiges Gehalt     Derzeitiger Ruhegeldanspruch
       
Grundgehalt 2.456,57 €   Mindestsatz 35%
Zuschlag Stufe 1 301,34 €   Mindestabsicherung
Stellenzulage 68,17 €    
       
Brutto 2.826,08 €   1.174,81 €
       
Netto ca. 2.179,00 €   1.145,00 €
       
Lücke monatlich   1.034,00 €  

 

Bei einer bestehenden Hausfinanzierung ist dies das sichere Ende.

 

2. Entwicklungen

 

Nach Schätzungen von Experten wird bis 2050 jeder Arbeitende mehr als einen Rentner versorgen. Heute stehen einem Rentner noch zwei Arbeitende gegenüber. Dabei bringt allein die aktuelle Entwicklung schon die Rentenkassen ins Wanken.

 

Demografische Entwicklung in Deutschland

 

Aber wie sieht das mit der Beamtenversorgung aus? Hier hat doch der Staat als Arbeitgeber sicher schon Schritte und Maßnahmen eingeleitet!

 

Geschätzter Anstieg der Versorgungsempfänger und der Versorgungskosten

 

Anteil der Versorgungsausgaben an den Steuereinnahmen

 

An dieser Stelle komme ich auf die erste Grafik zurück. Diese stellt dar, wie sich die Ruhegeldsituation in der Vergangenheit bis heute entwickelt hat. Unschwer zu erkennen, dass die Richtung klar ist:

 

Die Versorgung wird immer weiter eingeschränkt werden müssen.

 

Verschärfend kommt nun aber die Zeitachse hinzu. Die letzte Reform aus dem Jahre 1992 ist nun nach gerade einmal 10 Jahren überholt. Und die beiden letzten Grafiken lassen den Eindruck zurück, dass dies auch nicht die letzte "Reform" gewesen sein kann. In Zeiten hoch verschuldeter Länder und Gemeinden, sinkender Steuereinnahmen und steigender Versorgungsausgaben wird die nächste Änderung nicht lange auf sich lassen.

 

3. Lösungsansätze

 

Eine systemimmanente Lösung kann ich beim besten Willen nicht erkennen. Die Beamten sind da und haben rechtlich einen Anspruch auf Versorgung. Für eine grundlegende Reform fehlt das Geld. Es wird erst einmal so weiter gemacht und die Leistungen werden eingeschränkt.

 

Also ist die Lösung: Eigeninitiative.

 

Wie kann diese aussehen?

 

1. Nehmen wir einfach das erste Beispiel: Dieser Beamte ist heute 30 Jahre alt. Er plant mit 60 in Rente zu gehen. Er muss dann einen Abschlag von noch einmal 10,8% von dem Ruhegeld in Kauf nehmen. Es entsteht dann rechnerisch eine Lücke von monatlich ca. 617,- €. Mit einer monatlichen Sparrate ist die entstehende Lücke noch zu schließen. Grundvoraussetzung ist natürlich eine rentable Anlage. Wir empfehlen die Anlage in ein Depot aus guten, international streuenden Wertpapierfonds. Ein konkretes Angebot hängt natürlich von Ihren Vorstellungen und Wünschen ab.

 

2. Auch für die Existenz bedrohende Lücke im Fall der Dienstunfähigkeit halten wir sehr gute Angebote bereit. Wichtig dabei ist die Qualität der Absicherung. Ob das Angebot des Versorgungswerks in Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft diesen Qualitätsansprüchen gerecht wird ist fraglich.

 

In einem persönlichen Termin haben Sie die Möglichkeit:

  • Die Frage zu klären : "Lohnt sich für mich eine Riester-Rente?"
  • Ihre persönliche Versorgungssituation zu klären
  • Maßgeschneiderte Angebote von uns zu bekommen, die an Ihren Wünsche und Ziele ausgerichtet sind

Sprechen Sie uns an!

 

 

Letzte Aktualisierung: Mai 2003
Autor: Kristian Krutzke
Dipl. Finanzwirt